…Vertragsabschlüsse, Organisation und Marketing des österreichischen Gastspieles, Produktionskosten) gehen zwar auf Funktionen des deutschen Stammhauses zurück, sind aber - soweit sie der inländischen Betriebstätte zu Gute kommen - gemäß Artikel 7 Abs. 3 DBA-D von dem "fiktiven österreichischen Veranstalter" zu tragen und der KG zu vergüten…
…Streit, dass die Finanzierungserträgnisse als Betriebseinnahmen der schweizerischen FSB anzusehen sind, dann ist unerheblich, in welchem Land sich Bankkonten befinden, auf die derartige Zinsenerträgnisse eingehen. Vorsorglich ist aber anzumerken, dass es bei der Lösung von Einkünftezurechnungsfragen der vorliegenden Art in erster Linie um Sachverhaltswürdigungen geht…
…denkbar, die Österreich zuzuordnenden Transportfunktionen nach der Kostenaufschlagsmethodik abzugelten und den Restgewinn der Schweiz zur Besteuerung zu überlassen. Keinesfalls kann aber bei einem insgesamt gewinnbringenden österreichischen Unternehmen mit schweizerischer Betriebstätte Österreich nur ein Verlustanteil aus der Gästezubringung verbleiben. Sollte von Parteienseite die Auffassung vertreten werden…
…wurden und wenn die Subauftragnehmer daher ihre Arbeitsaufträge nicht von der Betriebstätte, sondern vom Hauptsitz erhalten haben und diesem daher für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verantwortlich sind. Diese Sichtweise, die auch in den Verrechnungspreisrichtlinien 2010 aufrechterhalten wird, beruht auf der sowohl von Deutschland als auch von…
…England) aufgeführt (Betriebseinnahmen insgesamt 250.000 Euro), wobei die Auslandsgastspiele einen lokalen Kostenaufwand von 75.000 Euro (50.000 Euro Deutschland, die Schweiz und Frankreich betreffend und 25.000 Euro Italien und England betreffend) verursachen, dann ergibt dies insgesamt einen Gewinn von 25.000 Euro…
…innerhalb ein und desselben Unternehmens, das weder in Österreich zu einem außerordentlichen Aufwand noch auf deutscher Seite zu einem außerordentlichen Ertrag führen kann. Es mag sich künftig aus dem derzeit von der OECD favorisierten "separate-entity-approach", also einer fast totalen Gleichstellung von Betriebstätten mit…
…Marge von den durch die Altverträge vermittelten Umsätzen gewähren, dann könnte einer solchen Systemumstellung auf österreichischer Seite durchaus im Gleichklang mit der Vorgangsweise anderer Staaten gefolgt werden. In diesem Fall würde gleichsam auf pauschale Weise ein Ergebnis herbeigeführt, das der Verlagerung der kostenverursachenden Funktionen und…
…| | | | Betriebseinnahmen Österreich | 500.000 | | Betriebsausgaben Österreich | - 200.000 | | steuerpflichtige Einkünfte | 300.000 | KZ 320 Nachstehende Vorgangsweise ist unrichtig, selbst wenn diese in Absprache mit dem Finanzamt und mit Billigung der Betriebsprüfung erfolgt…
…ein US-amerikanischer Verlag, der auf die Publikation und den Vertrieb von wissenschaftlichen Fachzeitschriften und Fachbüchern spezialisiert ist, in Österreich ein Kontaktbüro mit zwei Mitarbeiterinnen eröffnet, so hat die in den USA ansässige Kapitalgesellschaft dadurch in Österreich eine Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO begründet…
…die bloße Mitbenutzung von Räumen des deutschen Unternehmens nach der derzeitigen Verwaltungspraxis in der Regel keine deutsche Betriebstätte (VPR 2010 Rz 170), und zwar weder nach inländischem Recht noch nach DBA-Recht. Die aus der Sicherheitsprüfung erzielten Gewinne unterliegen daher der österreichischen Besteuerung und Mitarbeiter…
…en Vergütungen, die neben den steuerlich abzugsfähigen Kostenersätzen den Betrag von 440 EURO pro Veranstaltungstag bzw. 900 EURO für mehrere Veranstaltungstage nicht übersteigen (eine Liste über die jedem Orchestermitglied gezahlten Vergütungen und die bei ihm abzugsfähigen Aufwendungen liegt als BEILAGE 1 bei). 3. Jedes Orchestermitglied…
…österreichische Produktionsunternehmen ein fremdes Unternehmen, kann nicht erwartet werden, dass es ohne Entschädigung zu einem Verzicht auf die Fortführung seiner gewinnbringenden Geschäftstätigkeit bereit sein könnte und dass es daher eine Entschädigung für den Entgang von Gewinnchancen fordern würde. Dem allfälligen Argument, dass die Gesellschaft als…
…und zwar rückwirkend ab Beginn der Betriebstättennutzung. Würde hingegen Finnland das Vorliegen einer Mitwirkung an der Bauausführung bejahen, dann dürfte Finnland nur dann besteuern, wenn die Bauführungsfrist von 12 Monaten überschritten wird (ebenfalls rückwirkend ab dem ersten Mitwirkungstag). Für die Besteuerung auf österreichischer Seite sind…
Werden von einer deutschen Gesellschaft in Lohnarbeit für eine liechtensteinische Gesellschaft Kosmetikprodukte gefertigt, die sodann unter physischer Zwischenlagerung in Liechtenstein über eine österreichische Vertriebs-GMBH in Österreich vermarktet werden und verbleiben der österreichischen Vertriebs-GMBH keine nennenswerten Gewinne, dann muss dieser Umstand Zweifel an der…
…Büro nicht unter den taxativen Ausnahmekatalog der Ziffer 9 des Schlussprotokolls zum DBA fällt. Die bloße Requirierung von Werbern könnte wohl im Sinn des OECD-Musterabkommens als eine unternehmerische Hilfsaktivität aufgefasst werden, da sie Unterstützungswirkung auf der unternehmerischen Beschaffungsseite und nicht auf der Absatzseite entfaltet…
…zugrunde liegenden "separate entity approach" ist für die Fragen der internationalen Gewinnaufteilung bei dem gezeichneten Sachverhaltsbild im Ergebnis von drei fiktiven und voneinander unabhängigen Unternehmen auszugehen: Dem Stammhaus der AG, dem im Wege der Auftragsproduktion tätigen neuen E-Werk und dem nunmehr liquidierten alten Kraftwerk…
…für zur Verfügung gestelltes Fremdkapital gewertet werden, dann wird zur Vermeidung einer rechtsmissbräuchlichen Umgehung österreichischer Steuern auf österreichischer Seite korrespondierend vorzugehen sein und der in der Schweiz als Fremdkapitalzinsen abgezogene Betrag als wirtschaftlicher Zinsenertrag der österreichischen Hauptniederlassung aufzufassen sein, sodass insoweit das DBA-Schweiz der…