…auf Steuerinländer über, mag dieses aus Einlagen bei inländischen oder bei ausländischen Kreditinstituten bestehen, dann unterliegen diese Erbübergänge der österreichischen Erbschaftsbesteuerung, es sei denn, dass sich aus einem Doppelbesteuerungsabkommen eine Freistellungsverpflichtung. 05. August 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…zur Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung verpflichtet und müssen auf Verlangen der Abgabenbehörde zur Beseitigung von Zweifeln beitragen und die Richtigkeit ihrer Behauptung - im vorliegenden Fall, die Behauptung, dass keine Steuerabzugspflicht besteht - zumindest glaubhaft machen. Schöpfen nun inländische Banken Verdacht, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die…
Verlegt ein Schweizer, der bisher bei einem schweizerischen Arbeitgeber unselbständig beschäftigt war, mit seiner Familie unter definitiver Aufgabe des schweizerischen Wohnsitzes den Wohnsitz nach Österreich, so tritt er damit in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht ein und wird in Österreich im Sinn des DBA-Ö/Schweiz…
…beschränkten Körperschaftsteuerpflicht, wenn das Darlehen unmittelbar oder mittelbar durch das inländische Grundstück besichert ist. Eine mittelbare Besicherung wäre gegeben, wenn der Hauptgesellschafter der GmbH der Bank eine Zugriffsmöglichkeit auf seine Gesellschaftsanteile für den Fall überträgt, dass keine vertragsgemäße Rückzahlung des Darlehens erfolgen sollte. Sollte der…
…wird zu berücksichtigen sein, dass das österreichisch-saudi-arabische DBA in Artikel 11 nur eine mit 5% des Bruttobetrages der Zinsen begrenzte Besteuerungsberechtigung vorsieht, die im Veranlagungsverfahren zu beachten sein wird. Für Zinsenzahlungen, die ab dem Wirksamwerden des AbgÄG 2014 gezahlt werden, wird die inländische…
…hier erwähnten Sinn wird dann vorliegen, wenn sich die maltesische Bank im wirtschaftlichen Ergebnis für die Transaktionen ohne unternehmerisches Risiko zur Verfügung gestellt hat. Hat weiters der Stifter persönlich bei einer inländischen Banken-AG um ebenfalls rund 500 Mio S einen 5%igen Registered Bond…
…jenem Tatbestand entspricht, der den Anlass zur Aufdeckung der stillen Reserven infolge des Besteuerungsverlustes gebildet hat; denn das Prinzip des Anwendungsvorranges von Gemeinschaftsrecht gilt auch bei der Auslegung von innerstaatlichem Recht (BFH 13.06.2002, VI R 168/00). Bundesministerium für Finanzen, 18. März 2010
…wobei es in Ziffer 20 als wünschenswert bezeichnet wird, dass "verträgliche Methoden" bei der Lösung dieses Problems angewendet werden. Ausgehend von diesen Überlegungen werden daher seitens des BM für Finanzen bis auf weiteres keine Bedenken dagegen erhoben, die auf deutscher Seite anerkannten Richtwerte auch auf…
…geklärt werden. Ein derartiges Risiko wird sicherlich dann gegeben sein, wenn das Betriebstättenergebnis in der Schweiz negativ ausfällt und durch Geltendmachung des negativen Progressionsvorbehaltes eine Steuerfreistellung des österreichischen GmbH-Gewinnes erzielt würde. 29. Mai 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…um "Einlagen der Anteilseigner, die das Eigenkapital in nach dem 31. Dezember 1976 abgelaufenen Wirtschaftsjahren erhöht haben." Unter den gegebenen Umständen erscheint es vertretbar, genaue Überprüfungen dahingehend zu unterlassen, ob der Ausweis im deutschen EK 04 vollinhaltlich jenen Regeln entspricht, die in Österreich für die…
…dass die Aktienerträgnisse den Anteilsinhabern unmittelbar zuzurechnen sind, dann spricht dies dafür, dass dies auch auf österreichischer Seite so beurteilt wird. Die Sachbeurteilung muss aber dem zuständigen österreichischen Finanzamt vorbehalten bleiben. 17. August 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dass die 1995 in die schweizerische Holdinggesellschaft eingeflossenen Kapitalmittel von 200 für die Anschaffung der Saudiarabien-Beteiligung verwendet worden sind und damit den Buchwert der Beteiligung darstellen (2 x 300 - 200 = 400). Wird die schweizerische Holdinggesellschaft in der Folge liquidiert und fließt der erzielte…
…in den persönlichen Anwendungsbereich des Doppelbesteuerungsabkommens. Aus dieser Nichtanwendbarkeit des DBA folgt, dass auch das Besteuerungsrecht Österreichs bei einem eventuellen Verkauf der Beteiligung an jener Kapitalgesellschaft nicht verloren ginge, in die der Mitunternehmeranteil des Schweizer Gesellschafters eingebracht werden soll. Infolge der Nichtanwendbarkeit des DBA-Schweiz…
… 27 Abs. 6 Z 1 lit. e erster Satz EStG 1988 vor. Mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung für den "Wiederzuzug" aus der Schweiz und wegen der Tatsache, dass im Rahmen des Wegzuges 2018 eine Besteuerung der stillen Reserven aufgrund von Art. 13 Abs. 4 DBA-Schweiz…
…zur Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung verpflichtet und müssen auf Verlangen der Abgabenbehörde zur Beseitigung von Zweifeln beitragen und die Richtigkeit ihrer Behauptung - im vorliegenden Fall, die Behauptung, dass keine Steuerabzugspflicht besteht - zumindest glaubhaft machen. Schöpfen nun inländische Banken Verdacht, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die…
…zu Art. 10 OECD-MA bleibt bei Vorliegen einer Nominee-Beteiligungsholding die abkommensrechtliche Verpflichtung zur Einschränkung der Quellenbesteuerung aufrecht. In dem beschriebenen Sachverhaltsbild ist allerdings nicht völlig ausgeschlossen, dass die Ö-GmbH dennoch zur Haftung für einen unterlassenen KESt-Abzug herangezogen werden könnte. Dies jedoch…
…mindestens 10-prozentige Beteiligungen) 2004 gewinnbringend veräußert, um in der weiteren Folge den solcherart lukrierten Gewinn an die österreichische Bank-Mutterkapitalgesellschaft auszuschütten, dann ist bei diesen Sachgegebenheiten (wenn sonach die zypriotische Gesellschaft schwerpunktmäßig keine anderen Passiveinkünfte erzielt, denen Schädlichkeitscharakter im Sinn der VO BGBl. Nr…
…liquidiert, dann stellen die hierbei erzielten Einkünfte (Abwicklungsguthaben abzüglich Anschaffungskosten und allfällige Werbungskosten) Einkünfte aus einem Veräußerungsvorgang dar. Wird dieser Vorgang nach schweizerischem Recht nicht als Veräußerungsvorgang, sondern als Gewinnausschüttung gewertet und wird folglich auf schweizerischer Seite nicht der für Veräußerungsvorgänge maßgebende Artikel 13, sondern…
…hätte der Vorgang in wirtschaftlicher Betrachtungsweise für die österreichische OHG lediglich Durchlaufcharakter und würde weder als Entnahme- noch als Darlehensvergabe anzusehen sein. Die gleiche Betrachtung muss gelten, wenn die Mittel seitens der inländischen OHG nicht bei einer Bank, sondern bei einer der OHG nahe stehenden…
…Erwirbt eine Banken-AG eines EU-Mitgliedstaates von einer im gleichen EU-Staat ansässigen Nichtbanken-AG zu einem fremdverhaltenskonformen und daher stille Reserven aufdeckenden Preis alle Anteile an einer österreichischen Banken-AG als vorbereitenden Anteilswerb für eine nachfolgende verschmelzende Umwandlung mit der österreichischen Banken-AG…