…kaufmännischen Logik zuwiderlaufen, für eine dreijährige Nutzung einer Anlage im Wert von 800.000 Euro, deren steuerliche Nutzungsdauer in den deutschen AfA-Tabellen nicht mit 3, sondern mit 13 Jahren beziffert wird (und deren tatsächliche wirtschaftliche Nutzungsdauer vermutlich noch wesentlich länger sein wird), einen Betrag…
…je 50% beteiligt, die ihrerseits 49% an einer saudiarabischen Gesellschaft hält, und veräußert die schweizerische Gesellschaft im Jahr 2004 oder später je 24,5% ihrer "Saudi-Arabien-Anteile" an die beiden österreichischen Gesellschaften, dann stellen diese beiden Veräußerungsvorgänge keine "schädlichen Passiveinkünfte" dar, die hinsichtlich der…
…950.000 DM zum Ansatz kam, wird zu prüfen sein, ob auf österreichischer Seite dieser Bewertung gefolgt werden kann und dieser Betrag als gemeiner Wert aus Anlass des "Eintrittes in das österreichische Besteuerungsrecht" angesehen werden kann. Zutreffendenfalls erübrigt es sich, im vorliegenden Fall zu untersuchen…
Besitzt eine österreichische KG in Deutschland eine Betriebstätte, die in den letzten Jahren Verluste erlitten hat, wobei der österreichische Firmenhauptsitz gegen Ausweis als Verrechnungsforderung verlustausgleichende Zahlungen an die deutsche Betriebstätte geleistet hat, und wird diese Betriebstätte in der Folge aufgelöst, dann sind nach Auffassung des…
…16 Abs. 1 ergibt sich, dass der steuerlich maßgebende Wert des Mitunternehmeranteiles zum Einbringungsstichtag laut Einbringungsbilanz - ermittelt aus dem starren und variablen Kapitalstand, allfälligem Sonderbetriebsvermögenskapital und allfälligem Ergänzungskapital nach dem zum Einbringungsstichtag aufgestellten Jahresabschluss der deutschen KG und nach allfälligen rückwirkenden Korrekturen im Sinn des §…
…Privatvermögen gehaltenen 11-prozentigen Beteiligung an einer italienischen Kapitalgesellschaft vom italienischen Wahlrecht der Beteiligungsaufwertung Gebrauch gemacht, dann führt dies auf österreichischer Seite nicht zu einem im Aufwertungsjahr steuerlich erfassbaren Wertzuwachs. Daher kann auch nicht im Fall einer späteren Veräußerung durch den in Österreich ansässigen Gesellschafter…
…an einer in Südtirol betriebenen OHG, deren Betriebsgebäude sich im Sonderbetriebsvermögen der beiden Gesellschafter befindet, dann sind die hiebei erzielten Veräußerungsgewinne sowohl in Italien als auch in Österreich steuerlich erfassbar, wobei nach Maßgabe des Artikels 23 DBA-Italien eine allfällige italienische Steuer auf die österreichische…
Gemäß Artikel 23 Abs. 3 lit. a DBA-Italien sind italienische Steuern bis zur Höhe jener österreichischen Körperschaftsteuer anzurechnen, die "auf die Einkünfte, die in Italien besteuert werden dürfen, entfällt" ("anrechenbarer Höchstbetrag"). Aus dieser Abkommensbestimmung folgt, dass für die Ermittlung des "anrechenbaren Höchstbetrages" eine Zusammenfassung…
…1561/67, ist das österreichische Unternehmen und das darin aufgestellte Hochregal unterschiedlichen Personen steuerlich zuzurechnen (siehe auch EAS 694). Die Frage nach der Beweglichkeit oder Unbeweglichkeit des Hochregals wird nach österreichischem innerstaatlichen Steuerrecht zu beantworten sein, da das Doppelbesteuerungsabkommen selbst keine für beide Staaten bindende…
Tritt eine schweizerische Gesellschaft ihren 23-prozentigen Anteil an einer österreichischen Kapitalgesellschaft an diese gegen eine fremdübliche Abgeltung ("Amortisationsentgelt") ab, liegt ein Veräußerungsvorgang vor, der der Zuteilungsregel des Artikels 13 des DBA-Schweiz zu unterstellen ist. Der hierbei erzielte Gewinn (die auf die entstandenen…
Vertreibt ein Südtiroler Gewerbetreibender in einer Tiroler Stadtgemeinde etwa 40mal pro Jahr seine Waren in einem Marktstand, den er jeweils am Freitag in einer (an diesem Tag gesperrten) Hauptstraße aufstellt, dann unterliegt er mit den erzielten Verkaufsgewinnen der österreichischen Besteuerung. Denn örtliche Einrichtungen (hier: von…
…Vorgang einer fremdüblichen Abgeltung seitens der schweizerischen Konzerngesellschaft. Der bloße Umstand, dass das Gebäude nach 30 Jahren (also nach Ablauf der steuerlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer) in das Eigentum der österreichischen Gesellschaft übergeht, dürfte jedenfalls keine ausreichende Abgeltung darstellen. Über diese Frage kann indessen nicht auf ministerieller…
…Recht dergestalt, dass es Italien freigestellt wäre, den Fremdverhaltensgrundsatz anzuwenden oder zu missachten. Ist aber in Italien - notfalls unter Mithilfe der italienischen Gerichte - die Durchsetzung von Artikel 9 und damit der steuerliche Betriebsausgabenabzug fremdüblicher Zinsen herbeiführbar, dann würde sich Österreich einer "unfairen Steuerpraxis" bedienen, wenn…
Wird von einer in Japan ansässigen Konzernmuttergesellschaft die Entscheidung getroffen, dass die in Österreich für die Belieferung Osteuropas errichtete Vertriebstochtergesellschaft liquidiert wird und dass fortan die osteuropäischen Kunden von der in Deutschland bestehenden Vertriebstochtergesellschaft beliefert werden, dann ist zu untersuchen, ob diese Überlassung der Osteuropa…
…13 Abs. 1 und 3 DBA-Deutschland das gesamte Besteuerungsrecht Österreich zugewiesen. Die seitens des deutschen steuerlichen Vertreters im gegebenen Zusammenhang getroffene Unterscheidung zwischen einem Verkauf "direkt aus der unechten stillen Gesellschaft" und einer "Veräußerung der Gesellschaftsanteile" erscheint im beschriebenen Sachverhaltsbild nicht verständlich. Denn Verkäufer…
…der Folge die Verluste in den deutschen Betriebstätten der deutschen Tochter-GmbH in einem Ausmaß erlitten, dass hiedurch der steuerliche Wert der Beteiligung an der deutschen Tochter-GMBH herabgemindert wird, dann kann diese Wertminderung bei der österreichischen Mutter-GmbH nach Maßgabe der einschränkenden Bestimmungen des…
…einer Transaktion dar, die einem Veräußerungsvorgang entspricht. Ihre steuerliche Erfassung richtet sich daher nach den Regelungen des Artikels 7 des Abkommens und fällt nicht unter Artikel 10a". Eine dementsprechende Aussage findet sich in einem Entwurf für ein österreichisch-deutsches Anwendungsschreiben zum DBA-2000. Es ist…
Wurden von einer US-Gesellschaft im Juni 1993 sämtliche der im Jahr 1983 angeschafften Anteile einer österreichischen Tochtergesellschaft an eine andere US-Gesellschaft verkauft, so unterliegt ein dabei realisierter Veräußerungsgewinn der österreichischen Besteuerung. Wie in einem mit den USA geführten Verständigungsverfahren geklärt werden konnte, findet…
…eine Einlage in das Betriebsvermögen der deutschen Betriebstätten der beiden Gesellschafter dar; es ist diesfalls aus österreichischer Sicht nicht möglich, dass sich die Gesellschafter mit steuerliche Wirkung Zinsen für diese Innentransaktion zahlen. Der Umstand, dass seitens der deutschen Steuerverwaltung im gegebenen Zusammenhang insgesamt kein Zinsenaufwand…
Werden Mitarbeitern einer inländischen Tochtergesellschaft eines ausländischen Konzerns Aktien ausländischer Konzernunternehmen zu einem Vorzugspreis angeboten, so ist nicht auszuschließen, dass dies einen Vorteil aus dem (inländischen) Dienstverhältnis von dritter Seite darstellt, der nicht dem inländischen Lohnsteuerabzug unterliegt (und damit für die Inanspruchnahme des "Einschleiffreibetrages…