…österreichisches gewerbliches Einzelunternehmen mit ausschließlicher inländischer Betriebstätte im Jahr 1993 veräußert und wurde bei der seinerzeitigen steuerlichen Erfassung des Betriebes in Österreich eine Pensionsrückstellung berücksichtigt, dann unterliegen die im Jahr 1995 anfallenden nachträglichen Einkünfte auf Grund der Auflösung der Pensionsrückstellung der inländischen Besteuerung. Der Umstand…
…in diesem Büro noch ausgeübt werden, oder ob es sich tatsächlich um ein stilliegendes und daher funktionsloses Büro handelt. Der bloße Umstand, dass in diesem Büro keine Dienstnehmer tätig sind und es "de facto nie besetzt ist" bedeutet nicht notwendigerweise, dass keine Betriebstätte im Sinn…
…erkennbar. Denn diese Bestimmung kann nicht dazu dienen, in Österreich steuerhängig bleibende stille Reserven nur deshalb in Deutschland zu besteuern, weil nach deutschem Steuerrecht ein Realisierungstatbestand früher eintritt als nach österreichischem Recht. 22. Juni 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Wird die inländische Vertriebstochtergesellschaft für deutsche Produkte der Kommunikationstechnologie geschlossen und werden fortan die Wartungs- und Servicearbeiten an den verkauften Systemen von einem österreichischen Dienstnehmer der deutschen Gesellschaft unter Anmietung eines Lager- und Büroraumes wahrgenommen, dann spricht die Vermutung dafür, dass das deutsche Unternehmen seine…
…zugerechnet und folglich in Deutschland auf Grund des Art. 10a DBA nur ermäßigt besteuert werden sollten), würde gemäß Z. 27a des Schlussprotokolls zu Artikel 15 DBA-Deutschland ein Besteuerungsrecht in Österreich aufleben. 2. Jänner 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…wenn diese Beteiligungserträge nach deutschem Recht durch den kraft Rechtsform bestehenden Gewerbebetrieb der GmbH als gewerbliche Einkünfte geprägt werden; die Räumlichkeiten der deutschen GmbH stellen für sie damit aus österreichischer Sicht gesehen keine Betriebstätten im Sinn von Artikel 4 des Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland (DBA-D-1954…
…der Einkünfte in Deutschland, dann ist die in Artikel 15 Abs. 1 geforderte Voraussetzung erfüllt, dass das Besteuerungsrecht Deutschland "zugewiesen" worden ist und dass folglich auf österreichischer Seite Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt zu gewähren ist. Eine anderslautende Auslegung des Abkommens hätte einen internationalen Qualifikationskonflikt mit der…
Wird eine inländischen Kapitalgesellschaft liquidiert und wird eine ungarische Kapitalgesellschaft zum Abwickler bestellt, wobei Dienstnehmer der ungarischen Gesellschaft im Durchschnitt etwa 2 bis 3 Tage pro Monat sich in Österreich aufhalten, dann tritt für die ungarische Gesellschaft bereits nach inländischem Recht keine beschränkte Körperschaftsteuerpflicht ein…
…die in den letzten Jahren Verluste erlitten hat, wobei der österreichische Firmenhauptsitz gegen Ausweis als Verrechnungsforderung verlustausgleichende Zahlungen an die deutsche Betriebstätte geleistet hat, und wird diese Betriebstätte in der Folge aufgelöst, dann sind nach Auffassung des BM für Finanzen die Verrechnungspreisforderung und die auf…
…III UmgrStG bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 12 leg. cit. (also insb. dann, wenn ausreichende stille Reserven einen positiven Verkehrswert bewirken) zwingend anzuwenden. Aus § 16 Abs. 1 ergibt sich, dass der steuerlich maßgebende Wert des Mitunternehmeranteiles zum Einbringungsstichtag laut Einbringungsbilanz - ermittelt aus dem starren und…
… Wird eine in Österreich betriebene Handels-GMBH, deren Gesellschafter vier in Deutschland ansässige Personen sind, liquidiert, stellt der das einbezahlte Stammkapital (die Anschaffungskosten) übersteigende Liquidationserlös nach inländischem Recht einen unter § 31 Abs. 2 Z 1 EStG fallenden Veräußerungsgewinn dar. Gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland (dessen…
…eine andere deutsche Aktiengesellschaft eingebracht, so ist Österreich gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland verpflichtet, diesen Vorgang von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Wenn sich in diesem Zusammenhang Artikel 7 des Abkommens in seinem Wortlaut auf "Personen mit Wohnsitz in einem Vertragstaat" bezieht, so werden mit dieser…
…Österreich vortragsfähig werden. Die Verwertung des nach den vorstehenden Ausführungen in Österreich vortragsfähigen Betriebstättenverlustvolumens im Fall einer späteren Betriebstätteneinbringung in eine österreichische GmbH richtet sich nach den Grundsätzen des § 21 UmgrStG. 31. Mai 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…gewährt (negativer Qualifikationskonflikt). Nur im Fall eines solchen Qualifikationskonfliktes könnte gemäß Z 27a lit. b des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland - nach Führung des dort vorgesehenen Verständigungsverfahrens - ein Aufleben des österreichischen Besteuerungsanspruches eintreten. 31. Oktober 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…wird im Bereich der Einkommens- und Umsatzbesteuerung eine einheitliche Beurteilung zu erfolgen haben, die im übrigen auch auf deutscher Seite korrespondierend gesehen werden muss. Eine Umsatzsteuerentlastung kann im Fall beider Varianten in Österreich herbeigeführt werden; im Fall des Bestandes einer Betriebstätte zugunsten der deutschen GmbH…
…aus der Sicht des österreichischen Einkommensteuerrechts kein Steuerpflichtiger ist, müssen die Beteiligungserträge den dahinter stehenden KG-Gesellschaftern steuerlich zugerechnet werden; und diese sind nicht in Deutschland sondern in Österreich ansässig. Allerdings ist zu beachten, dass die Beteiligungserträge den österreichischen KG-Gesellschaftern als Betriebseinnahmen der in…
…bei der Besteuerung des Veräußerungsgewinnes auf österreichischer Seite ohne Relevanz bleibt. Die Nachversteuerung im Veräußerungsjahr in Deutschland und die gleichzeitige Besteuerung in Österreich mag von den Betroffenen als eine Form der Doppelbesteuerung empfunden werden, sie ist es aber nicht; denn sie macht - angesichts der Gewinnerzielung…
…Der Umstand, dass bei dem Umgründungsvorgang die stillen Reserven in Deutschland nach dem deutschen Umwandlungssteuergesetz unbesteuert bleiben, lassen kein österreichisches Besteuerungsrecht daran aufleben, weil das DBA keine "subject-to-tax-Klausel" enthält. Ein Grund für eine Anwendung von Artikel 28 des Abkommens, der unter besonderen…
…können Verluste, die ab 1998 in der österreichischen Betriebstätte einer deutschen Kapitalgesellschaft angefallen sind, in Österreich vorgetragen werden, wenn dies nicht zu einer Verlustdoppelverwertung führt. Sind solche Verluste in einer österreichischen GmbH (A-GmbH) entstanden, an der eine deutsche GmbH (D-GmbH) beteiligt war, und…
…Gewinnanteile aus einer stillen Beteiligung an einer deutschen Kapitalgesellschaft, dann dürfen diese Einkünfte einerseits gemäß Artikel 11 DBA-Ö/D in Deutschland einer Abzugsbesteuerung unterworfen werden und unterliegen andererseits in den Händen der österreichischen Kapitalgesellschaft der Körperschaftsbesteuerung. Die deutsche Quellensteuer ist auf die Körperschaftsteuer nach…