Werden Dienstnehmer für zwei bis drei Jahre von US-Konzernen zu österreichischen Konzernunternehmen versetzt, und verlagert sich für diese Zeit infolge Mitübersiedlung der Familie der Lebensmittelpunkt nach Österreich, so spricht vieles dafür, dass Heimflüge in die USA zur Überwachung der in den USA verbliebenen Vermögenswerte…
Wurden bei der steuerlichen Erfassung von Einkünften einer in Österreich ansässigen Person aus der Verpachtung einer kanadischen Landwirtschaft die angefallenen Reisekosten in Kanada nicht als Abzugspost berücksichtigt, dann schließt dies nicht aus, dass diese Kosten bei der steuerlichen Erfassung der kanadischen Pachteinkünfte in Österreich steuerlich…
In einer österreichisch-deutschen Verständigung aus dem Jahr 1977 ist Übereinstimmung erzielt worden, dass der in Artikel 10 Abs. 2 Z 1 des DBA-Deutschland ex 1954 (entspricht Art. 18 Abs. 2 des DBA ex 2000) verwendete Begriff "Sozialversicherung" dahingehend auszulegen ist, dass er alle…
Hat ein Angestellter einer französischen Kapitalgesellschaft, der seine Berufstätigkeit in Frankreich und von dort aus auf internationalen Reisetätigkeiten ausübt, sowohl in Frankreich wie auch in Österreich einen Wohnsitz, wobei die Familie am österreichischen Wohnsitz lebt, so ist es richtig, dass das österreichische Finanzamt die Offenlegung…
Werden Dienstnehmer einer österreichischen Kapitalgesellschaft zur rumänischen Tochtergesellschaft entsandt, dann sind jene Bezugsteile in Österreich nach den Vorschriften des Artikels 24 (Methodenartikel) steuerfrei zu stellen, an denen durch Artikel 15 des DBA-Österreich/Rumänien das Besteuerungsrecht Rumänien zuteilt wird. Dies gilt auch für Auslandsprämien, die…
Gemäß Artikel 16 Abs. 1 DBA-Deutschland dürfen Aufsichtsratsvergütungen, die eine in Österreich ansässige Person in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Aufsichtsrates einer deutschen Gesellschaft bezieht, in Deutschland besteuert werden. Ist das österreichische Aufsichtsratsmitglied in seiner Eigenschaft als Dienstnehmer einer österreichischen Konzerngesellschaft in den Aufsichtsrat…
Verlässt ein Dienstnehmer, der seit 1. Feber 1981 bei einer österreichischen Kapitalgesellschaft beschäftigt und von dieser ab 1. Juli 1990 nach Moskau entsandt worden ist, mit 30. September 1994 das österreichische Unternehmen und wird ihm zu diesem Zeitpunkt die gesetzliche und eine freiwillige Abfertigung sowie…
Bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen gilt das als "Dreistufenprinzip" bekanntgewordene Anwendungsschema. Darnach ist in einer ersten Stufe der Bestand der Steuerpflicht nach inländischem Steuerrecht (ohne Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen) zu ermitteln. In einer zweiten Stufe ist sodann festzustellen, inwieweit Abkommensrecht die Geltendmachung dieser Steuerpflicht einschränkt. In…
Mit der deutschen Steuerverwaltung ist erst jüngst übereinstimmend festgestellt worden, daß im Fall der Arbeitnehmerbesteuerung dem Kausalitätsprinzip Vorrang vor dem Zuflußprinzip einzuräumen ist (AÖFV. Nr. 134/1999 Z. 4). Diese Grundsätze werden von österreichischer Seite auch gegenüber anderen DBA-Partnerstaaten angewendet, solange sich keine gegenteiligen…