…nicht etwa jene des Artikels 10 oder 21 Anwendung. Wie im Fall einer Veräußerung (ieS) wird auch im Fall einer Liquidation der Veräußerungserlös (der Liquidationserlös) nicht dahingehend untersucht, ob dieser teilweise auf thesaurierte Gewinne entfällt. Es findet daher auch keine derartige Aufspaltung des Liquidationserlöses für…
…dann sind nach Auffassung des BM für Finanzen die Verrechnungspreisforderung und die auf deutscher Seite korrespondierend gebuchten Verrechnungspreisverbindlichkeiten gewinnneutral auszubuchen. Denn anders als zwischen verbundenen selbständigen Unternehmen führt im vorliegenden Fall die Bereitstellung erforderlicher Barmittel an die Betriebstätte zu einem "In-sich-Geschäft" innerhalb ein…
…Beschluss, die gewerbliche Tätigkeit in Deutschland zu beenden, die gewerbliche Betriebstätte dennoch im Zeitpunkt des Todes des Gesellschafters in wirtschaftlicher Betrachtungsweise weiter bestanden hat, dann wird eine Zuordnung des Vermögensüberganges zu Artikel 3 bzw. 4 des Abkommens (Übergang von unbeweglichem bzw. beweglichem Betriebstättenvermögen) sachgerecht sein…
…mit -1000) und im Jahr 2 einen Weltverlust von -400 (österreichischer Betriebstättenverlust -500, deutscher Gewinn +100) erlitten, dann wäre auf allfällige Betriebstättengewinne des Jahres 3 der nichtverwertbare Verlust (1000 + 500 - 100) vortragsfähig. Allerdings wird darauf hingewiesen, daß auf Grund des derzeit noch in Verhandlung stehenden…
Wird eine österreichische Bankbetriebs-AG unter Anwendung der Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes und des Art. II UmgrStG. auf die deutsche Muttergesellschaft umgewandelt und in der Folge als Zweigniederlassung (Betriebstätte) der deutschen Gesellschaft in Österreich weitergeführt, dann ist die beschränkt steuerpflichtige deutsche Muttergesellschaft hinsichtlich der Verlustvorträge den…
Wird eine österreichische Bankbetriebs-AG unter Anwendung der Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes und des Art. II UmgrStG. auf die deutsche Muttergesellschaft umgewandelt und in der Folge als Zweigniederlassung (Betriebstätte) der deutschen Gesellschaft in Österreich weitergeführt, dann ist die beschränkt steuerpflichtige deutsche Muttergesellschaft hinsichtlich der Verlustvorträge den…
…im allgemeinen ihr - und nicht der als Organträger dahinterstehenden natürlichen Person oder Personengesellschaft - zugerechnet werden, sodass nach den allgemeinen Grundsätzen Anspruch auf Entlastung von der österreichischen Quellenabzugsbesteuerung nach § 94a EStG 1988 besteht. Die gleiche Sichtweise muss gelten, wenn eine solche deutsche Organgesellschaft an einer inländischen…
…Zutreffendenfalls wird dies - auf der Grundlage des zitierten VwGH-Erkenntnisses und weil auch Auslandseinbringungen in österreichische Gesellschaften vom Umgründungssteuergesetz erfasst werden - auch dann zulässig sein, wenn die Schwestergesellschaft in Deutschland ansässig ist. Der Umstand, dass die deutschen Verluste von einer Person (der deutschen GmbH) erlitten…
…im Rahmen der internationalen Schachtelbefreiung verzichtet hat. Ein nach inländischem Recht ohnedies nicht bestehendes Besteuerungsrecht kann nicht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen eingeschränkt werden. Daher kann aber auch nicht unter Berufung auf das Auslandsverlusterkenntnis des VwGH (VwGH 25.9.2001, 99/14/0217) ein Schadensfall (Verlust des…
…eine österreichische GmbH, die sich zu 100% im Eigentum eines amerikanischen Unternehmens befindet, liquidiert, so ist der hierbei anfallende Liquidationsgewinn nach inländischem Recht als Einkommen der österreichischen GmbH bei dieser der Besteuerung zu unterziehen. Aber auch der Wertzuwachs (capital gain) der in den Händen des…
…dass Österreich nach seinem derzeitigen innerstaatlichen Recht eine spätere Realisierung solcher stiller Reserven besteuern kann. Bereits der Verlust der potentiellen Besteuerungsberechtigung löst den Aufwertungszwang aus. Wenn auf der Grundlage des Handelsrechtes im Fall der Einbringung in ausländische Schwestergesellschaften eine dem Fremdverhaltensgrundsatz entsprechende steuerliche Konsequenz nicht…
…Auslandsunternehmen nur "subsidiär" gegenüber dem Ansässigkeitsstaat) kann nicht nur im Verlustentstehungsjahr (zB 1991) Wirkung zeitigen, sondern muss auch für das Verlustvortragsjahr (zB 2003) gelten. Und zwar gegenüber EU- und EWR-Staaten als Schutzmechanismus gegen internationale Verlustdoppelverwertungen. Auch Artikel 24 DBA-Deutschland, der die Einschränkungen des …
…Nutzung einer inländischen Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 DBA-Deutschland ausübt. Dies vor allem dann, wenn das deutsche Unternehmen auch weiterhin seine Produkte am österreichischen Markt absetzt (hier ist im Übrigen auch der Frage nachzugehen, ob anlässlich der Schließung der Tochtergesellschaft der Übergang des…
…dem Anwendungsbereich des Artikels unterstellt (siehe hiezu Artikel 1 samt Schlussprotokoll). Der Umstand, dass die Transaktion auch in Deutschland nach dem dortigen Umgründungssteuergesetz steuerneutral erfolgt und sonach eine Doppelnichtbesteuerung eintritt, lässt den im österreichischen innerstaatlichen Recht vorgegebenen Besteuerungsanspruch nicht wieder aufleben. 16. September 1992 Für…
Wird eine inländische Kapitalgesellschaft, die einer niederländischen und einer luxemburgischen Muttergesellschaft gehört, liquidiert, dann führt der hierbei anfallende Liquidationserlös für die beiden Muttergesellschaften zur Realisierung eines Veräußerungsgewinnes, der gemäß § 98 Z 8 EStG 1988 der österreichischen Körperschaftsbesteuerung unterliegt. Allerdings stehen Artikel 8 DBA-Luxemburg und…
Schüttet eine "inländische Kapitalgesellschaft" (die T-GmbH, eine nach österreichischem Recht gegründete und im Firmenbuch eingetragene Kapitalgesellschaft, deren statutarischer Sitz im Sinn des § 27 Abs. 1 BAO sich in Österreich befindet) ihre Gewinne an die österreichische Muttergesellschaft, die M-GmbH, aus, dann ist diese Gewinnausschüttung…
…Kommanditgesellschaften einen Verlust von S 500.000,00 erlitten hat, ist eine Verlustvortragsmöglichkeit in Österreich nur in dem Umfang möglich, als dieser Verlust nicht mit positiven Einkünften der GesmbH in Deutschland saldiert werden kann. In diesem Zusammenhang wird vorsorglich auf § 2a Abs. 3 des deutschen…
…erlittenen Betriebstättenverluste in Deutschland wegen eines vorgenommenen Verlustvortrages nicht berücksichtigt werden können und auch nicht berücksichtigt werden, dann sind die Verluste nach österreichischem Recht in Österreich vortragsfähig. Dies steht im Übrigen im Einklang mit dem Regelungskonzept, das in Ziffer 12 des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland…
Wird eine inländische Vertriebs-GmbH auf ihren Alleingesellschafter, die deutsche Produktions-GmbH mit inländischer Betriebstätte verschmelzend umgewandelt, dann können die Vorjahresverluste der Vertriebs-GmbH nach Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes auf die Gewinne der Produktionsbetriebstätte vorgetragen werden, soferne hierdurch keine Verlustdoppelverwertung im Verhältnis zu Deutschland eintritt. Dies…
Im Rahmen von österreichisch-deutschen Verhandlungen über einer Revision des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ist Einvernehmen darüber hergestellt worden, dass für Verluste, die ab 1998 in inländischen Betriebstätten deutscher Unternehmen anfallen, die Verlustvortragsfähigkeit grundsätzlich auch dann in Österreich gegeben sein soll, wenn die Welteinkünfte des deutschen…