…in Rumänien (sonach zu Beginn des Jahres 5) die Option auch tatsächlich aus (wobei der von ihm zu leistende "Strike Price" 100 und der Börsenkurs zu diesem Zeitpunkt 140 beträgt), dann darf gemäß Artikel 15 DBA-Rumänien von den lukrierten Einkünften (140 - 100 = 40…
…in der Vergangenheit vor Einräumung des Optionsrechtes erbrachte Leistungen abzugelten, sondern um eine zusätzliche Erfolgsmotivation für die Zukunft zu verschaffen (siehe EAS 2041 und das dort zitierte deutsche BFH-Urteil). Die genannten Einkünfte beziehen sich daher auf die Arbeitsleistungen von Jänner 1997 bis Juni 1999…
Hat eine US-Staatsbürgerin im Jahr 1994 in Anbetracht ihrer bis dahin ihrem US-Konzernarbeitgeber geleisteten Dienste Stock-Options eingeräumt erhalten, die nunmehr nach ihrer 1998 erfolgten Versetzung zu einer österreichischen Konzerngesellschaft in Österreich ausgeübt werden (den damit verbundenen Aufwand trägt ausschließlich ihr seinerzeitiger…
…seiner Pensionierung und nach seiner Übersiedlung nach Österreich eine noch während der Aktivzeit von seinem deutschen Arbeitgeber eingeräumte Aktien-Option tatsächlich aus, steht das Besteuerungsrecht daran Deutschland zu, wenn der mit der Optionsausübung lukrierte Vermögenszuwachs als nachträgliche Einkunft aus der seinerzeit in Deutschland ausgeübten beruflichen…
…Besteuerung, wohl aber nach Artikel 17 Abs. 1 DBA-USA vom 31.5.1996, falls seine Gage den Gegenwert von US-$ 20.000,- übersteigt. Er kann eine eigenständige Option treffen. 22. Mai 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…enthält keine besonderen Formvorschriften dafür, in welcher Weise eine Option auf Verlängerung der Geltungsdauer des Abkommens vom 25.10.1956 auszuüben ist. Wollen in den USA ansässige Abgabepflichtige für ihre aus Österreich bezogenen Dividendeneinkünfte von der in Artikel 28 Abs. 3 des DBA-USA vom…
…15%) anzurechnen. Die DBA-konforme Herabsetzung der US-Dividendensteuer von 30% auf 15% ist auf US-Seite in die Wege zu leiten. Wird der der US-Gesellschaft im Zusammenhang mit der Optionsausübung erwachsende Aufwand an die österreichische Tochtergesellschaft im Verrechnungspreisweg weiterbelastet, so stellt dies in…
…muss den Aufwand für diese nachträglichen Einkünfte tragen. Kann daher nach dem Zuzug nach Österreich der Nachweis erbracht werden, dass der mit der Optionsausübung für den Konzern verbundene Aufwand von der deutschen Konzerngesellschaft getragen worden ist, dann bestehen seitens des BM für Finanzen keine Bedenken…
…Frage im Einvernehmen mit dem zuständigen Finanzamt abgeklärt werden. Sollte keine Unterbrechung der inländischen Ansässigkeit bestanden haben, dann wäre der Optionsgewinn zur Gänze in Österreich steuerpflichtig, wobei die vom US-Anteil in den USA bereits erhobene Steuer in Österreich nach Maßgabe des Artikels 23 DBA…
…wurden, und werden diese Optionsrechte unmittelbar nach Versetzung nach Österreich im Jahr 2004 ausgeübt, dann sind die 2004 lukrierten Einkünfte nur insoweit in Österreich steuerlich zu erfassen, als sie auf die Tätigkeit in den USA in den Jahren von 1995 bis Ende 1997 entfallen. Die…
Die Behandlung der "Stock Options" ergibt sich aus dem BMF-Erlass AÖFV. Nr. 125/1997. Haben daher zwei leitende Angestellte (Manager) einer inländischen Tochtergesellschaft von deren ausländischer Muttergesellschaft in den Jahren 1979 bis 1995 Stock Options zugeteilt erhalten, dann ist nach Maßgabe der betreffenden Erlassregelung…
…a. dadurch sichtbar, daß die US-Muttergesellschaft in Übereinstimmung mit Artikel 9 des DBA-Ö/USA den bei ihr durch die spätere Optionsausübung anfallenden Aufwand von ihrer österreichischen Tochtergesellschaft rückfordert. Dem zusätzlichen österreichischen Lohnsteueraufkommen steht solcherart ein Minderaufkommen im Bereich der Körperschaftsteuer korrespondierend gegenüber. 10…
…der Option ein steuerlich relevanter Vorgang erblickt und folglich erst zu diesem Zeitpunkt ein Quellensteuerabzug vorgenommen wird, so ist dieser US-Steuerabzug in Österreich von einer DBA-Anrechnung ausgeschlossen. Die Ursache hiefür liegt in der abweichenden Sachverhaltsbeurteilung begründet (in Österreich stellt die Zuteilung der Optionsscheine…
…Staates eine andere internationale Einkünfteaufteilung vorgenommen wurde, die sich gegenüber der österreichischen Aufteilung im Nachhinein als richtig erweisen könnte). Werden daher nach den Berechnungen des österreichischen Unternehmens von einem Mitarbeiter anlässlich der Optionsausübung Einkünfte von 100.000 Euro lukriert, die zu 60% die Arbeitsleistung in…
…2002 in Österreich ein Optionsrecht aus, das ihm Anfang 1995 in den USA eingeräumt worden ist, dann unterliegen die auf die Zeit 1995 bis 1998 entfallenden Einkünfte der österreichischen Besteuerung (mit Anrechnungsverpflichtung für eine allfällige US-Steuer); die auf die Zeit von 1999 bis 2001…
…muss den Aufwand für diese nachträglichen Einkünfte tragen. Kann daher nach dem Zuzug nach Österreich der Nachweis erbracht werden, dass der mit der Optionsausübung für den Konzern verbundene Aufwand von der belgischen Konzerngesellschaft getragen worden ist, dann bestehen seitens des BM für Finanzen keine Bedenken…
…Größenordnung von über S 100.000 verschaffen, dann handelt es sich hiebei auf der Grundlage des BMF-Erlasses AÖF Nr. 125/1997 um den Zufluss von nachträglichen Einkünften aus jener unselbständigen Arbeit, die mit der Optionseinräumung remuneriert worden ist; wird der mit der Optionsgewährung verbundene…
…Aufteilungsschlüssel für die laufenden Bezüge (15% Deutschland und 85% Österreich) festgelegt, dann folgt die lineare Aliquotierung der mit der Option lukrierten Einkünfte ebenfalls diesem Aufteilungsschlüssel. Der Umstand, dass im Jahr 2005 die Ansässigkeit von Deutschland nach Österreich verlegt wurde, hat auf den Aufteilungsschlüssel keine Auswirkung…
Unter EAS 571 und EAS 859 wurde folgende Ansicht vertreten: "Erhalten die Dienstnehmer einer österreichischen Gesellschaft von dieser Optionsscheine zugeteilt, die diese Unternehmensmitarbeiter nach einer dreijährigen Wartezeit innerhalb eines 10-jahreszeitraumes berechtigen, Aktien der US-Muttergesellschaft zum Börsenkurswert am Optionsscheinausgabetag zu erwerben, so zählt ein…