…das Verhältnis der Rohprämieneinnahmen zum Inhalt hat. Sollte ein solches Einvernehmen nicht herstellbar sein und ein internationaler Besteuerungskonflikt drohen, müsste die Angelegenheit zum Gegenstand eines internationalen Verständigungsverfahrens gemacht werden, das allerdings im Ansässigkeitsstaat des Unternehmens (in Deutschland) einzuleiten wäre. 18. Oktober 2005 Für den Bundesminister…
…der den weltweiten Vertrieb von Pharmazeutika besorgt, tätig, dann sind die Lohn- und Gehaltsaufwendungen dieser Mitarbeiter nur mit jenem Teil in Österreich gewinnmindernd als Betriebsausgabe abzugsfähig, als dieser auf die Mitarbeiterdienstleistungen zugunsten der Zweigniederlassung entfällt. Nur insoweit bilden sie damit den Ausgangswert für die Berechnung…
…a DBA F genannte Vorbedingung für die Steuerfreistellung auf österreichischer Seite nicht erfüllt. Wenn vom Steuerpflichtigen im vorliegenden Fall die gesetzlichen Bestimmungen des französischen Rechts in Evidenz gehalten werden, aus denen sich die in der Anfrage mitgeteilte gesetzliche Steuerbefreiung der Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung in Frankreich ergibt…
…Versicherungsgeschäft zur Gänze der deutschen Hauptniederlassung zugerechnet werden und Österreich nur eine Abgeltung für untergeordnete Unterstützungsleistungen erhält, dann müsste bezweifelt werden, dass die Voraussetzung des inländischen Geschäftsbetriebes erfüllt ist. Sollte es hingegen so sein, dass die Gewinne aus dem Österreich-Geschäft der österreichischen Betriebstätte zugeordnet…
…der nach dem Rohprämienschlüssel aufzuteilende Gesamtgewinn (Gesamtverlust) nach österreichischem Recht zu ermitteln ist. Die nach schweizerischem Recht vorgenommene Weltgewinnermittlung des schweizerischen Unternehmens ist daher in den wesentlichen Belangen nach österreichischem Recht zu adjustieren. 10. Februar 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…die daraus erzielten Erträge in Deutschland nach Artikel 7 DBA-D im Veranlagungsweg als Teil der in der deutschen Personengesellschaftsbetriebstätte erzielten Gewinne (als Sondervergütungen) besteuert, dann wird auf österreichischer Seite gemäß Artikel 23 Abs. 2 DBA-D korrespondierende Steuerfreistellung zu gewähren sein. Bundesministerium für Finanzen…
…Artikel 13 (Veräußerung von deutschem Betriebstättenvermögen), sondern ein Anwendungsfall des Artikels 18 Abs. 1 DBA (Rentenzahlungen) vor, sodass das Besteuerungsrecht nicht Deutschland, sondern Österreich zusteht. Dieser Befund wird durch Absatz 5 des Schlussprotokolls zu Artikel 13 und 18 bestätigt. Bundesministerium für Finanzen, 20. April 2012
Wird von einer österreichischen GmbH unter Verwendung der Kapitalrücklage in Verbindung mit einer Verminderung des Evidenzkontostandes an ihre beiden deutschen Gesellschafter eine Einlagenrückzahlung geleistet, dann stellt dies nach Maßgabe des Erlasses über die steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen, AÖF Nr. 88/1998, keine KESt-pflichtige Gewinnausschüttung…
…Stand der Angehörige des Vorstandes vor Übernahme der Tätigkeit für die österreichische Konzerngesellschaft in einem Dienstverhältnis zur deutschen Muttergesellschaft und leistete er in Deutschland im Rahmen einer Selbstversicherung bei einem nach deutschem Recht errichteten gesetzlichen Sozialversicherungsträger Pensionsversicherungsbeiträge und entrichtet er diese auch nach Aufnahme der…
…Abs. 12 EStG 1988) als Beteiligungsveräußerung, die daher nicht der für Dividenden geltenden DBA-Zuteilungsregel unterstellt werden kann. Selbst wenn sich nach inländischem Recht (§ 98 Z 8 EStG 1988) hierdurch - wegen Übersteigens des Buchwertes der Beteiligung - eine Steuerpflicht ergeben sollte, dürfte diese gemäß Art. 7…
…DBA Schweiz), so steht in weiterer Folge die Möglichkeit der Einleitung eines Verständigungsverfahrens gemäß Artikel 25 Abs. 1 DBA Schweiz offen. In einem solchen Verfahren könnte aber nicht über die Anwendung des § 2 Abs. 8 Z 3 EStG 1988 abgesprochen werden. Bundesministerium für Finanzen, 5…
…Geschäftsführers von der GmbH durch Zahlung eines Einmalbetrages abgefunden, dann unterliegt dieser Abfindungsbetrag gemäß Artikel 9 Abs. 4 DBA-Deutschland der inländischen Besteuerung und ist in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Dies gilt nach Auffassung des BM für Finanzen auch dann, wenn der Geschäftsführer zu…
…einer 25%igen Besteuerung unterliegt. Andererseits hat sich der Gerichtshof nur mit der Gemeinschaftsrechtsverträglichkeit des § 20 Abs. 2 deutsches Außensteuergesetz auseinandergesetzt und sich für unzuständig erklärt (Rz 46), darüber zu urteilen, ob die deutsche Vorgangsweise (gesetzlich angeordneter "Treaty Override") völkerrechtskonform ist. Bundesministerium für Finanzen, 7…
…handhabbare grenzüberschreitende Kontrollmöglichkeit herbeizuführen, sind bisher nicht verwirklicht worden. Auch aus dem Gesichtswinkel des derzeitigen Harmonisierungsstandes in der EU ist daher keine Veranlassung erkennbar, die geltende Rechtslage in Österreich einseitig zu verändern. 1. August 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Veräußert eine schweizerische Kapitalgesellschaft am 29.12.1995 ihre gesamte Beteiligung an einer österreichischen Tochtergesellschaft und behält sie sich vertraglich den Bezug der Gewinnausschüttung für 1995 vor, dann ist die Frage, ob diese schweizerische Gesellschaft hinsichtlich dieser Gewinnausschüttung zur Kapitalertragsteuerentlastung gemäß dem DBA-Österreich…
…der Fall), ergibt sich aus Artikel 11 Abs. 3 des Abkommens die Verpflichtung, die deutsche KESt auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen." Diese Rechtslage wird sich allerdings ab dem Wirksamwerden des paraphierten neuen Doppelbesteuerungsabkommens ändern. Denn nach dem neuen Abkommen wird dem Quellenstaat für Sparzinsen generell…
…die im Umlageweg der österreichischen Gesellschaft angelasteten Vorsorgezahlungen für den Arbeitnehmer "nichtsteuerbare" Bezugsteile im Sinn des § 26 Z 7 lit. b EStG 1988 dar; dies deshalb, weil diese Bestimmung nicht auf Zahlungen an ehemalige inländische "frühere Arbeitgeber" eingeschränkt ist, sodass sie auch für die im…
…gewährt (negativer Qualifikationskonflikt). Nur im Fall eines solchen Qualifikationskonfliktes könnte gemäß Z 27a lit. b des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland - nach Führung des dort vorgesehenen Verständigungsverfahrens - ein Aufleben des österreichischen Besteuerungsanspruches eintreten. 31. Oktober 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dass er auch weiterhin für die Aufrechterhaltung und den Ausbau dieses Absatzmarktes zuständig bleibt. Denn dann werden die Vergütungen für seine nachträglichen, nunmehr von den USA aus und ohne inländischer Betriebstätte unternommenen (gewerblichen) Aktivitäten nicht mehr als nachträgliche Erträge der seinerzeitigen Betriebstätte gewertet werden können…
…ermitteln. Dies gilt auch für Einkünfte aus Ausschüttungen deutscher Gesellschaften. Ist aus einer Abrechnung einer deutschen Bank ersichtlich, dass im Dezember 1996 eine Ausschüttung in Höhe von umgerechnet rund ATS 100.000 aus dem als EK 04 bezeichneten verwendbaren Eigenkapital der deutschen Gesellschaft getätigt worden…