Wurden im Zuge einer 1994 in Deutschland durchgeführten Betriebsprüfung Aufwandsverrechnungen aus dem Jahre 1991 bei der geprüften deutschen Gesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttungen an die österreichische Muttergesellschaft qualifiziert und folglich mit deutscher Kapitalertragsteuer belegt, so ist auf österreichischer Seite zunächst festzustellen, ob sich die österreichische…
…Buchwert) der Beteiligung an der schweizerischen Holdinggesellschaft für die beiden österreichischen Gesellschaften je 100 und kaufen diese beiden österreichischen Gesellschaften von ihrer schweizerischen Holding-Tochtergesellschaft die Saudiarabien-Anteile um je 300 zurück, dann erzielt damit die Holdinggesellschaft einen Gewinn von 400; dies unter der Annahme…
…auch für verdeckte Gewinnausschüttungen gilt. Demzufolge sieht auch § 94a EStG eine derartige Entlastung von der Kapitalertragsteuer auch für den Fall verdeckter Gewinnausschüttungen vor; in diesem Fall wird allerdings die Entlastung nach Absatz 2 der genannten Bestimmung nur im Wege der Steuerrückerstattung unter Vorlage einer von…
…die es rechtfertigen könnten, diese Ausschüttungen als "offenkundige verdeckte Ausschüttungen" im Sinn von § 2 der VO BGBl. Nr. 56/1995 zu werten. Denn der Gewinntransfer auf Grund des EAV wirkt sich genauso wenig wie eine offene Ausschüttung auf Grund eines Gewinnverteilungsbeschlusses einkommensmindernd aus und bietet…
…werden, dann kann Deutschland nicht entgegengetreten werden, seine im innerstaatlichen Recht begründeten Besteuerungsansprüche gegenüber den in Deutschland ansässigen Gesellschaftern wahrzunehmen. Denn die Dividendendefinition des Artikels 10 entfaltet nur eine Bindung an die positive, nicht aber an die negative Qualifikation des Quellenstaates. Bundesministerium für Finanzen, 25…
…Schweiz berechtigt ist oder nicht, darnach zu entscheiden, ob nach österreichischem Recht die Gewinnausschüttung steuerlich dem Erwerber oder dem Veräußerer zuzurechnen ist. Grundsätzlich kann sowohl eine offene wie eine verdeckte Gewinnausschüttung immer nur den Gesellschaftern der die Ausschüttung vornehmenden Kapitalgesellschaft zugerechnet werden. Dies auch dann…
…einer Abrechnung einer deutschen Bank ersichtlich, dass im Dezember 1996 eine Ausschüttung in Höhe von umgerechnet rund ATS 100.000 aus dem als EK 04 bezeichneten verwendbaren Eigenkapital der deutschen Gesellschaft getätigt worden ist, dann spricht die Vermutung dafür, dass es sich hiebei um eine…
…eine verdeckte Ausschüttung an die japanische Muttergesellschaft stattgefunden hat, die neben der Erhöhung des Liquidationsgewinnes in den Händen der österreichischen Vertriebstochtergesellschaft die Geltendmachung der Kapitalertragsteuerhaftung in Höhe von 25% (33,33% bei fehlender Regressleistung seitens der japanischen Muttergesellschaft) auslöst. Unter den gegebenen Umständen könnte eine…
…Beteiligung - eine Steuerpflicht ergeben sollte, dürfte diese gemäß Art. 7 bzw. Art. 13 Abs. 4 DBA-Großbritannien nicht geltend gemacht werden. Siehe auch EAS 2176 betr. Einlagenrückzahlung in die USA. Solange der rückgezahlte Betrag ordnungsgemäß im Kapitalevidenzkonto erfasst wurde, stellt auch eine Rückzahlung einer seinerzeitigen…
…einer schweizerischen Muttergesellschaft unterhalten, müssen fremdüblich eingerichtet sein. Sollte unter Verletzung dieses Fremdverhaltensgrundsatzes die eine inländische Gesellschaft gegenüber ihrer inländischen Schwestergesellschaft über Verlangen der gemeinsamen schweizerischen Muttergesellschaft auf eine Darlehensforderung verzichten, stellt der hiedurch der Schwestergesellschaft auf gesellschaftsrechtlicher Ebene zuerkannte wirtschaftliche Vorteil eine verdeckte Ausschüttung…
…dann stellt eine solche Gestaltung ein erhebliches Indiz für fehlende Gutgläubigkeit dar, das vermutlich nicht mehr entkräftet werden kann, wenn das Ausschüttungssubstrat der Nachfolgeausschüttung bereits im Zeitpunkt der Erstausschüttung vorhanden war und zu diesem Zeitpunkt gleichsam nur mehr auf die positive Erledigung der KESt-Rückzahlung…
…Steuerrückerstattungsverfahrens verstanden (EAS 1352). Nimmt daher eine österreichische GmbH eine Gewinnausschüttung an ihre US-Muttergesellschaft vor, dann kann - bei Vorliegen einer Ansässigkeitsbescheinigung der US-Gesellschaft - der inländische Kapitalertragsteuerabzug auf 5% eingeschränkt werden. Dies gilt auch für eine im Wege eines Forderungsverzichtes bewirkte verdeckte Gewinnausschüttung. 02…
…diesfalls liegt lediglich eine teilweise Rückzahlung der seinerzeitigen Kapitalhingabe vor. Ein Rückgriff auf deutsches innerstaatliches Recht auf der Grundlage von Artikel 3 Abs. 2 des Abkommens wird durch die "Kontextklausel" dieser Bestimmung versperrt. Denn die Kontextklausel gestattet nicht, dem Begriff der "Einkünfte" eine Bedeutung zu…
…Wird von einer österreichischen Kapitalgesellschaft eine Gewinnausschüttung an eine deutsche Muttergesellschaft geleistet, die nicht in der Lage ist, eine schriftliche Erklärung über ihre Unbedenklichkeit im Sinn von § 2 der Durchführungsverordnung zu § 94a EStG (BGBl. Nr. 56/1995) auszustellen, so kann im Rückerstattungsweg eine Vollentlastung von…
…des § 32 Z. 3 EStG eine Rückzahlung auf Grund einer Kapitalherabsetzung erfolgt. Kommt es im Jahr 8 zu einer derartigen Rückzahlung, dann wird in dieser in wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine Ausschüttung jener Gewinne zu sehen sein, die im Jahr 1 von der Besteuerung freigestellt worden sind…
…Abs. 6 UmgrStG zu einer fiktiven Ausschüttung der thesaurierten Gewinne an die deutschen Gesellschafter. Diese fiktiv ausgeschütteten Gewinne gelten nicht rückwirkend mit dem Umwandlungsstichtag, sondern mit dem Tag der Anmeldung des Umwandlungsbeschlusses zur Eintragung ins Firmenbuch als ausgeschüttet. Auch wenn keine tatsächliche Ausschüttung stattfindet, unterfällt…
…EStG 1988) als Beteiligungsveräußerung, die daher nicht der für Dividenden geltenden Zuteilungsregel unterstellt werden kann. Selbst wenn sich nach inländischem Recht (§ 98 Z 8 EStG 1988) hierdurch - wegen Übersteigens des Buchwertes der Beteiligung - eine Steuerpflicht ergeben sollte, dürfte diese gemäß Art. 7 bzw. 13 Abs…
Ob Dividenden im Ausschüttungsstaat die abkommensgemäße Steuerentlastung unmittelbar an der Quelle oder erst im Rückzahlungsverfahren erlangen können, wird in Abkommen, die auf dem OECD-Muster beruhen, nicht geregelt. Die DBA-Partnerstaaten sind daher frei, dies nach ihrem Gutdünken zu ordnen (Z 19 des Kommentars zum…
…dass diese auch von der jeweiligen Steuerverwaltung des DBA-Partnerstaates geteilt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste die Frage im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens einer international abgestimmten Lösung zugeführt werden. 2. Februar 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…eine (nicht nahe stehende) Gesellschaft wiederum um 1 Md. ATS, wobei dieser Veräußerungserlös gewinnerhöhend gebucht und in der Folge (im Jahr 1993) als nach § 10 KStG steuerfreie Dividende an die österreichische Muttergesellschaft ausgeschüttet wird und nimmt daraufhin die österreichische Kapitalgesellschaft eine (1993 noch mögliche) ausschüttungsbedingte…