Erwirbt ein in Österreich ansässiger Anleger schweizerische Anleihepapiere, so besteht gemäß Artikel 23 Abs.2 in Verbindung mit Art. 11 Abs. 2 DBA-Schweiz Anrecht, dass die schweizerische Quellensteuer in Höhe von 5% auf die inländische Steuer angerechnet wird. Diese Anrechnung kann bei KESt…
Erhält ein Mitarbeiter eines schweizerischen Hotels nach seiner Pensionierung und der damit verbundenen Wohnsitzverlegung aus der Schweiz nach Österreich eine Pensionsabfindung von der Vorsorgestiftung des Schweizer-Hotelier-Vereins, dann unterliegt diese Pensionsabfindung der Besteuerung in Österreich. Der Umstand, dass die Pensionsansprüche durch die aktive Dienstleistung…
Erhält eine in der Schweiz ansässige Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Schweiz, sondern sind unter Artikel 21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der…
Ob Dividenden im Ausschüttungsstaat die abkommensgemäße Steuerentlastung unmittelbar an der Quelle oder erst im Rückzahlungsverfahren erlangen können, wird in Abkommen, die auf dem OECD-Muster beruhen, nicht geregelt. Die DBA-Partnerstaaten sind daher frei, dies nach ihrem Gutdünken zu ordnen (Z 19 des Kommentars zum…
Ist die österreichische Tochtergesellschaft einer schweizerischen Muttergesellschaft verpflichtet, dieser die Kosten für Assistenzleistungen (Unterstützung im Bereich Marketing, Logistik, Werbung und EDV) zu ersetzen, so unterliegen diese Zahlungen jedenfalls als Vergütung für kaufmännische und technische Beratung der Abzugsbesteuerung gemäß § 99 Abs. 1 EStG. Ob diese…
Gemäß Art. 19 Abs. 1 DBA-Schweiz dürfen Ruhegehälter, die ein Vertragsstaat für ihm erbrachte frühere Dienstleistungen oder Arbeitsleistungen auszahlt, in diesem Staat besteuert werden. Dies gilt auch dann, wenn solche Vergütungen von einem Land, von einem Kanton, von einer Gemeinde, einem Gemeindeverband oder einer…
Beendet ein schweizerischer Hochschulprofessor Ende Mai 1996 seine Tätigkeit in der Schweiz und folgt er einer Berufung an eine Wiener Universität, wobei gleichzeitig eine Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen nach Österreich eintritt, und erhält er - nach Begründung des Hauptwohnsitzes in Österreich - eine Pensionsabfindung von rd…
Halten Mitarbeiter einer österreichischen Kapitalgesellschaft Aktien der kanadischen Muttergesellschaft, dann ist die gemäß Art. 10 DBA-Kanada mit höchstens 15% zu erhebende kanadische Quellensteuer auf jenen Teil der österreichischen Einkommensteuer anzurechnen, der auf diese kanadischen "Einkünfte" entfällt. Bei Ermittlung dieses Anrechnungshöchstbetrages sind die kanadischen Einnahmen…
Verlegt ein Schweizer, der bisher bei einem schweizerischen Arbeitgeber unselbständig beschäftigt war, mit seiner Familie unter definitiver Aufgabe des schweizerischen Wohnsitzes den Wohnsitz nach Österreich, so tritt er damit in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht ein und wird in Österreich im Sinn des DBA-Ö/Schweiz…
Erhält eine österreichische Mutter-Kapitalgesellschaft von ihrer tschechischen Tochter-Kapitalgesellschaft im Jahr 1 eine Lizenzgebührenvorauszahlung von ATS 130 Mio. für einen Zeitraum von 10 Jahren, die in Österreich entsprechend passiv abgegrenzt in den Jahren 1 bis 10 mit jeweils ATS 13 Mio. der Besteuerung zugeführt…
Bezieht eine inländische Privatstiftung Dividendenerträge aus der Schweiz, dann löst die Inanspruchnahme der Herabsetzung der schweizerischen Quellenbesteuerung gemäß Art. 10 DBA-Schweiz auf 5% die Steuerpflicht der Kapitalerträge in Österreich aus. Denn die zur Steuerpflicht führende "Steuerentlastung auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen" im Sinn von § 13…
Auf Grund von § 5 Abs. 1 Z 1 der DBA-Entlastungsverordnung (DBA-EVO), BGBl. III Nr. 92/2005, ist eine abkommenskonforme Steuerentlastung bei Auszahlung steuerabzugspflichtiger Vergütungen unzulässig, wenn den Dokumentationsanforderungen der §§ 2 bis 4 nicht ausreichend entsprochen worden ist. Zu diesen Dokumentationsanforderungen gehört - soferne nicht…
Wurde ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer zu einem schweizerischen Konzernunternehmen entsandt, das nunmehr als sein Arbeitgeber auftritt, und bleibt er weiterhin in Österreich ansässig, dann unterliegen sämtliche Arbeitseinkünfte der österreichischen Besteuerung, weil hierfür gemäß Artikel 23 Abs. 2 DBA-Schweiz (idF der Abkommensrevision BGBl. III…