…können, würde bei wesentlichem nachträglichem Arbeitseinsatz keine andere Beurteilung erfordern. Ob der eine oder der andere Fall vorliegt, setzt Sachverhaltsermittlungen und -beurteilungen voraus, die aber nicht auf ministerieller Ebene vorgenommen werden können. Dies gilt insbesondere für die Frage, ob die nachträglichen Aktivitäten des amerikanischen Geschäftsvermittlers…
…dann unterliegen diese Zahlungen gemäß § 98 EStG 1988 bei beschränkter Steuerpflicht des Zahlungsempfängers keiner inländischen Besteuerung. Allerdings kann im ministeriellen Auskunftsverfahren keine Aussage darüber getroffen werden, ob die unter dem Titel "Verkaufsprovisionen" fließenden Zahlungen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise tatsächlich keine verdeckten Lizenzgebühren oder verdeckte Gewinnausschüttungen darstellen…
…Kapitalgesellschaft den Charakter von Beratungsvergütungen hätten, stünde Artikel 7 DBA-Deutschland der Besteuerung in Österreich entgegen. Artikel 6 (unbewegliches Vermögen) kommt nach Auffassung des BM für Finanzen nicht zur Anwendung, weil eine Vermittlungs- oder Beratungstätigkeit in Bezug auf unbewegliches Vermögen nicht als "Nutzung unbeweglichen Vermögens…
…als sie der tschechoslowakischen Betriebstätte zurechenbar sind. Bei Ermittlung der der tschechoslowakischen Betriebstätte zurechenbaren Gewinnteile ist zwingend nach dem "Fremdverhaltensgrundsatz" vorzugehen. Dies bedeutet, dass vorweg zu untersuchen ist, welche Arbeiten des Generalunternehmers in der ausländischen Betriebstätte tatsächlich erbracht wurden und welche am österreichischen Stammsitz ausgeführt…
…einzigen Zahlungsüberweisung an die Durchlaufgesellschaft geleistet worden sein sollten. Bei dieser individuellen Sichtweise könnte das Abzugsverbot des § 162 BAO so verstanden werden, dass es nur jene Provisionsteilbeträge trifft, bei denen die Empfängereigenschaft nach wie vor im Dunkeln verbleibt. 24. April 2002 Für den Bundesminister: Dr…
Erhält eine im April 1993 nach Österreich zugezogene Russin für eine vor dem Zuzug in Russland gewerblich ausgeübte Vermittlungstätigkeit Provisionseinnahmen überwiesen, so unterliegen diese gemäß Artikel 5 DBA-UdSSR in Österreich keiner Besteuerung. Die genannte Abkommensbestimmung gestattet nämlich für Zeiträume vor der Ansässigkeitsbegründung in Österreich…
…Abzugssteuer (20% der an die Künstler gezahlten Beträge = "Künstleranteil") haftet. In solchen Fällen einer "Doppelhaftung" kann allerdings die deutsche Künstleragentur nicht mehr zur Haftung herangezogen werden, sobald der haftungsgegenständliche Steuerbetrag (20% des "Künstleranteils") bei der österreichischen Abgabenbehörde entrichtet wird. Bundesministerium für Finanzen, 26…
…Slowakei über keine Betriebstätte (die Zusammenkünfte finden zumeist in Hotels statt, Geschäftsunterlagen werden in den Räumen der Auftraggeber übergeben), so steht gemäß Artikel 7 des DBA-CSFR, das nach wie vor gegenüber beiden Staaten anzuwenden ist, das ausschließliche Besteuerungsrecht an den gezahlten Vermittlungsprovisionen Österreich zu. …