Übernimmt der bisherige Abteilungleiter einer österreichischen Gesellschaft mit 1. Jänner 2002 eine Abteilungsleiterposition bei einer schweizerischen Konzerngesellschaft und wird er hierfür von der österreichischen Gesellschaft karenziert, sodass ab 2002 sein einziger Arbeitgeber die schweizerische Gesellschaft sein wird, dann kann die österreichische Gesellschaft nicht zum Lohnsteuerabzug…
Werden zwei in Österreich ansässigen Gesellschafter-Vorständen einer österreichischen Aktiengesellschaft von der deutschen Zweigniederlassung 2 PKWs auch für private Zwecke zur Verfügung gestellt und erblickt die deutsche Betriebsprüfung darin eine verdeckte Gewinnausschüttung an die beiden Gesellschafter, dann steht Artikel 10a des DBA-Deutschland einer steuerlichen…
…2 EStG gilt jede vom Arbeitgeber im Inland unterhaltene Anlage oder Einrichtung als Betriebstätte, wenn sie der Ausübung der durch die Arbeitnehmer ausgeübten Tätigkeiten dient. Ist daher ein Arbeitnehmer eines ausländischen Unternehmens in Österreich in seiner eigenen Wohnung für seinen ausländischen Arbeitgeber in einer Art…
…in Deutschland oder Drittstaaten eine berufliche Tätigkeit ausgeübt wird und ob hiebei ein Zusammenhang mit dem inländischen Betrieb besteht. Aus solchen und ähnlichen Ermittlungen lässt sich dann vermutlich ein Schluss ziehen, ob die gewerbliche Tätigkeit nur in der Salzburger Betriebstätte oder auch von Deutschland aus…
…prüfen (OECD-MK Art. 5 Z 18): Ein Homeoffice muss dauerhaft zur Ausübung einer betrieblichen Tätigkeit des Arbeitgebers genutzt werden. Die bloß sporadische oder gelegentliche Nutzung des Homeoffice eines Arbeitnehmers ist mangels ausreichender Verfügungsmacht nicht betriebsstättenbegründend (vgl. auch EAS 350). Wird etwa die Tätigkeit des…
…verbilligten Erwerb von Aktien an einer luxemburgischen Kommanditgesellschaft auf Aktien, die ihrerseits ausschließlich zu dem Zwecke des Anteilserwerbes konzernzugehöriger Gesellschaften gegründet wurde, dann wird im Allgemeinen hiedurch der Zufluss eines Vorteils aus dem Dienstverhältnis gegeben sein. Ob Verfügungsbeschränkungen hinsichtlich dieser verbilligt erworbenen Aktien im konkreten…
…Die deutsche Wohnung eines Servicetechnikers, in der kein "Home-Office" oder Ähnliches eingerichtet ist, kann ebenfalls nicht als Betriebstätte des österreichischen Arbeitgebers gewertet werden (EAS 2671). Keine Betriebstätte (im Sinn des DBA) liegt vor, wenn Art und Umfang der Tätigkeit eines Sales Managers für Ost…
Erwirbt ein liechtensteinisches Produktionsunternehmen, das Vorarlberger Grenzgänger beschäftigt, eine österreichische Eigentumswohnung und vermietet es diese unter dem ortsüblichen Mietzins an einen österreichischen Grenzgänger-Arbeitnehmer, dann fließt hiedurch dem Grenzgänger-Arbeitnehmer ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu, der - falls die Wohnraumbewertungskriterien der Verordnung BGBl. Nr. 642…
…die Entwicklung individueller Lösungsstrategien zur Vermeidung von Patientenschäden, Recherchetätigkeiten sowie die Erstellung von Publikationen. Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kunden sowie Schulungen werden entweder beim jeweiligen Kunden oder am Sitz des deutschen Unternehmens ausgeübt. Die Wahl des Ortes, an dem die vom österreichischen Arbeitnehmer durchzuführenden Vorbereitungstätigkeiten…
Hat ein österreichisches Unternehmen mit einem deutschen Unternehmen einen Vertrag über Sicherheitsprüfungen abgeschlossen, die längerfristig in wechselnden Räumen des deutschen Unternehmens stattfinden, dann entsteht durch die bloße Mitbenutzung von Räumen des deutschen Unternehmens nach der derzeitigen Verwaltungspraxis in der Regel keine deutsche Betriebstätte (VPR 2010…
…Art. 15 OECD-Musterabkommen auf die Tage des physischen Aufenthalts in Deutschland abgestellt. Es ist daher unerheblich, ob die Aufenthaltszeiten in Deutschland dem Arbeitseinsatz gewidmet sind oder nicht (vgl. hierzu näher Erlass des BMF vom 18.11.1991, 04 0610/169-IV/4/91, AÖF…
Gemäß Artikel 5 Abs. 4 DBA-Deutschland begründen Einrichtungen, die ausschließlich der Lagerung oder Auslieferung von Gütern des Unternehmens dienen, keine Betriebstätte. Der bloße Umstand, dass von einem deutschen Unternehmen Ersatzteile, die von seinen Wartungsteams bei Wartungsarbeiten in Österreich benötigt werden, in inländischen Lagerräumen vorrätig…
…Unternehmens. Eine Steuerabzugspflicht nach § 99 EStG 1988 würde für die inländische GmbH selbst dann nicht eintreten, wenn es sich bei der Tätigkeit der Mitarbeiterin um eine kaufmännische oder technische Beratung handelte, da diese nicht im Inland erbracht wird. Der bloße Umstand der inländischen Verwertung vermag…
Verlegt ein Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens nach der Eheschließung seinen Wohnsitz nach Zürich und wird er von dort aus zu 3/4 seiner Arbeitszeit für seinen österreichischen Arbeitgeber tätig (Konstruktionsarbeiten mit Internetverbindung zur EDV-Anlage des österreichischen Arbeitgebers; schriftliche und telefonische Kundenkontakte, Anboterstellungen) und ist…
…GmbH (lit. c). Die derzeit international bestehende Kontroverse, ob im Fall von Arbeitskräfteüberlassungen der Überlasser oder der Beschäftiger als "Arbeitgeber" zu werten ist, wurde durch Ziffer 6 des Protokolls über die österreichisch-schweizerischen Konsultationen vom 10.12.1999 (BMF 18.01.2000, 04 4282/3…
…Folgende Fälle können vorliegen: der Fall einer Assistenzleistung durch die deutsche Muttergesellschaft gegenüber ihrer österreichischen Tochtergesellschaft oder der Fall einer Arbeitnehmergestellung durch die deutsche Gesellschaft gegenüber der österreichischen Tochtergesellschaft oder ein zweites Dienstverhältnis wird mit der österreichischen Tochtergesellschaft eingegangen. Die unterschiedlichen Auswirkungen zwischen diesen drei…
Wurde ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer zu einem schweizerischen Konzernunternehmen entsandt, das nunmehr als sein Arbeitgeber auftritt, und bleibt er weiterhin in Österreich ansässig, dann unterliegen sämtliche Arbeitseinkünfte der österreichischen Besteuerung, weil hierfür gemäß Artikel 23 Abs. 2 DBA-Schweiz (idF der Abkommensrevision BGBl. III…
Das DBA-Schweiz enthält hinsichtlich der für die Grenzgängereinstufung erforderlichen Merkmale eines grenznahen Wohnsitzes und eines grenznahen Arbeitsortes keine näheren Präzisierungen. Durchführungsregelungen, wie sie im Verhältnis zu Deutschland vorgesehen sind (AÖF Nr. 283/1986), entfalten im Geltungsbereich des DBA-Schweiz keine Wirkung. Aus österreichischer…
…Frankreich diese Gewinnbeteiligung nicht dem Artikel 15, sondern Artikel 21 oder Artikel 10 DBA F zuordnet und weil Frankreich daher nicht auf Grund seines innerstaatlichen Rechts, sondern auf Grund des DBA die Besteuerung zur Gänze oder teilweise unterlassen muss, wäre auf österreichischer Seite durch das…
Stellt ein österreichischer Lieferant seinem deutschen Großkunden über dessen Wunsch einen Verbindungsmann vor Ort zur Verfügung, mit dem jeweils auftauchende Probleme sofort besprochen werden können und der auch mögliche Projekte, neue Entwicklungen und dergleichen mit dem Produktmanagement abstimmen kann, und ist dieser Verbindungsmann ein…