Führt ein österreichisches Luftfahrtunternehmen sowohl grenzüberschreitende Flüge zwischen Österreich und Italien als auch bloße österreichische und bloße italienische Binnenflüge durch, dann unterliegen die aus allen Flügen erzielten Gewinne der Besteuerung in Österreich; dies ergibt sich aus Artikel 23 Abs. 3 des DBA-Italien (Anrechnungsverfahren). Bei…
Führt ein inländisches Bedarfsflugunternehmen mit bemannten Flugzeugen im Ausland Charterflüge durch, handelt es sich hierbei nach Maßgabe der dem Artikel 3 Abs. 1 lit. e OECD-MA nachgebildeten DBA-Bestimmungen um Flüge im "internationalen Verkehr", es sei denn, die Flüge werden ausschließlich zwischen Destinationen im…
Betreibt eine in Österreich ansässige Tochtergesellschaft eines italienischen Konzerns (Sitz und Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung befinden sich in Österreich) ein Flugzeug für Zwecke des Transports konzerneigener Mitarbeiter zwischen den einzelnen Landesgesellschaften in Italien, Österreich, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Irland, so steht der Umstand, dass die…
Mit dem Wirksamwerden des neuen DBA-Deutschland am 1. Jänner 2003 trat für das Bordpersonal von Flugzeugen, die im internationalen Verkehr eingesetzt sind, insoweit eine Änderung ein, als nun das Besteuerungsrecht an den Lohnbezügen jenem Staat zugewiesen ist, in dem sich die Geschäftsleitung des Luftverkehrsunternehmens…