…dass die nach Artikel 19 Abs. 3 DBA-Deutschland vorzunehmende Abgrenzung zwischen der gewerblichen und hoheitlichen Tätigkeit eines Vertragstaates sich nach jenen Grundsätzen richten soll, die im innerstaatlichen Ertragsteuerrecht der beiden Staaten für die Bestimmung der Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechtes gelten…
…eintritt), und a) die Auslandsentsendung nicht in einen DBA-Partnerstaat erfolgt ist oder b) die Entsendung zwar in einen DBA-Partnerstaat stattfand aber der Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht in den DBA-Partnerstaat verlegt worden ist (siehe Rz 7596 ESt-RL 2000). Treffen diese Voraussetzungen zu…
…albanische Stellen beim Aufbau einer Polizeitruppe zu beraten und zu unterstützen, dann handelt es sich bei den hierfür bezogenen Einkünften offensichtlich um solche, die nach österreichischem Recht als Einkünfte aus Gewerbebetrieb einzustufen sind und die auf Grund der weiter bestehenden unbeschränkten Steuerpflicht des Polizeibeamten der…
…die in Deutschland einem Steuerabzug von rund 90.000 Euro unterzogen wurden und besteht auf Grund des österreichisch-deutschen DBA Anspruch auf Rückerstattung dieses Abzugsbetrages, dann ist es Aufgabe des österreichischen Vereins, die hierfür erforderliche und von deutscher Seite abverlangte Ansässigkeitsbescheinigung zu beschaffen. Der Umstand…
…muss das Besteuerungsrecht an ihren Bezügen Deutschland überlassen werden, wenn die deutsche Steuerverwaltung dieses Besteuerungsrecht auf der Grundlage von Art. 15 Abs. 6 DBA-Deutschland in Anspruch nimmt (siehe auch EAS 1791). Ist die Krankenschwester ausschließlich in dem österreichischen Spital berufstätig und übt sie diese…
…ein bisheriges Landeskrankenhaus in Vorarlberg einer privatrechtlich organisierten Betriebs-GmbH übertragen und wird ein von Deutschland als Grenzgänger nach Österreich einpendelnder Arzt unter Wahrung aller bisherigen Rechte und Pflichten als Landesbediensteter der Betriebs-GmbH dienstzugewiesen, dann muss das Besteuerungsrecht an seinen Bezügen Deutschland überlassen werden…
Ist ein in der Möbelbranche tätiges österreichisches Unternehmen infolge seines knappen Personalstandes genötigt, auf von anderen Unternehmen bereitgestelltes Personal zurückzugreifen und wird hiebei auch Personal von einem deutschen Unternehmen (ohne inländischer Betriebstätte) ausgeliehen, dann können die nach Deutschland für die Arbeitskräftegestellung zu zahlenden Vergütungen in…
Wird ein in Deutschland ansässiger und in Österreich bloß der beschränkten Steuerpflicht unterliegender Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens überwiegend in Oststaaten beruflich eingesetzt, dann beschränkt sich die steuerliche Erfaßbarkeit seiner Bezüge auf jene Bezugsteile, die auf jene Zeiträume entfallen, in denen er sich beruflich in Österreich…
… 48 BAO und würde - bei entsprechender Häufigkeit der Fälle - im Verordnungsweg angeordnet werden." Diese Bereitschaft zu einer auf § 48 BAO gestützten Steuerfreistellung besteht seitens des BM für Finanzen auch in Bezug auf die Einbringung deutscher Betriebe (bzw. Anteile an deutschen Personengesellschaften) durch in Österreich ansässige…
Das Abgabenrecht ist von der wirtschaftlichen Betrachtungsweise geprägt, derzufolge für die Besteuerung die tatsächlich bestehende wirtschaftliche Realität und nicht formalrechtliche Gegebenheiten maßgebend sein sollen. Ist es daher so, dass ein deutscher Techniker seit Zerrüttung seiner Ehe im Jahr 1992 den Lebensmittelpunkt von seinem ausserhalb der…
…1954, BGBl. Nr. 249/1955, besteht die Verpflichtung, in Deutschland unanfechtbar gewordene deutsche Abgabenrückstände anzuerkennen und in Österreich für vollstreckbar zu erklären (Art. 11 Abs. 2). Diese vertragliche Verpflichtung zur zwangsweisen Abgabeneinbringung besteht unabhängig davon, ob bzw. wann der deutsche Abgabenschuldner in Österreich einen Wohnsitz…
…und damit auch seinem Arbeitgeber) solche Räumlichkeiten für die Betriebsausübung des Arbeitgeber-Unternehmens in Österreich dauerhaft zur Verfügung, liegt sowohl nach § 29 BAO wie auch nach § 81 EStG eine Betriebstätte vor. In dieser Hinsicht besteht daher kein wesentlicher Unterschied zwischen Betriebstätten nach § 29 BAO und…
…Ansässigkeit im Sinn des Doppelbesteuerungsabkommens handelt, doch wird daran im gegebenen Zusammenhang kein Anstoß zu nehmen sein. Sollte das Institut Zweifel an der Abkommensberechtigung eines Vortragenden haben, dann empfiehlt sich, den Steuerabzug vorzunehmen und es dem Vortragenden zu überlassen, einen Rückzahlungsantrag beim Finanzamt Eisenstadt einzubringen…
…Rückzahlungsverfahren herbeizuführen. Bei konzerninternen Personalgestellungen gilt dies allerdings nur bei der Überlassung von Arbeitern. Ist die deutsche Aktiengesellschaft "A" zu 100% an der österreichischen Tochter-GmbH, der "G", beteiligt und schließt die deutsche "A" mit einer in Deutschland ansässigen Personalleasinggesellschaft einen Gestellungsvertrag ab, wobei das…
…Persönlichkeit aus Saudi-Arabien, dann bedarf es einer Erklärung dafür, dass die Bewachungstätigkeit durchgehend in Ägypten ausgeübt worden ist und sonach die gesamten Bezüge für die Auslandstätigkeit von der österreichischen Besteuerung zu entlasten sind. Es ist diesfalls Aufgabe des Abgabepflichtigen seine tatsächlichen Aufenthaltszeiten in Ägypten…
Wird von einem österreichischen Bewachungsunternehmen ein in Deutschland in Grenznähe wohnhafter Mitarbeiter aufgenommen, dessen Arbeitsort auch auf österreichischer Seite innerhalb der maßgebenden 30-km-Zone gelegen ist und dem die steuerliche Grenzgängereigenschaft im Sinn des DBA-Deutschland zukommt, dann steht gemäß Artikel 9 Abs. 3…
…korrespondierende Beurteilung zwischen den schweizerischen und österreichischen Behörden. Wird daher in solchen Fällen von Parteienseite eine Verlagerung des Lebensmittelpunktes in die Schweiz behauptet, dann wird dieser Beurteilung auf österreichischer Seite gefolgt werden können, wenn eine Ansässigkeitsbescheinigung der eidgenössischen Steuerverwaltung beigebracht und unter Anschluß einer Kopie…
…Personalleasings" der Salzburger Krankenanstalt zur Verfügung gestellt werden, so steht das Besteuerungsrecht an den Arbeitslöhnen gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz grundsätzlich Österreich als dem Tätigkeitsstaat zu. Ob in einem solchen Fall die Personalgestellung als solche steuerlich anerkannt wird, oder ob in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der Gestellungsnehmer…