Gemäß Artikel 9 Abs. 4 des DBA-Ö/D wird das Besteuerungsrecht an Ruhegehältern für frühere Dienstleistungen dem Wohnsitzstaat des Pensionisten zugewiesen. Diese Zuweisung des Besteuerungsrechtes erfolgt unabhängig davon, wie die Ruhegehälter finanziert werden. Es ist daher im Falle einer Firmenpension unerheblich, ob die Mittel…
Verlegt ein bisher in Deutschland ansässiger Österreicher ab 1994 seinen Hauptwohnsitz nach Österreich zurück und bezieht er von zwei deutschen GmbHs, die ihm bis 1993 zu 100% gehörten nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit ab 1987 Firmenpensionen in Höhe von S 60.000,- monatlich, die in Deutschland…
Bezieht ein in Österreich ansässiger Pensionist auf Grund seiner ehemaligen Tätigkeit für ein deutsches Unternehmen Renten aus der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung, sind diese Renten gemäß Artikel 18 Abs. 2 iVm Artikel 23 Abs. 2 lit. d DBA-Deutschland in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung…
In Z 2 des Ergebnisprotokolls über Verständigungsgespräche vom 3.12.97 in Dresden wurde mit Deutschland folgende Einigung erzielt : Verlegt ein bisher in Deutschland ansässiger Österreicher seinen Hauptwohnsitz nach Österreich zurück und bezieht er von deutschen GmbHs, die ihm zu mehr als 25% gehörten…
Verlegt ein in Österreich lebender Pensionist seinen Wohnsitz aus Anlass der Aufnahme in ein deutsches Seniorenheim nach Deutschland, geht das Besteuerungsrecht an der österreichischen Firmenpension ab diesem Zeitpunkt von Österreich auf Deutschland über und es kann daher für Pensionsbezüge, die auf nach der Wohnsitzverlegung liegende…
Das Bundesministerium für Finanzen vertritt die Ansicht, dass eine an einen pensionierten Polizeibeamten gezahlte deutsche Staatspension, die nach Artikel 19 Abs. 2 des DBA-Deutschland in Österreich unter Progressionsvorbehalt steuerfrei ist, diese Steuerfreiheit nicht dadurch verliert, dass sie nach dem Tod des ehemaligen Polizeibeamten an…