…des Europarechtes beim Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart einen Kapitalertragsteuerrückerstattungsantrag, ist zu prüfen, ob Anrecht auf Gleichbehandlung mit inländischen Pensionsinvestmentfonds und damit gemäß § 41 InvFG 1993 auf Erstattung einer nachweislich von inländischen Dividenden einbehaltenen Kapitalertragsteuer besteht. Die Anwendung des § 41 InvFG 1993 kommt allerdings nur dann…
…an Leistungsberechtigte und Hinterbliebene sowie in der damit verbundenen Hereinnahme und Veranlagung von Pensionskassenbeiträgen (§ 1 Pensionskassengesetz). Sie unterscheiden sich damit von den in EAS 3013 behandelten Pensionsinvestmentfonds, denen zwar ebenfalls eine Kapitalveranlagungsrolle im Rahmen der Pensionsvorsorge zukommt, denen aber nicht selbst die Zahlung von Alters-…
Bezieht ein irischer Pensionsfonds, der zur Gänze dem irischen Staat gehört, Dividenden österreichischer Kapitalgesellschaften, dann besteht Anrecht, gemäß Artikel 8 des DBA-Irland eine Rückzahlung der die 10%-Grenze übersteigenden österreichischen Kapitalertragsteuer zu beantragen. Die Rückzahlung müsste auf dem Formular ZS-RD1 oder ZS-RE1…
Ein luxemburgischer "Fonds Commun de Placement" wird nicht nur nach § 42 InvFG 1993, sondern auch nach luxemburgischem Recht als transparenter Investmentfonds qualifiziert und wird daher nicht als im Sinn des österreichisch-luxemburgischen DBA als in Luxemburg ansässig angesehen. Dividenden- und Zinsenerträge, die ein solcher Fonds…
Kehrt ein österreichischer Staatsbürger, der 10 Jahre bei einer US-Tochtergesellschaft eines österreichischen Konzerns tätig war, in eine leitende Position einer österreichischen Konzerngesellschaft nach Österreich zurück, so könnte der Umstand, dass er weiterhin Anteile an einem von der US-Tochtergesellschaft errichteten US-Pensionsfonds hält, zu…
Bezieht ein japanischer Pensionsfonds, der nach der allgemeinen Definition des Art. 4 Abs. 1 DBA-Japan ansässig ist, Dividenden von österreichischen Kapitalgesellschaften, stellt sich die Frage, ob aufgrund des DBA-Japan eine KESt-Entlastung zusteht, und wenn ja, in welcher Höhe. Die Abkommensberechtigung ist…
Der Anspruch auf Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer steht auf Grund des zwischen Österreich und Japan geltenden Doppelbesteuerungsabkommens nur jenen natürlichen oder juristischen Personen zu, die im Sinn von Artikel III dieses Abkommens in Japan "ansässig" sind. Ob im Falle japanischer Pensionsfonds und Investmentfonds diese…
Sind in Österreich ansässige Personen an in- oder ausländischen Immobilieninvestmentfonds beteiligt, dann werden diese Fonds gemäß § 42 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs.2 ImmoInvFG als steuerlich transparent gewertet. Diese Betrachtung gilt auch bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen. Die in EAS 2409 im Verhältnis…
Gemäß Artikel 9 Abs. 4 des DBA-Ö/D wird das Besteuerungsrecht an Ruhegehältern für frühere Dienstleistungen dem Wohnsitzstaat des Pensionisten zugewiesen. Diese Zuweisung des Besteuerungsrechtes erfolgt unabhängig davon, wie die Ruhegehälter finanziert werden. Es ist daher im Falle einer Firmenpension unerheblich, ob die Mittel…
Whether a Netherlands pension fund, which is organized as a "Stichting", is eligible to receive treaty benefits under the Austro-Netherlands double taxation convention depends on whether such "Stichting" is liable to the Netherlands tax in the meaning of Article 4 of the Austro…
Verlegt eine Angestellte des Internationalen Währungsfonds nach ihrer Pensionierung ihren Wohnsitz nach Österreich, so wird die IWF-Pension in Österreich von der Besteuerung freigestellt. Denn nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen sind alle Pensionen, die vom UN-Joint Staff Pension Fund an ehemalige Angestellte der…
Mit dem Wirksamwerden des österreichischen Immobilien-Investmentfondsgesetzes (BGBl. I Nr. 80/2003) hat sich auch die steuerliche Behandlung von ausländischen Immobilienfonds-KGs geändert. Denn gemäß § 42 ImmoInvFG sind nunmehr die Bestimmungen dieses Gesetzes auch auf ausländische Immobilien-Investmentfonds anzuwenden, wobei als ausländischer Immobilien-Investmentfonds jede…
Bei der Beurteilung ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Auslandseinkünfte der inländischen Besteuerung unterliegen, ist stets in einem ersten Schritt die Steuerpflicht nach österreichischem inländischen Recht zu beurteilen. Erst in einem zweiten Schritt kann sodann festgestellt werden, ob der nach inländischem Recht ermittelte Besteuerungsanspruch auch…
Werden von der inländischen Zweigniederlassung einer deutschen GmbH für die Niederlassungsmitarbeiter Beiträge zu einer inländischen Pensionskasse in einem 10% der Lohn- und Gehaltsumme übersteigenden Ausmaß geleistet, dann ist der übersteigende Beitragsteil einerseits zwar nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig (RZ 1287 ESt-RL 2000), löst aber andererseits…
Wurde ein bisher in Deutschland ansässiger Dienstnehmer, von seiner deutschen Konzernzentrale nach Österreich entsandt, um hier als Geschäftsführer die österreichische Tochtergesellschaft zu leiten, und wird vereinbart, dass die österreichische Tochtergesellschaft die Beiträge zur deutschen Pensionskasse übernehmen soll, dann ist für die Frage der steuerlichen Behandlung…
Hat der in den Ruhestand getretene Gesellschafter-Geschäftsführer einer deutschen GmbH seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt, dann unterliegen die von der GmbH gezahlten Pensionen der Besteuerung in Deutschland (EAS 1153, die Aussagen dieser EAS sind von deutscher Seite in den Verständigungsgesprächen vom 3. Dezember 1997…
In Österreich ansässige Personen, die Anteile ausländischer Miteigentumsfonds halten, sind auf Grund der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen grundsätzlich berechtigt, eine Entlastung der in ihren Fondsausschüttungen enthaltenen ausländischen Quellensteuern nach Maßgabe der jeweiligen Abkommensregelungen in Anspruch zu nehmen. Besondere Durchführungsregelungen für Beteiligungen an ausländischen Fonds sind nicht vorgesehen…