…und damit als Werbungskosten abgesetzt werden können. Fragen dieser Art müssen im Einzelfall mit dem zuständigen Finanzamt abgeklärt werden. Hierbei wird insbesondere bei Konzernversetzungen nicht unberücksichtigt bleiben dürfen, in welchem Ausmaß der multinationale Konzern selbst durch Leistung eines Kostenersatzes Heimflüge seiner Arbeitnehmer als üblich und…
…nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht schematisch vom Ablauf eines bestimmten Zeitraumes abhängig gemacht werden, vielmehr sind die Verhältnisse des Einzelfalles zu berücksichtigen. Die Lohnsteuerrichtlinien tragen zur vereinfachten Handhabung dieser Grundsätze dadurch bei, dass sie bei verheirateten Steuerpflichtigen einen 2-Jahres-Zeitraum als unbedenklich ansehen. …
…der Nichtrückkehr an den Wohnsitz in Verbindung mit Tagen einer Tätigkeit außerhalb der Grenzzone 20% der Arbeitstage nicht überschreiten (wobei Krankheits- und Urlaubstage nicht als Tage der Nichtrückkehr gelten). Ist der betreffende Arbeitnehmer daher im Jahr der Arbeitsaufnahme 100 Arbeitstage bei dem deutschen Arbeitgeber beschäftigt…
…z.B. Grundsteuer, Zinsen für noch aushaftende Wohnungskredite, Wertminderung der Wohnungssubstanz), nicht als Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der österreichischen Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit anzusehen sein; sie dienen vielmehr der Sicherung und/oder Erhaltung der dem Privatvermögen zuzurechnenden US-Vermögenswerte (vgl. auch EAS 358…
…auf Nichtwiederaufnahme der Arbeit, derart untergeordnet, dass die Abschlagszahlung nicht mehr als Entgelt für die "Ausübung einer Arbeit in Österreich" im Sinn von Artikel 15 Abs. 1 DBA-Deutschland angesehen werden kann. Die Abschlagszahlung ist daher in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wobei dahingestellt bleiben…
…nicht kundgemachten Anwendungsschreiben zum DBA-Deutschland wurde mit der deutschen Finanzverwaltung Einvernehmen erzielt, dass für die Frage der Aufteilung des Arbeitslohns - anders als bei der OECD-konformen Zählweise bei der Berechnung der 183-Tage-Frist im Sinn des Art. 15 Abs. 2 des Abkommens - nicht…
…Recht zu prüfen, ob es sich bei dieser Schadenersatzleistung um steuerlich anzuerkennende nachträgliche Werbungskosten handelt. Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Im vorliegenden Fall handelt es sich allerdings um Aufwendungen, die nicht der Erwerbung der Einnahmen gedient haben, sondern im Gegenteil…
…dann sowohl die Unterkunftskosten in Salzburg wie auch die PKW-Fahrtkosten für die Fahrten zwischen den zwei Betriebsteilen als Betriebsausgabe anzuerkennen sein; allerdings werden die PKW-Kosten dann nicht (jedenfalls nicht zur Gänze) dem inländischen Betrieb angelastet werden können. 12. Jänner 1999 Für den Bundesminister…
Wohnt ein nach Österreich einpendelnder deutscher Grenzgänger innerhalb einer von der Grenze nach "Luftlinie" berechneten 30 km Zone, dann ist insoweit das Grenzgängererfordernis auch dann erfüllt, wenn die tägliche Straßenentfernung zum österreichischen Arbeitsort rund 100 km beträgt. 28. Februar 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…dann nicht in Frage kommen, wenn der dänische Arbeitgeber eine Rückverrechnung mit dänischen Sozialversicherungsträgern vornimmt (siehe die mit Deutschland abgestimmte Auffassung im Fall der rückverrechenbaren Vorruhestandsbezüge in EAS 47). Eine andere Betrachtung könnte allerdings dann nötig werden, wenn es sich bei dem gegenständlichen Karenzgeld um…
Beschäftigt ein in 10km Grenznähe befindlicher österreichischer Betrieb einen ausschließlich in Deutschland wohnhaften Pendler, dessen Wohnsitz 40km (Luftlinie) von der österreichischen Grenze entfernt und damit außerhalb der für die Grenzgängereigenschaft maßgebenden 30km-Zone liegt, besteht Lohnsteuerabzugspflicht für den österreichischen Arbeitgeber. 27. Oktober 1992 Für…
…Erst wenn die Grenzgängervoraussetzungen in einem Kalenderjahr an mehr als 45 Tagen nicht vorliegen, geht die Grenzgängereigenschaft verloren, allerdings dann für das ganze Kalenderjahr (AÖF Nr. 283/1986; EAS 1250). Überschreiten die Tage der Nichtrückkehr bei einem ganzjährig bestehenden Arbeitsverhältnis das Ausmaß von 45 Tagen…
…Da im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht nachträglich entstehende ausländische Verluste aus nichtselbständiger Arbeit nicht von einer inländischen Verlustverwertung ausgeschlossen sind, kann ein solcher Ausschluss bei der Veranlagung jener Jahre, in denen die Verluste entstanden sind, nicht unter Berufung auf DBA-Wirkungen versagt werden. Nur dann…
Seit 1986 wird im österreichisch-deutschen Verhältnis für die Beurteilung der Grenzgängereigenschaft eine "Ganzjahresbetrachtung" angewendet: Liegen die Grenzgängervoraussetzungen in einem Kalenderjahr an mehr als 45 Tagen nicht vor, so geht für das ganze Kalenderjahr die Grenzgängereigenschaft verloren (AÖF Nr. 283/1986). Wird daher ein deutscher…
…wonach bei jahresdurchgängiger Beschäftigung bei einem grenznahen Unternehmen jemand entweder während des ganzen Jahres oder überhaupt nicht als Grenzgänger eingestuft wird, je nachdem ob die Grenzgängerkriterien an mehr als 45 Tagen als erfüllt anzusehen sind oder nicht, ist im österreichisch-schweizerischen Verhältnis nicht anwendbar. Im…
… schriftliche und telefonische Kundenkontakte, Anboterstellungen) und ist er nur zu 1/4 seiner Arbeitszeit an den technischen Apparaten des Arbeitgebers und bei Kunden auf österreichischem Staatsgebiet tätig, dann unterliegt gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz nur der auf die Inlandstätigkeiten entfallende Arbeitslohn der österreichischen Besteuerung. Nach…
…sind nach der geltenden Rechtslage in Österreich weder als Sonderausgaben noch als Werbungskosten abzugsfähig (EAS 67). Es ist wohl einzuräumen, dass vergleichbare Zahlungen eines Österreichers an die österreichische Sozialversicherung betraglich unbegrenzt voll als Sonderausgabe steuerliche Berücksichtigung finden würden. Allerdings ist bei verallgemeinernder Durchschnittsbetrachtung zu erwarten…
…aus welchem Grund die Karenzbezüge - denen vermutlich nicht der Charakter von unentgeltlichen Zuwendungen zuzumessen sein wird - gezahlt werden. Es ist anzunehmen, dass ihre Zahlung durch das nach wie vor aufrechte arbeitsrechtliche Vertragsverhältnis zur österreichischen Bank begründet wird, wonach der Arbeitnehmer als besonderes Entgelt für die…
…ist. Es bedeutet dies aber auch, dass jene Sonderzahlungen, die das nach innerstaatlichem Recht zu beurteilende Jahressechstel übersteigen und nicht (zB als Auslandsprämie) direkt der Auslandstätigkeit zugeordnet werden können, mit 66,36% - unter Progressionsvorbehalt - steuerfrei zu stellen sind. Für eine vorrangige Zuordnung der sechstelbegünstigten Sonderzahlungen…
…DBA-Deutschland entscheidend, dass sich der Wohnsitz und der Arbeitsort in der "Nähe der Grenze" befinden. Als "Nähe der Grenze" gilt gemäß dem Schlussprotokoll zu Artikel 15 Abs. 6 des Abkommens die "Lage in einer Zone von 30 km beiderseits der Grenze". Ist daher beispielsweise…