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4 Treffer1413 msnur geltende Fassungen
EAS 3331Jahressonderzahlungen bei Auslandsentsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0546-VI/8/201320.08.2013

Bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen gilt das als "Dreistufenprinzip" bekanntgewordene Anwendungsschema. Darnach ist in einer ersten Stufe der Bestand der Steuerpflicht nach inländischem Steuerrecht (ohne Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen) zu ermitteln. In einer zweiten Stufe ist sodann festzustellen, inwieweit Abkommensrecht die Geltendmachung dieser Steuerpflicht einschränkt. In…

EAS 3222Veranlagungsfreibetrag bei Progressionseinkünften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1103-IV/4/201101.07.2011

Bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen ist stets in einem ersten Schritt der Bestand der österreichischen Steuerpflicht nach innerstaatlichem Steuerrecht zu beurteilen. In einem zweiten Schritt ist sodann zu prüfen, ob die in Schritt 1 ermittelte Steuerpflicht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen eingeschränkt wird (EStR 2000 Rz 33…

EAS 2527Berechnung des Anrechnungshöchstbetrages
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0272-IV/4/200406.12.2004

  Ausländische Steuern sind nach den Vorschriften von Doppelbesteuerungsabkommen bis zur Höhe jener österreichischen Einkommensteuer anzurechnen, die auf die Auslandseinkünfte entfällt (Anrechnungshöchstbetrag). In welcher Höhe Auslandseinkünfte bei der Besteuerung im Ausland angesetzt worden sind, ist hierbei ohne Belang. Beteiligt sich daher ein in Österreich ansässiger…

EAS 1994Lettischer Kammerchor
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 493/1-IV/4/0201.03.2002

Wird ein lettischer Kammerchor zur Abhaltung eines österreichischen Konzertes verpflichtet, wobei die an den Chor gezahlte Vergütung 6.000 ATS pro Chormitglied nicht überschreitet, dann ist zunächst abzuklären, wer Vertragspartner des österreichischen Veranstalters ist. Ist dies eine juristische Person, z.B. weil der Kammerchor von…