…Oktober 1954 sehen die Möglichkeit einer grenzüberschreitenden indirekten Gewinnaufteilung zwischen Stammhaus und Betriebstätte vor. Während aber das DBA 2000 diese Möglichkeit - dem OECD-Musterabkommen entsprechend - ohne besondere Methodikvorgabe gestattet, ist dies im DBA-1954 bei Versicherungsunternehmen - zumindest nach dem Wortlaut der Ziffer 13 des Schlussprotokolls…
…1984, betreffend die (für die Stellung als wirtschaftlicher Eigentümer sprechende) Tragung des Risikos der Wertminderung durch den Leasingnehmer erfüllt sind oder nicht, lässt sich nicht allein aus einer Klausel folgenden Inhaltes beurteilen: "The Lessee will indemnify the Lessor from and against all losses, liabilities, damages…
…seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit und begründet keine Betriebstätte (im Sinn der Doppelbesteuerungsabkommen) für das ausländische Versicherungsunternehmen. Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung sieht daher das BM für Finanzen den Umstand, daß eine inländische im Versicherungsgeschäft tätige GmbH zusätzlich für eine (nicht nahestehende) deutsche Versicherungsgesellschaft eine Repräsentationsfunktion übernimmt…
…tatsächlich und ist er auf Umstände zurückzuführen, die vom österreichischen Unternehmen nicht zu vertreten sind (zB er wurde durch Produktionsfehler seitens der deutschen Muttergesellschaft verursacht oder er beruht auf einer missverständlichen Liefervertragsvereinbarung zwischen dem US-Kunden und der deutschen Muttergesellschaft oder er ist einer mangelhaften…
Übernimmt der bisherige Abteilungleiter einer österreichischen Gesellschaft mit 1. Jänner 2002 eine Abteilungsleiterposition bei einer schweizerischen Konzerngesellschaft und wird er hierfür von der österreichischen Gesellschaft karenziert, sodass ab 2002 sein einziger Arbeitgeber die schweizerische Gesellschaft sein wird, dann kann die österreichische Gesellschaft nicht zum Lohnsteuerabzug…
…ihr - und nicht der als Organträger dahinterstehenden natürlichen Person oder Personengesellschaft - zugerechnet werden, sodass nach den allgemeinen Grundsätzen Anspruch auf Entlastung von der österreichischen Quellenabzugsbesteuerung nach § 94a EStG 1988 besteht. Die gleiche Sichtweise muss gelten, wenn eine deutsche GmbH, die an einer inländischen operativ tätigen…
…Umstand, dass dabei auf das verlustbehaftete einzelne Leasinggeschäft keine österreichische Körperschaftsteuer entfällt, steht einer Anrechnung der tschechischen Quellensteuer nicht grundsätzlich entgegen. In diesem Fall hätte die Anrechnung auf jene österreichische Körperschaftsteuer, die auf andere gleichartige und damit dem tschechischen Besteuerungsrecht unterliegende Leasinggeschäfte entfällt, zu erfolgen…
…114). Wesentlich ist, dass die Leistungserbringung im Interesse aller am Kostenverteilungsvertrag teilnehmenden Gesellschaften gelegen ist und dass diese daher eine Interessengemeinschaft bilden, in der sie die Leistungen in wirtschaftlich gleicher Weise nutzen (VPR 2010 Rz 114 und Rz 116). Bundesministerium für Finanzen, 9. Dezember 2010
Errichtet eine deutsche Leasinggesellschaft auf dem Gelände eines österreichischen Unternehmens ein Hochregallager und verleast es dieses an das österreichische Unternehmen unter Bedingungen, die zur Beurteilung der Transaktion als Vermietung unter Zurechnung des Wirtschaftsgutes an den Leasinggeber führen, dann ist für die Frage, ob das Besteuerungsrecht…
…als solche steuerlich anerkannt wird oder ob in wirtschaftlicher Betrachtungsweise darin eine bloße Kreditgewährung durch die deutsche Kapitalgesellschaft zu erblicken ist. Bei der anzustellenden Sachverhaltswürdigung wird jedenfalls darauf zu achten sein, dass diese zwischen der österreichischen und deutschen Steuerverwaltung übereinstimmend vorgenommen wird. Sollte das Gebäude…
…aufgenommen, sondern im Wege eines im Ausland bestehenden Personalleasingunternehmens beschäftigt, dann ist in Fällen dieser Art zunächst zu prüfen, ob einer solchen Gestaltung auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise seitens der österreichischen Finanzverwaltung gefolgt werden kann. Dies erfordert eine eingehende Durchleuchtung aller Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalles, wie…
…dass das ausländische Versicherungsunternehmen in Österreich einen "Geschäftsbetrieb" unterhält und andererseits, dass hiezu eine Erlaubnis erteilt worden ist. Wenn durch die Umsetzung der dritten Lebensversicherungsrichtlinie (Richtlinie 92/96/EWG, ABl. L 360 v. 9.12.1992) eine Zulassung im Ansässigkeitsstaat zur Ausübung des Versicherungsgeschäftes im…
…dass das ausländische Versicherungsunternehmen in Österreich einen "Geschäftsbetrieb" unterhält und andererseits, dass hiezu eine Erlaubnis erteilt worden ist. Wenn durch die in der VAG-Novelle 1994 erfolgte Umsetzung der dritten Lebensversicherungsrichtlinie (Richtlinie 92/96/EWG, ABl. L 360 v. 9.12.1992) eine Zulassung im…
Errichtet ein schweizerisches Versicherungsunternehmen in Österreich eine Zweigniederlassung, so ist gemäß Artikel 7 Abs. 5 DBA-Schweiz dieser Betriebstätte jener Teil des Gesamtgewinnes des schweizerischen Versicherungsunternehmens zuzuweisen, der dem Verhältnis der Rohprämieneinnahmen dieser Betriebstätte zu den gesamten Rohprämieneinnahmen des Unternehmens entspricht. Diese Abkommensregelung gilt…
…Feststellung einer negativen Bonität durch einen externen Gläubigerschutzverband. Die österreichischen externen Vertriebsmitarbeiter werden durch die Mitarbeiter der österreichischen Betriebsstätte über Versicherungsmöglichkeiten informiert, es finden jedoch keine Verhandlungen über das Zustandekommen von Versicherungsverträgen statt. Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass zwischen den externen Vertriebsmitarbeitern und der…
…62/99). Wird im Fall eines solchen Personengesellschaftskonzerns mit eingebetteter Organ-GmbH zusätzlicher Kapitalbedarf der österreichischen KG aus Anlass ihres Betriebsausbaues nicht nur durch Eigenkapital, sondern auch durch Fremdkapital gedeckt, das von den beiden deutschen Komplementären und den rund 40 Kommanditisten der deutschen Organträger-KG…