…sich deutsche Investoren als unechte stille Gesellschafter beteiligen, und legt diese AG die investierten Mittel in österreichischen endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen an, dann ist aus dem Blickwinkel des österreichischen innerstaatlichen Steuerrechts zunächst festzustellen, dass zwischen der AG einerseits und den stillen Gesellschaftern andererseits eine Mitunternehmerschaft begründet wurde…
…ob eine österreichische stille Gesellschaft nach inländischem Recht als echte oder unechte stille Gesellschaft zu werten ist. Ohne Sonderregelung des Absatzes 8 könnte nur im letztgenannten Fall für den ausländischen Partner eine Betriebstätte in Österreich begründet werden und nur in diesem Fall könnte Artikel 7…
Weitet eine deutsche GmbH & Still ihre Geschäftstätigkeit auf Österreich aus und werden Anteile (zwecks Beteiligung als atypisch stille Gesellschafter) in Österreich vertrieben, dann hängt die Frage, ob die österreichischen Investoren mit den von der GmbH & Still erzielten Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen von der österreichischen Besteuerung…
…Verwalten einer Beteiligung an einer weiteren deutschen AG besteht, und hat sich der Österreicher gleichzeitig an der deutschen GMBH unter steuerlich anerkannten vertraglichen Bedingungen beteiligt, wie diese im Fall unechter stiller Gesellschaften üblich sind, dann wird hiedurch nach österreichischer Rechtsauffassung keine unechte stille Gesellschaft in…
…ausländischen Grundeigentümern im Wege von rein vermögensverwaltenden KEGs gehalten wurden, die Transparenzmethode angewendet und eine beschränkte Steuerpflicht als bestehend angenommen worden (EAS 1571, EAS 1754). Auch im Falle einer atypischen stillen Gesellschaft besteht kein Anlass, die erwähnte abweichende österreichische Verwaltungspraxis ausdehnend zur Anwendung zu bringen…
…102 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 nicht zum Nachteil des deutschen stillen Gesellschafters angewendet werden darf. Eine Veranlagung des oder der deutschen still Beteiligten zur 34-prozentigen Körperschaftsteuer kann daher nur dann stattfinden, wenn dies zu einer Steuerentlastung führt (zB wegen hoher Refinanzierungsaufwendungen). Denn…
…sondern in den Händen der Gesellschafter der deutschen KG zu erfassen, wobei die inländischen Betriebstätten der GmbH, die die aufzuteilenden Gewinne hervorbringen, damit auch inländische Betriebstätten der deutschen KG-Gesellschafter darstellen. Eine Betrachtungsweise, derzufolge der aus der stillen Beteiligung nach Deutschland fließende Gewinnanteil den Betriebstätten…
…keinen "Betrieb" bildet. Auch im Fall einer GmbH+Still vermag die GmbH den gemeinschaftlich erzielten Einkünften keinen gewerblichen Charakter zu verleihen (ESt-RL 2000, Rz 6015). Beteiligen sich daher österreichische Anleger in ihrem Privatvermögen an einer ausschließlich eigenes Kapitalvermögen verwaltenden deutschen Kapitalgesellschaft als stille Gesellschafter…
…wenn eine deutsche GmbH, die an einer inländischen operativ tätigen Kommanditgesellschaft beteiligt ist, zur Organgesellschaft einer deutschen GmbH & Co KG wird; Steuerschuldner ist dann die beschränkt steuerpflichtige deutsche GmbH und sind nicht die hinter der GmbH & Co KG stehenden Gesellschafter (in diesem Sinn auch EAS…
…dass die Beteiligungserträge den österreichischen KG-Gesellschaftern als Betriebseinnahmen der in Deutschland gelegenen KG-Betriebstätten zufließen. Artikel 4 des Abkommens verpflichtet Österreich, diese den deutschen Betriebstätten zuzurechnenden Beteiligungseinkünfte von der inländischen Besteuerung freizustellen. Da die österreichische GesmbH nach inländischem Recht für einen ordnungsgemäßen Steuerabzug haftet…
…doch kann dies nicht ein stilles Gesellschaftsverhältnis zwischen der deutschen Bank und der österreichischen KG begründen. Daher unterliegt die von der österreichischen KG an ihre deutsche Mutter-KG durchgeführte Bezahlung der anteilig weiterbelasteten Vergütungen aus dem stillen Gesellschaftsverhältnis keiner österreichischen Kapitalertragsteuer. Wenn daher die deutsche…
…Mitunternehmerschaft (an einer GmbH & STILL), dann besteht für die in Österreich beschränkt steuerpflichtige US-Gesellschaft gemäß § 102 Abs. 1 Z 2 EStG Veranlagungspflicht; die von den Gewinnanteilen einbehaltene Kapitalertragsteuer ist auf die veranlagte Körperschaftsteuer anzurechnen. Das österreichische Besteuerungsrecht an den Gewinnanteilen der US-Gesellschaft wird…
…stillen Beteiligung noch mangels ausreichender Willensausübung und -dokumentation zu deren gewillkürten Betriebsvermögen, dann wird die Beteiligung aus österreichischer Sicht dem Betriebsvermögen der deutschen Hauptniederlassung zuzuordnen sein, mit der Folge dass Österreich die den einzelnen deutschen Gesellschaftern der deutschen KG zufließenden Ausschüttungen der österreichischen GMBH einer…
…muss aber nach Auffassung des BM für Finanzen gelten, wenn anstelle des deutschen Treuhänders eine deutsche Kommanditgesellschaft an der österreichischen Personengesellschaft beteiligt ist. Denn in beiden Fällen werden die inländischen Immobilien im Durchgriffsweg dem deutschen Gesellschafter (Erblasser) zugerechnet. 8. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr…
…als atypischer stiller Gesellschafter an einer österreichischen Kapitalgesellschaft, dann sind allfällige Verlustanteile, die die deutsche Kapitalgesellschaft aus ihrer Beteiligung an der österreichischen "Kapges. & Still" erleidet nur dann von der Vortragsfähigkeit auf Gewinnanteile späterer Jahre ausgeschlossen, wenn das übrige Einkommen des deutschen stillen Gesellschafters für die…
Eine schweizerische Aktiengesellschaft, die an einer österreichischen Kapitalgesellschaft als stiller Gesellschafter beteiligt ist, unterlag bis Ende 1993 mit dieser Beteiligung gemäß § 79 Abs. 1 Z. 7 BewG i.V. mit Artikel 22 Abs. 2 letzter Satz DBA-Schweiz der österreichischen Vermögensbesteuerung. Dies gilt nicht nur…
…1593/69, ÖStZB 1971, 9), wonach eine an einer inländischen GmbH als stiller Gesellschafter beteiligte liechtensteinische AG nicht nur mit der geleisteten Einlage, sondern auch mit dem abgereiften Gewinnanspruch der inländischen Vermögensbesteuerung unterliegt, gilt daher auch im zeitlichen Geltungsbereich des neuen DBA. 23. Juni 1993…
…dass ausländische Staaten nicht auf Grund eines Doppelbesteuerungabkommens zur Aufgabe ihrer Besteuerungsrechte genötigt werden sollten, wenn die Dividenden in Österreich sodann ohnedies von der Besteuerung freigestellt werden. Eine österreichische Privatstiftung fällt kraft ihrer Eigenschaft als juristische Person unter den Begriff "Gesellschaft" im Sinn des Art…
…gleiche Sichtweise muss gelten, wenn eine solche deutsche Organgesellschaft an einer inländischen operativ tätigen Kommanditgesellschaft beteiligt ist; Steuerschuldner ist dann die beschränkt steuerpflichtige deutsche GmbH und nicht die dahinterstehenden Gesellschafter. Wie allerdings ebenfalls in EAS 869 zum Ausdruck gebracht worden ist, hat die Gestaltungsbeurteilung auf…
…Zwecke des Progressionsvorbehaltes oder im Rahmen des Anrechnungsverfahrens). Für die österreichische Finanzverwaltung könnte sich allerdings im Rahmen eines vom ausländischen Staat eingeleiteten individuellen Amtshilfeverfahrens das Erfordernis für eine Bekanntgabe der österreichischen Gewinnteile der ausländischen atypischen stillen Gesellschafter ergeben. 8. Oktober 1998 Für den Bundesminister: Dr…