…folgt, dass die Besteuerungsrechte an dem genannten Einkünftebetrag zwischen Österreich (5 Monate) und Deutschland (24 Monate) aufzuteilen sind. Sollte Deutschland - trotz korrekter Aufnahme in die deutsche Steuererklärung und trotz Berücksichtigung des Grenzgängerstatus - die nachträglichen Einkünfte aus nichtselbständiger Grenzgängertätigkeit mit dem ihm zustehenden Anteil nicht besteuern…
… 15 Abs. 2 EStG 1988 zu erfolgen, wonach geldwerte Vorteile mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen sind. Sind derartige Optionsscheine Gegenstand des Handels an einer Börse, ist der entsprechende Börsenkurs am Tag der Optionseinräumung für die Bewertung heranzuziehen. Eine Optionseinräumung kann auch im Rahmen…
§ 10 Abs. 4 KStG dient der Unterbindung von Steuerflucht in Steueroasen oder in Staaten in denen Steuerfreiheit oder erhebliche Minderbesteuerung erlangt werden kann. Werden daher Konstruktionen geplant, bei denen österreichisches Steuersubstrat in eine steuerfreie Auslandskapitalgesellschaft verlagert werden soll, dann kann hierbei nicht der ministerielle EAS…
…steuerlichen Beurteilung von Einkünfteerzielungen im Rahmen von deutschen Immobilienfonds u.a. festgehalten, daß die in Form von Wertpapieren ausgestellten Anteilsscheine am Immobilienvermögen der deutschen Kapitalanlagegesellschaften keine Gesellschaftsrechte an diesen verbriefen. Es spricht daher vieles dafür, daß diese Anteilsscheine daher auch nicht von dem Begriff "Aktien…
…wurde zwischen den Steuerverwaltungen bereits ein Aufteilungsschlüssel für die laufenden Bezüge (15% Deutschland und 85% Österreich) festgelegt, dann folgt die lineare Aliquotierung der mit der Option lukrierten Einkünfte ebenfalls diesem Aufteilungsschlüssel. Der Umstand, dass im Jahr 2005 die Ansässigkeit von Deutschland nach Österreich verlegt wurde…
…die als nicht steuerbar einzustufen ist; vielmehr tritt mit der Leistung der Ablösesumme bzw. des Rückkaufspreises der steuerliche Zufluss der seinerzeit zugeteilten Optionen und Anwartschaften ein. Da die Zuwendungen an die beiden Manager von der ausländischen Muttergesellschaft im Hinblick auf die der inländischen Tochtergesellschaft gegenüber…
…Selbständigkeit voraus: Sie kann eigene Geschäfte abschließen, hat äußerlich eine selbständige Leitung, ist mit einem gesonderten Geschäftsvermögen ausgestattet, führt eine eigene Vermögens- und Erfolgsrechnung und stellt im ganzen einen gewissen Mittelpunkt für einen bestimmten Kreis geschäftlicher Beziehungen dar, dies unbeschadet des allgemeinen Anweisungsrechtes der Hauptniederlassung…
…innerhalb der je zur Hälfte in Österreich und in Rumänien gearbeitet worden ist, würden sonach die Einkünfte von 40 zur Hälfte, sonach mit 20, in Österreich zu besteuern sein. Diese OECD-Berechnungsmethode weicht allerdings von der noch in EAS 2041 vertretenen Auffassung ab (die auch…
…aus den Genussscheinen keine "Gewinnobligationen". Denn das Entscheidende an Gewinnobligationen ist eine Teilnahme an der Gewinnerzielung des Emittenten der Teilschuldverschreibungen. Eine Teilnahme an der Verlustentwicklung vermag aus den Wertpapieren keine Gewinnobligationen zu machen; und zwar auch dann nicht, wenn die Teilnahme an der Verlustentwicklung nur…
… 15 Abs. 2 EStG 1988 zu erfolgen, wonach geldwerte Vorteile mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen sind. Sind derartige Optionsscheine Gegenstand des Handels an einer Börse, ist der entsprechende Börsenkurs am Tag der Optionseinräumung für die Bewertung heranzuziehen." Diese Auffassung beruhte auf der im…
…das ihm Anfang 1995 in den USA eingeräumt worden ist, dann unterliegen die auf die Zeit 1995 bis 1998 entfallenden Einkünfte der österreichischen Besteuerung (mit Anrechnungsverpflichtung für eine allfällige US-Steuer); die auf die Zeit von 1999 bis 2001 entfallenden Einkünfte sind - bei Nachweis einer…
…aus, steht das Besteuerungsrecht daran Deutschland zu, wenn der mit der Optionsausübung lukrierte Vermögenszuwachs als nachträgliche Einkunft aus der seinerzeit in Deutschland ausgeübten beruflichen Tätigkeit anzusehen ist. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, kann im EAS-Verfahren nicht mit Bindungswirkung festgestellt werden. Der Umstand jedoch, dass…
Hat ein Mitarbeiter eines internationalen Konzerns mit Arbeitsort in Deutschland von der deutschen Konzerngesellschaft Optionen auf Aktien der US-Konzernmuttergesellschaft eingeräumt erhalten und wird diese Option erst nach Versetzung zu einer österreichischen Konzerngesellschaft ausgeübt, dann tritt auf der Grundlage des BMF-Erlasses vom 22. April…