…dieser Art für Nachweise gesorgt werden, mit denen dargelegt werden kann, dass die Lohnsteuerfreistellung in Österreich durch die Vorschriften des DBA-Deutschland gedeckt ist. Hiezu muss dem österreichischen Arbeitgeber jedenfalls eine von der deutschen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung der deutschen Fahrer vorliegen. Als Nachweis für die…
Wohnt ein nach Österreich einpendelnder deutscher Grenzgänger innerhalb einer von der Grenze nach "Luftlinie" berechneten 30 km Zone, dann ist insoweit das Grenzgängererfordernis auch dann erfüllt, wenn die tägliche Straßenentfernung zum österreichischen Arbeitsort rund 100 km beträgt. 28. Februar 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…deutscher, sondern ein österreichischer Arbeitgeber vorliegt. Seitens des Finanzamtes sollte (im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen) als Bestätigung für die sachgerechte Arbeitslohnaufteilung zwischen Österreich und Deutschland ein Nachweis über die steuerliche Erfassung der von der österreichischen Besteuerung freizustellenden Einkünfte in Deutschland abverlangt werden. 22…
…dann muss unter Anderem der Nachweis erbracht werden, dass die abkommensrechtlichen Voraussetzungen für eine solche Steuerbefreiung erfüllt sind. Zu diesen Voraussetzungen zählt vor allem, dass sich der Arbeitnehmer des ausländischen Arbeitskräftegestellers in Österreich nicht länger als 183 Tage im Kalenderjahr (in jüngeren Abkommen: "innerhalb eines…
Nimmt ein österreichischer Transportunternehmer in Deutschland ansässige Fahrer für internationale Transporte in seine Dienste auf, unterliegen die Arbeitslöhne gemäß Artikel 9 Abs. 1 DBA-Deutschland in dem Maße der österreichischen Besteuerung, als sich die Fahrer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet…