§ 2 Abs. 8 Z 3 EStG sieht im Gefolge des Auslandsverlusterkenntnisses des VwGH (VwGH 25.9.2001, 99/14/0217) einen Nachversteuerungstatbestand vor, durch den eine Doppelverwertung von Auslandsverlusten vermieden werden soll. Im Kalenderjahr der ausländischen Doppelverwertung erhöht der in Österreich seinerzeit ausgeglichene Verlust den…
…sodass auf der Grundlage der genannten VwGH-Judikatur der deutsche Betriebstättengewinn im Jahr 2001 gemäß dem DBA-Deutschland nicht mit 450.000 S sondern nur mit 380.000 S steuerfrei zu stellen ist (Erfassung der Deutschlandeinkünfte mit 70.000 S bei KZ 330 und der…
…Welteinkommens (zu veranlagendes Einkommen gemäß § 2 Abs. 2 EStG 1988) einbezieht. Dies ist zB bei "sonstigen Bezügen" iSd § 67 EStG 1988 nicht der Fall (EAS 1298). Dies ist aber auch bei ausländischen Verlusten nicht der Fall. Denn aus § 2 Abs. 8 EStG 1988 ergibt sich…
…des § 31 EStG der inländischen Besteuerung. Wird der bis zur Wohnsitzverlegung angewachsene Wertzuwachs auf der Grundlage des § 6 des deutschen Außensteuergesetzes der "Wegzugsbesteuerung" unterworfen, kann hiedurch eine (zeitverschobene) internationale Doppelbesteuerung eintreten. Der Wortlaut des § 31 EStG stellt in allen Fällen - sonach ohne Rücksicht darauf, ob…
Ein österreichisches Unternehmen, das im Jahr 1 in seinen österreichischen Betriebstätten einen Gewinn von S 2,000.000,00 erzielt und in einer deutschen Betriebstätte einen Verlust von S 2,500.000,00 erleidet, hat im Jahr 1 zwar S 2,000.000,00 in…
…nachträglich anhebt. Kann im Fall einer folgenden tatsächlichen Beteiligungsveräußerung in Österreich diese nachträgliche korrigierende deutsche Wertermittlung beim Ansatz des für die Ermittlung des österreichischen Veräußerungsgewinnes maßgebenden "gemeinen Wertes" im Sinn von § 31 Abs. 3 EStG 1988 nicht nachvollzogen werden, dann wird auf der Grundlage von §…
…des mit Kanada vereinbarten Anrechnungssystems der österreichischen Besteuerung. Die österreichische Steuer ist gemäß § 30b Abs. 4 EStG 1988 im Wege der "besonderen Vorauszahlung" (Sonder-VZ) zu entrichten; die kanadische Steuer ist nach Maßgabe des Art. 23 Abs. 2 DBA-Kanada auf diese österreichische Steuer anzurechnen…
…von § 27 Abs. 6 Z 1 lit. e erster Satz EStG 1988 vor. Mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung für den "Wiederzuzug" aus der Schweiz und wegen der Tatsache, dass im Rahmen des Wegzuges 2018 eine Besteuerung der stillen Reserven aufgrund von Art. 13 Abs. 4 DBA…
…aber nicht nach der Mutter-Tochter-Richtlinie korrespondierend Quellensteuerfreiheit gewährt, sondern nur jene Quellensteuereinschränkung zulässt, die bei Zurechnung zum österreichischen Gesellschafter A gemäß Artikel 10 DBA-D zu gewähren ist. Mit der Lösung solcher Zurechnungskonflikte hat sich bereits EAS 3338 befasst. Dies mit dem Ergebnis…
…eröffnet, sodass ihnen damit auch die Sonderausgabe des Verlustvortrages ohne weitere Einschränkung zustand. Gemäß Abschnitt I Art. II Z 6 des Abgabenänderungsgesetzes 1989 konnten in begrenztem Umfang auch die noch im zeitlichen Geltungsbereich des EStG 1972 angefallenen Altverluste von Steuerausländern vorgetragen werden: nämlich insoweit, als…
…1958, 1626/1957). Hat daher ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger im zeitlichen Geltungsbereich des EStG 1972 in deutschen Betriebstätten einen Verlust von rd. S 20,000.000 erlitten und im gleichen Jahr aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer deutschen Personengesellschaft einen Veräußerungsgewinn von rd…
…Wegzug nach Österreich in Deutschland entstandenen Wertzuwachses bis zur tatsächlichen Veräußerung der Beteiligung gestundet, hindert dies auf österreichischer Seite nicht, gemäß § 31 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 ebenfalls einen Steueraufschub bis zur tatsächlichen Veräußerung der Gesellschaftsbeteiligung zu beantragen. Bundesministerium für Finanzen, 20. Oktober 2010
…Österreich darf gemäß Artikel 21 Abs. 1 lit. a DBA-Großbritannien unter Anrechnung der in Großbritannien erhobenen Steuern ebenfalls besteuern. Somit steht Österreich ein grundsätzliches Besteuerungsrecht an den Veräußerungsgewinnen zu. Für Zwecke der Ermittlung der Einkünfte gemäß § 30 EStG 1988 ist zwischen Alt- und Neuvermögen…
…dann ist auf eine solche Nachzahlung der Belastungsprozentsatz des § 67 Abs. 8 EStG anwendbar. Die Nachzahlung gilt damit § 67 Abs. 9 EStG als mit einem festen Steuersatz versteuert, sodass solche Bezüge im Veranlagungsverfahren außer Betracht bleiben und folglich sich nicht mehr progressionserhöhend auf die übrigen…
…unterliegt der Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert der Beteiligung anlässlich des Eintrittes in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich und dem erzielten Veräußerungserlös nach Maßgabe des § 31 EStG der inländischen Besteuerung. Wird in einem solchen Fall der bis zur Wohnsitzverlegung angewachsene Wertzuwachs auf der Grundlage des …
§ 2 Abs. 8 Z 3 EStG sieht im Gefolge des Auslandsverlusterkenntnisses des VwGH (VwGH 25.9.2001, 99/14/0217) einen Nachversteuerungstatbestand vor, durch den eine Doppelverwertung von Auslandsverlusten vermieden werden soll. Im Kalenderjahr der ausländischen Doppelverwertung erhöht der in Österreich seinerzeit ausgeglichene Verlust den…
…nicht aber begründet werden können. Wird im Jahr 5 nach dem Zuzug die Beteiligung um 1.000 verkauft und ergibt sich gemäß § 31 EStG 1988 im Zuzugsjahr ein gemeiner Wert von 900, so unterliegt ein Veräußerungsgewinn von 100 der österreichischen Besteuerung. Sollte in Deutschland rechtskräftig…
… 31 Abs. 3 EStG "Im Falle des Eintritts in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten" nur auf das Besteuerungsrecht an den Veräußerungsgewinnen, nicht aber auf jenes an den Gewinnausschüttungen; denn die Bestimmung des § 31 EStG ist insgesamt nur auf die Besteuerung…
Sind auf der Grundlage eines DBA oder von § 48 BAO ausländische Steuern auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen, dann kann diese Anrechnung immer nur auf jene österreichische Steuer erfolgen, die auf die betreffenden ausländischen Einkünfte entfällt. Verbucht ein österreichisches Unternehmen eine im Jahr 2000 erbrachte Leistung…
…das Vermögen dann nicht mehr überwiegend aus unbeweglichem Vermögen besteht, wäre Österreich nicht mehr gemäß Art. 13 Abs. 2 DBA-Deutschland besteuerungsberechtigt. Es käme daher zu einer Wegzugsbesteuerung gemäß § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988, wobei die Veräußerung mit Ablauf dieses Bilanzstichtages fingiert würde…