Gemäß § 11 Zustellgesetz sind Zustellungen im Ausland in erster Linie nach den bestehenden internationalen Vereinbarungen vorzunehmen. Fehlen derartige Vereinbarungen ist nach den Rechtsvorschriften des ausländischen Staates oder nach internationaler Übung zuzustellen. Das BM für Finanzen geht nach seinen bisherigen Erfahrungen davon aus, dass es im…
Die Frage, ob ein international tätiger österreichischer Staatsbürger im Sinn von Artikel 4 des DBA-Polen in Polen oder in Österreich ansässig ist, muss darnach entschieden werden, in welchem der beiden Staaten sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen (der persönlichen und wirtschaftlichen Interessen) befindet. Der Umstand…
Lebt ein international anerkannter Künstler mit Wohnsitzen in Österreich, Deutschland und Monaco vornehmlich in Deutschland und wird er daher von der deutschen Steuerverwaltung als in Deutschland ansässig behandelt, dann reduziert sich die in Österreich geltend zu machende unbeschränkte Steuerpflicht auf jene Inlandseinkünfte, an denen das…