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9 Treffer1198 msnur geltende Fassungen
EAS 1086Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 228/1-IV/4/9717.06.1997

…1997 ohne Progressionsvorbehalt und für Juli und August mit Progressionsvorbehalt); es würden demnach nur jene Bezüge unmittelbar in die inländische Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen sein, die auf die in Österreich ausgeübte Arbeit entfallen. 17. Juni 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2023Eintritt des Todes kurz nach Verlegung des Hauptwohnsitzes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/5-IV/4/0226.03.2002

…und mit einem regelmäßig alternativ benützten Doppelwohnsitz in Deutschland und Österreich über Anraten ihrer in Österreich lebenden Tochter dazu entschlossen, nach Abschluss der hierfür erforderlichen Vorbereitungen (einschl. Vorbereitung einer 24-Stunden-Betreuung im 3-Schicht-Betrieb durch das Pflegepersonal eines nahe gelegenen Rehabilitationszentrums) gänzlich zu…

EAS 552Schweizerische Grenzgänger mit Hauptwohnsitz in Drittstaaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 1808/2/1-IV/4/9419.12.1994

…der Schweiz nachzugehen, so wird sehr eingehend zu untersuchen sein, ob sich hiedurch nicht der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen nach Österreich verlagert. Sollten die betroffenen Arbeitnehmer gegenteiliger Ansicht sein und dies plausibel begründen können, sollten weiters die Steuerverwaltungen Frankreichs und Deutschlands die Beibehaltung des Mittelpunktes der…

EAS 1618Grenzgängereigenschaft bei Lebensmittelpunkt in der polizeilich als Zweitwohnsitz gemeldeten grenznahen Wohnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/9-IV/4/0013.03.2000

…ist von der wirtschaftlichen Betrachtungsweise geprägt, derzufolge für die Besteuerung die tatsächlich bestehende wirtschaftliche Realität und nicht formalrechtliche Gegebenheiten maßgebend sein sollen. Ist es daher so, dass ein deutscher Techniker seit Zerrüttung seiner Ehe im Jahr 1992 den Lebensmittelpunkt von seinem ausserhalb der 30-km…

EAS 1579Kausalitätsprinzip bei der Arbeitnehmerbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/37-IV/4/9905.01.2000

Hat ein Dienstnehmer der italienischen Tochtergesellschaft einer deutschen Kapitalgesellschaft im August 1998 den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen aus Italien nach Österreich verlegt, weil er im Juli 1998 mit dem Aufbau einer österreichischen Tochtergesellschaft begonnen hat, und erhält er nach Beendigung seines Dienstverhältnisses zur italienischen Tochtergesellschaft von…

EAS 1608Lebensmittelpunkt eines Deutschen mit Wohnsitzen in drei Staaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 92/1-IV/4/0013.03.2000

…zugeführt werden, da hiefür umfassendere Sachverhaltsermittlungen erforderlich sind, deren Vornahme dem zuständigen österreichischen Finanzamt vorbehalten werden müssen. Sollte seitens der liechtensteinischen Steuerverwaltung die Auffassung vertreten werden, dass Liechtenstein Ansässigkeitsstaat im Sinn des österreichisch-liechtensteinischen Doppelbesteuerungsabkommens ist und hierüber eine diesbezügliche Bescheinigung ausgestellt werden, und sollte…

EAS 1342Vorzeitige Auszahlung einer Pensionssonderzahlung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 16/12-IV/4/9830.09.1998

…Sonderzahlung drei Jahre vor dem vereinbarten Termin ausgezahlt wird, ändert nichts an der Zuteilung des Besteuerungsrechtes an Deutschland. Voraussetzung für die Lohnsteuerfreistellung in Österreich ist aber die Vorlage einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung. 30. September 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 39Ansässigkeitsstaat eines international tätigen österreichischen Staatsbürgers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 1474/1/1-IV/4/9122.10.1991

…ohne weiteres beantwortet werden. Es wird in diesem Zusammenhang die jährliche Aufenthaltsdauer in Österreich und in Polen sowie der Umfang des wirtschaftlichen Engagements in der polnischen und österreichischen Kapitalgesellschaft wesentliche Bedeutung besitzen. 22. Oktober 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2291Hauptwohnsitzverlegung für 5 Jahre in die USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 228/1-IV/4/0312.05.2003

…der Ebene des Bundesministeriums für Finanzen mit Bindungswirkung für die Abgabenbehörden der ersten Instanz entschieden werden kann, wird vorsorglich auch die Einholung einer Bestätigung dieser Gegebenheiten durch das zuständige österreichische Wohnsitzfinanzamt anzuraten sein. 12. Mai 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…