…wiederum an den Leistenden zurückgeflossen oder überhaupt nicht aus dessen Verfügungsmacht ausgeschieden sind (VwGH 13.10.1999, 93/13/0200). Kommt nun unter solchen Gegebenheiten auf Grund eines internationalen Amtshilfeverfahrens mit einem dritten Staat hervor, dass ein Teil der Provisionszahlungen über die Briefkastengesellschaft an in…
…es um die Prüfung internationaler Verrechnungspreise geht. Wurde im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens aufgedeckt, dass Markenrechte im Jahr 1997 offenkundig unterpreisig an eine in Zug in der Schweiz errichtete Tochtergesellschaft verkauft worden sind, dann besteht für das abgabepflichtige Unternehmen ein Erklärungsbedarf. Kapitel V der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze…
…deutsche Betriebsprüfung nur ein zinsenfreies Zahlungsziel von 120 Tagen als fremdverhaltenskonform, sodass es schließlich im Gefolge der deutschen Prüfung im Jahr 1997 zu einer Zinsennachbelastung von über S 50 Mio. an die österreichische Vertriebstochter kommt, dann anerkennt eine im Jahr 2001 laufende österreichische Betriebsprüfung diesen…
…liegt aber ein Verstoß gegen den Fremdverhaltensgrundsatz (Artikel 9 DBA-Schweiz) vor, wenn es die österreichische Konzerngesellschaft unterlässt, diesen in Österreich freizustellenden Lohnaufwand an die schweizerische Konzerngesellschaft weiterzubelasten; denn es handelt sich hierbei um (nachträgliche) Entgelte für eine Tätigkeit, deren Nutznießer die schweizerische Konzerngesellschaft war…
…der FLD für Wien, NÖ und Bgld.) gestellt, so ist es nach § 50 BAO ohne unnötigen Aufschub (auf Gefahr des Einschreiters) an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Dies gilt auch für Devolutionsanträge. Ein bescheidmäßiger Abspruch der unzuständigen Behörde hat nur dann stattzufinden, wenn der Einschreiter ausdrücklich…
…zur Namhaftmachung eines Zustellungsbevollmächtigten aufgefordert werden. Wenn sich schweizerische Steuerpflichtige durch eine derartige Vorgangsweise österreichischer Finanzämter beschwert erachten, müssten sie in dieser Sache an ihre eigene Steuerverwaltung in Bern verwiesen werden. 4. Jänner 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…Wird daher im Rahmen einer Betriebsprüfung im Jahr 2009 festgestellt, dass eine inländische GmbH an ihre schweizerische Muttergesellschaft im Jahr 2004 eine Gewinnausschüttung in unmittelbarer Anwendung von Artikel 10 kapitalertragsteuerfrei ausbezahlt hat, dann steht das DBA zwar einer Haftungsinanspruchnahme für die 2004 nicht einbehaltene Kapitalertragsteuer…
Beauftragt ein österreichisches Unternehmen ausländische ExpertInnen, die unter den Anwendungsbereich des § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 (kaufmännische und technische Beratung) fallen und übersteigt deren Gesamthonorar 10.000 Euro im Kalenderjahr, dann wird man sich für Zwecke der DBA-Entlastungsverordnung im Allgemeinen nicht damit…
…wenn die mit der Vorteilszuwendung an den Gesellschafter verbundene Minderung des steuerpflichtigen Gewinnes bei unbestreitbar feststehendem Sachverhalt unter Verletzung von administrativ eindeutig geklärten Rechtsvorschriften erfolgt ist. Die Nichterhebung der Kapitalertragsteuer kann im Fall einer solchen "offenkundigen" verdeckten Ausschüttung aber nicht in allen Fällen mit einer…
…sowie der Umstand, dass die Sonderzahlung drei Jahre vor dem vereinbarten Termin ausgezahlt wird, ändert nichts an der Zuteilung des Besteuerungsrechtes an Deutschland. Voraussetzung für die Lohnsteuerfreistellung in Österreich ist aber die Vorlage einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung. 30. September 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
Ist der Geschäftsführer einer österreichischen Kapitalgesellschaft zu 40% seiner Arbeitszeit in der Schweiz für eine schweizerische Konzerngesellschaft tätig, dann ist es rechtsrichtig, wenn seine Bezüge dem Arbeitseinsatz entsprechend zu 40% der schweizerischen Gesellschaft überrechnet und dort der Einkommensbesteuerung unterzogen und in Österreich korrespondierend von der…
Verzichtet die schweizerische Muttergesellschaft gegenüber ihrer österreichischen Tochtergesellschaft in fremdunüblicher Weise laufend durch zwei Jahre hindurch auf eine Verzinsung ihrer Lieferforderungen, dann ist die schweizerische Steuerverwaltung gemäß Artikel 9 DBA-Schweiz berechtigt, eine Gewinnerhöhung im Ausmaß der fremdunüblich nicht verrechneten Zinsen anzusetzen; die Abkommensbestimmung verpflichtet…
Wird von einer österreichischen Kapitalgesellschaft mit einer deutschen Kapitalgesellschaft (mit der A-GmbH) ein Vertrag über die Erbringung von technischen Dienstleistungen abgeschlossen und erfüllt die A-GmbH als Auftragnehmerin ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber ihrem österreichischen Auftraggeber dadurch, dass sie ihrerseits eine andere deutsche Kapitalgesellschaft (die…
Veräußert eine schweizerische Kapitalgesellschaft am 29.12.1995 ihre gesamte Beteiligung an einer österreichischen Tochtergesellschaft und behält sie sich vertraglich den Bezug der Gewinnausschüttung für 1995 vor, dann ist die Frage, ob diese schweizerische Gesellschaft hinsichtlich dieser Gewinnausschüttung zur Kapitalertragsteuerentlastung gemäß dem DBA-Österreich…
…österreichische Bank die Haftung für einen Kredit, den eine italienische Bank an eine italienische Kapitalgesellschaft vergibt, wobei die kreditnehmende italienische Gesellschaft neben den Zins- und Tilgungszahlungen an die italienische Bank auch Haftungsentgelte an die österreichische Bank zu leisten hat, dann stellen diese Haftungsentgelte aus österreichischer…
…Unternehmens unterhalten hat, wobei die aus den Niederlanden zugeflossenen Einnahmen nicht in die österreichischen Steuererklärungen aufgenommen worden sind, dann kann von Parteienseite kein rechtlich erhebliches Ansinnen an die Finanzverwaltung gestellt werden, sich die erforderlichen Erklärungsangaben auf dem Amtshilfeweg aus den Niederlanden zu beschaffen. Denn eine…
…muss diese Konsequenz auch dann eintreten, wenn die Bezüge von einer im Ausland gelegenen Betriebstätte, an die der Lohnaufwand der Ö-AG auf Grund der Zugehörigkeit der dort beschäftigten italienischen Dienstnehmer zur italienischen Betriebstätte weiter verrechnet wird, getragen werden. Daran vermag auch die in der…
Ist für eine österreichische Bank erkennbar, dass US-Kapitalerträge einerseits unter Gewährung der im DBA-USA vorgesehenen Quellensteuerentlastung (also ohne Einbehaltung der vollen 30%igen US-Quellensteuer) an die Bank überwiesen worden sind, dass aber andererseits diese Kapitalerträge nicht abkommensberechtigen Bankkunden zugeflossen sind, ist sonach…
Abgabepflichtige sind gemäß § 138 BAO in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht zur Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung verpflichtet; sie müssen auf Verlangen der Abgabenbehörde zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Abgabenerklärungen erläutern, ergänzen und erforderlichenfalls beweisen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes trifft den Abgabepflichtigen in dieser Hinsicht…
…dann bleibt der Dienstnehmer weiterhin in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig. Aufgrund des DBA-Ö/Niederlande muss Österreich ab Ansässigkeitsverlagerung nach Holland aber alle Besteuerungsrechte an den deutschen Bezügen an Holland abgeben. Daher kann für die Zeit ab September 2000 für die auf die Deutschland-Tätigkeit entfallenden…