Entschließt sich eine deutsche EDV-Firma, die bisher den österreichischen Markt (Software für Industrieanlagen) durch nicht abschlussberechtigte Außendienstmitarbeiter betreut hat, dazu, das Angebot einer österreichischen Office-Service-GmbH anzunehmen, und in dieser Gesellschaft einen Büroraum (1-2 Arbeitsplätze) für rund 27.000 S pro Monat…
Vermittlungsprovisionen, die von einer österreichischen Bauträgergesellschaft im Zusammenhang mit Wohnungsverkäufen an eine deutsche Kapitalgesellschaft (ohne inländischer Betriebstätte) gezahlt werden, lösen keine inländische Abzugssteuerpflicht gemäß § 98 i.V. mit § 99 EStG aus, wenn damit die Tätigkeit der Verkaufsvermittlung und nicht jene einer bloßen Verkaufsberatung (kaufmännische Beratung…
Mietet eine deutsche Gesellschaft, die ihre Produkte in Österreich vertreibt, hiezu in Österreich ein 30m2 großes Zimmer an und beschäftigt sie einen österreichischen Dienstnehmer, dessen Aufgabe die Erstellung von Angeboten an österreichische Kunden und die Entgegennahme von Bestellungen ist, so deutet vieles darauf hin, dass…
Mietet eine deutsche GmbH, deren Unternehmensgegenstand im Fundraising (insb. Anwerbung von Spendenmitgliedern karitativer Einrichtungen) besteht, in Österreich ein 70m2-Büro, dann stellt dieses Büro jedenfalls eine inländische Betriebstätte der deutschen GmbH gemäß § 29 BAO dar. Damit liegt aber auch eine Betriebstätte im Sinn des…
…aber nach § 29 BAO als Betriebstätte eines ausländischen Unternehmens zu werten sein, wenn sie von diesem Unternehmen - im Wege seiner Mitarbeiter - als Stützpunkt der Auftragserfüllung genutzt wird (EAS 2754). Ein büromäßig eingerichteter Arbeitsplatz in der Wohnung kann zu einer Betriebstätte führen (EAS 2450). Gleiches gilt…
Halten in Deutschland ansässige Personen im Wege einer deutschen Kommanditgesellschaft eine österreichische Liegenschaft, wobei die deutsche KG nicht als Immobilien-Investmentfonds einzustufen ist, weil sie keine weiteren Liegenschaften besitzt, und ist die Funktion der deutschen KG bloß als vermögensverwaltend einzustufen, dann erzielen die Gesellschafter…
Beabsichtigt eine deutsche Gesellschaft österreichische Wiederverkäufer mit Lederwaren zu beliefern und ist vorgesehen, dass ein angestellter Außendienstmitarbeiter des deutschen Unternehmens die Kundenbetreuung in Österreich übernimmt, wobei zwar kein offizielles Geschäftslokal, wohl aber am inländischen Wohnort des Außendienstmitarbeiters ein Kleinbüro angemietet wird, so ist davon auszugehen…
Gemäß Artikel 5 Abs. 4 lit. d DBA-Deutschland wird eine Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen, nicht als Betriebstätte behandelt, weil darin für die unternehmerische Gewinnerzielung eine bloße unterstützende bzw. vorbereitende Tätigkeit gesehen wird. Diese…
Hat ein deutsches Unternehmen (Handel mit Sanitärprodukten) in Österreich 3 Büroräume angemietet, in denen zum Zeitpunkt einer finanzamtlichen Erhebung vier Personen angetroffen wurden, die nach eigenen Angaben im "Bürobetrieb" und in der "Kundenbetreuung" tätig waren, dann drängt sich bei diesem Sachverhaltsbild die wohl kaum mehr…
Beteiligt sich ein österreichischer Investor an einer deutschen Immobilieninvestment-KG, der bloß vermögensverwaltender Charakter zukommt und deren Erträgnisse aus der Verwertung niederländischer Immobilien stammen, dann muss Deutschland auf Grund des DBA-Ö/D die anteiligen Einkünfte des österreichischen Investors von der Besteuerung freistellen; auf Grund…
Wird ein schweizerisches Unternehmen auf Grund eines mit einer österreichischen Baufirma abgeschlossenen Projektvertrages beauftragt, zwecks Errichtung eines Ski- und Golf-Ressorts einen geeigneten Standort in Österreich zu finden, ein Projektkonzept zu entwickeln, mit den Grundeigentümern über den Abschluss von Options- und Kaufvorverträgen zu verhandeln, mit…
Gemäß Artikel 5 Abs. 4 lit. d DBA-Deutschland wird eine Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen, nicht als Betriebstätte behandelt, weil darin für die unternehmerische Gewinnerzielung eine bloße unterstützende bzw. vorbereitende Tätigkeit gesehen wird. Diese…
Hat sich eine deutsche KG (Bauunternehmen, das Eigentumswohnhäuser in Österreich errichtet) dadurch mit einer deutschen Hausverwaltungs-GmbH verbunden, dass sie diese als atypisch stillen Gesellschafter aufgenommen hat und wird der aus dem Österreich-Geschäft erzielte gewerbliche Gewinne im Verhältnis 50:50 mit dieser deutschen GmbH…
Beteiligen sich zwei in der Schweiz errichtete Kapitalgesellschaften an einer österreichischen vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaft, die in Österreich ein Immobilienprojekt betreut, so unterliegen die Gewinnanteile der beiden schweizerischen Kommanditisten insoweit der österreichischen Besteuerung, als diese den aus der Immobiliennutzung erzielten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zurechenbar…
…Statistiken und Auswertungen (Kunden und Produktdatenbanken), direkte Kontaktaufnahme mit potentiellen Versicherungskunden zur Verifizierung von Informationen über den Kunden und zur weiteren Nachprüfung bei Feststellung einer negativen Bonität durch einen externen Gläubigerschutzverband. Die österreichischen externen Vertriebsmitarbeiter werden durch die Mitarbeiter der österreichischen Betriebsstätte über Versicherungsmöglichkeiten informiert…
Begründet ein in Deutschland ansässiges Unternehmen, dessen Unternehmensgegenstand die Beratung im klinischen Risikomanagement ist, ein Dienstverhältnis mit einem in Österreich ansässigen Arbeitnehmer, dessen Aufgabe es ist, die eigenständige Durchführung von Beratungsprojekten zur Patientensicherheit und klinischem Risikomanagement in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen in Italien, Österreich, Deutschland und…
…daraufhin, dass diese Gesellschaft in Österreich über eine Betriebstätte im Sinn des DBA-Großbritannien verfügt, wenn einem Mitarbeiter dieser Gesellschaft (Purchasing Manager) in einem Großraumbüro eines österreichischen Kunden ein dauerhafter Arbeitsplatz eingerichtet wird. Es ist wohl richtig, dass in zahlreichen EAS-Auskünften darauf hingewiesen wurde…
Eröffnet ein deutsches Beleuchtungsunternehmen in Österreich ein Büro, in dem Aufträge für die Anfertigung der Außenbeleuchtung von Fast-Food-Restaurants entgegengenommen werden, dann wird hiedurch eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO und im Sinn des Art. 4 DBA-Deutschland begründet. Das Entgegennehmen von…
Besitzt eine Steuerpflichtige, die 2002 ihren Wohnsitz aus Deutschland nach Österreich verlegt hat, eine Kommanditbeteiligung an einer deutschen KG, die nach dem System der Risikostreuung Vermietungseinkünfte aus Deutschland und den USA sowie Wertpapiererträge aus der Schweiz bezieht, dann sind diese Einkünfte für Zeiträume vor dem…
Unterhält ein deutsches Unternehmen in Österreich ein Büro, in dem ein in Österreich ansässiger Mitarbeiter beschäftigt ist, dessen Aufgabe darin besteht, andere europäische Länder zu bereisen und dort die Arbeit von technischen Angestellten des deutschen Unternehmens zu koordinieren und Kunden zu treffen, dessen Tätigkeit aber…