…DBA-Regelung des Art. 23 Abs. 2 lit. c nicht beseitigt. Die Besteuerung erfolgt mit dem Regelsteuersatz von 34%. Wird die Beteiligung an der deutschem GmbH veräußert, dann unterliegt der Veräußerungsgewinn der Zwischensteuer des § 22 Abs. 3 KStG von 12,5%. Durch Übertragung der bei…
Hat eine laufend Verluste erleidende und daher der Mindestkörperschaftsteuer ausgesetzte österreichische GmbH eine Liegenschaft in Italien verkauft und hierbei einen Gewinn von 1,000.000 erzielt, der in Italien mit 37% besteuert worden ist, dann ist die italienische Steuer (370.000) auf die von dem…
…über die nunmehrige Kommanditgesellschaft (sonach bloß mittelbar) in die Hände der deutschen GmbHs. Die Steuerbefreiung des § 94a EStG 1988 ist auf solche bloß mittelbare Beteiligungen der deutschen GmbHs nicht anwendbar. Da aber auch Artikel 10a Abs. 2 lit. a DBA-Deutschland eine unmittelbare Beteiligung verlangt…
…in den Inlandsbetriebstätten der Kapitalgesellschaft erzielten Gewinne übersteigen, ist das Gesamteinkommen der Kapitalgesellschaft sonach negativ, dann kommt es gemäß § 24 Abs. 4 KStG zum Anfall der mit VZ-Wirkung ausgestatteten Mindestkörperschaftsteuer. Dieser Effekt tritt auch dann ein, wenn die Nullbesteuerung in Österreich auf einen nach…
Es liegt kein Anwendungsfall des "Methodenwechsels" nach § 10 Abs. 4 KStG vor, wenn Gewinne, die eine Hong-Kong-Kapitalgesellschaft aus Handelstätigkeiten oder anderen betrieblichen Tätigkeiten erzielt, an die österreichische Muttergesellschaft ausschüttet; und zwar auch dann nicht, wenn diese Gewinne in Hongkong nicht oder nicht nennenswert…
Erzielt einer deutsche Immobilien-KG mit rund 200 Kommanditisten, die zwei österreichische Immobilien verwaltet, von einer österreichischen Bank Zinsertrag aus der Veranlagung von vorübergehenden Liquiditätsüberschüssen bzw. aus der Verzinsung von laufenden Kontokorrentkonten, dann bestehen keine Bedenken, den KESt-Abzug zu unterlassen, wenn die deutsche KG…
…sind nach Maßgabe des § 10 Abs. 2 KStG von der österreichischen Körperschaftsbesteuerung befreit. Da die estnische Gesellschaft operativ tätig ist, liegt kein Anwendungsfall des "Methodenwechsels" nach § 10 Abs. 4 KStG vor; daher ist auch nicht der Frage nachzugehen, ob in Estland eine der österreichischen Körperschaftsteuer…
…dann erfasst der in § 16 Abs. 2 UmgrStG vorgesehene Aufwertungszwang auch die Anteile jener Gesellschafter, die an der GesmbH nur unwesentlich beteiligt sind. Denn im Fall einer späteren Veräußerung der Kapitalanteile an der neugegründeten GesmbH wird das Besteuerungsrecht der Republik Österreich durch das DBA-Deutschland…
…Denn § 21 Abs. 1 Z 2 lit. a KStG eröffnet Zugang zu § 10 KStG, sodass auf den in Rede stehenden Gewinnausschüttungsanteil der Salzburger KG die Beteiligungsertragsbefreiung zur Anwendung kommt. Diese im Veranlagungsverfahren des Dividendenempfängers wirksame Beteiligungsertragsbefreiung entbindet aber gemäß § 94 Z 2 EStG die ausschüttende…
…weniger als 30%" auf "weniger als 25%" herabgesetzt hat und die Gewinnausschüttung in Österreich einer 25%igen Besteuerung unterliegt. Andererseits hat sich der Gerichtshof nur mit der Gemeinschaftsrechtsverträglichkeit des § 20 Abs. 2 deutsches Außensteuergesetz auseinandergesetzt und sich für unzuständig erklärt (Rz 46), darüber zu urteilen…
…auch keine schädlichen Passiveinkünfte, dann steht im Fall einer Veräußerung der Beteiligung an dieser Steueroasengesellschaft § 10 Abs. 3 bzw. 4 KStG einer Steuerbefreiung des erzielten Veräußerungsgewinnes nicht entgegen. Davon unberührt bleiben die bei Einschaltung funktionsloser oder funktionsschwacher Steueroasengesellschaften immer bestehenden Prüfungserfordernisse, ob im konkreten Einzelfall…
…das sich aus dem Wortlaut des § 50d ergebende Tatbestandsbild. § 50d Abs. 3 dEStG lautet wie folgt: "Eine ausländische Gesellschaft hat keinen Anspruch auf völlige oder teilweise Entlastung nach Absatz 1 oder Absatz 2, soweit Personen an ihr beteiligt sind, denen die Erstattung oder Freistellung nicht…
Erwirbt eine deutsche Kapitalgesellschaft eine wesentliche Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft und wird noch vor Ablauf der in § 94a EStG genannten zweijährigen Behaltefrist eine Gewinnausschüttung an die deutsche Muttergesellschaft vorgenommen, dann bestehen u.a. folgende Optionen: Es wird 22% KESt einbehalten und in der…
…deutschen juristischen Personen haben gemäß Artikel 24 Abs. 3 DBA-Deutschland Anrecht, bei der Besteuerung ihrer österreichischen KG-Betriebstätten nicht ungünstiger behandelt zu werden als vergleichbare österreichische juristische Personen. Da österreichische juristische Personen (Privatstiftungen eingeschlossen) die Beteiligungsertragsbefreiung des § 10 Abs. 1 KStG in Anspruch nehmen…
…konzerninterne Gewinnausschüttungen aus. Ein förmliches Gegenseitigkeitsverhältnis ist mit der Schweiz in dieser Frage bislang nicht hergestellt worden. Dies hat zur Folge, dass auf Grund des ersten Satzes von Art. 10 Abs. 2 DBA-Österreich/Schweiz unter Beachtung der Regeln der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr…
…dieses infolge der Steuerbefreiung für internationale Schachteldividenden (§ 10 Abs. 1 Z 7 KStG 1988) nicht wahrgenommen werden. Ein Verlust der Steuerbefreiung durch Methodenwechsel nach § 10 Abs. 4 KStG 1988 ist bei dem geschilderten Sachverhaltsbild nicht zu erwarten, da einerseits der Bezug von Beteiligungserträgen in den…
Wird im September 2009 eine österreichische GmbH gemäß Artikel II UmgrStG rückwirkend zum 31.12.2008 errichtend in eine GmbH & Co KG mit deutschen Gesellschaftern umgewandelt, kommt es gemäß § 9 Abs. 6 UmgrStG zu einer fiktiven Ausschüttung der thesaurierten Gewinne an die deutschen Gesellschafter. Diese…
Veräußert ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter einer deutschen KG seinen 40%igen Gesellschaftsanteil, dann löst dies österreichische Steuerpflicht aus, wenn hierdurch auch Teile einer österreichischen Betriebstätte veräußert werden. Ist die deutsche KG die 92%ige Mutter-KG einer in österreichischen Betriebstätten operativ tätigen österreichischen Tochter…
…Dieser Betrag erhöht sich nicht um den deutschen Solidaritätszuschlag, da die 15-prozentige Sperrwirkung des Abkommens für alle "Steuern vom Einkommen" mithin auch für den Solidaritätszuschlag gilt (Hinweis auf Art. 2 Abs. 3 lit. a DBA-D). Für eine Anrechnung kommen daher nur 13.650…
Gemäß § 10 Abs. 4 KStG 1988 und VO BGBl. II Nr. 295/2004 tritt bei ausländischen Tochtergesellschaften mit schädlichen Passiveinkünften durch den "Methodenwechsel" der Verlust der internationalen Schachtelbefreiung ein, wenn die ausländische Steuer nicht der österreichischen Körperschaftsteuer vergleichbar ist. Eine Vergleichbarkeit ist gemäß § 3 Z…