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EAS 232Auslandsentsendungen durch deutschen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 2671/2/1-IV/4/9304.02.1993

…in jedem dieser Staaten die Fristen der "183-Tage-Klauseln" (siehe Art. 15 Abs. 2 DBA-Italien und Art. 15 Abs. 2 DBA-Argentinien) übersteigen, so ist auf folgendes zu achten: Auf Grund des DBA-Deutschland können die vom deutschen Arbeitgeber ausbezahlten Bezüge insoweit in…

EAS 235Kurzfristige Auslandsentsendungen durch deutsche Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 2671/2/2-IV/4/9327.02.1993

…dieser Staaten die Fristen der "183-Tage-Klausel" (siehe Art. 15 Abs. 2 DBA-Italien und Art. 15 Abs. 2 DBA-Argentinien) nicht übersteigen, so ist auf folgendes zu achten: Auf Grund des DBA-Deutschland können die vom deutschen Arbeitgeber ausbezahlten Bezüge insoweit in Deutschland…

EAS 619Auslandsentsendungen durch deutschen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 691/21/1-IV/4/9512.04.1995

… Ist ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer bei einem in Deutschland ansässigen Unternehmen angestellt und wird er von seinem deutschen Arbeitgeber bloß kurzfristig nach Italien, Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechien und Ungarn entsandt, wobei die Tätigkeitszeiträume in jedem dieser Staaten die Fristen der "183-Tage-Klauseln" (siehe…

EAS 102Dienstnehmerauslandsentsendung durch Zweigniederlassung einer US-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 1999/5/1-IV/4/9216.03.1992

…weil sie erfordert, dass der Arbeitgeber im gleichen Staat seinen Wohnsitz hat wie der Arbeitnehmer. Im vorliegenden Fall hat aber der Arbeitgeber seinen "Wohnsitz" in den USA. Denn Arbeitgeber kann immer nur eine (natürliche oder juristische) "Person" sein; der inländischen Zweigniederlassung der US-Gesellschaft kommt…

EAS 149Einjährige Dienstnehmerentsendung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/26-IV/4/9220.07.1992

  Entsendet eine österreichische Kapitalgesellschaft, die in Deutschland über keine Betriebstätte (z.B. Niederlassung, länger als 1 Jahr dauernde Baustelle) verfügt, zwei in Österreich ansässige Dienstnehmer mittels Entsendungsvertrag für die Dauer von 1 Jahr zur Dienstableistung nach Deutschland, wobei etwa zweimal monatlich Familienheimfahrten nach Österreich…

EAS 1078Entsendung eines Österreichers durch den deutschen Arbeitgeber auf eine russische Baustelle
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 312/1-IV/4/9726.05.1997

Wird ein in Österreich ansässiger Bautechniker von einer deutschen Firma als Dienstnehmer angestellt und von dieser auf eine russische Baustelle entsandt, dann dürfen die von der deutschen Firma gezahlten Bezüge gemäß Artikel 9 Abs. 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens nur in Österreich, als dem Ansässigkeitsstaat…

EAS 578Drittstaatsentsendungen eines österreichischen Grenzgängers durch den schweizerischen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2411/1/1-IV/4/9509.02.1995

Ein in Österreich ansässiger Servicetechniker, der als Grenzgänger bei einem schweizerischen Unternehmen beschäftigt ist, unterliegt mit den vom schweizerischen Arbeitgeber bezogenen Arbeitslöhnen gemäß Artikel 15 Abs. 4 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens der österreichischen Einkommensbesteuerung. Dies gilt gemäß Artikel 15 Abs. 1 des Abkommens auch für…

EAS 18515-Tage-Entsendung nach Österreich durch die deutsche Niederlassung einer US-Firma
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 512/1-IV/4/0117.05.2001

…BFH v. 29.1.1986, BStBl. 1986, II, 513). In Österreich ist in einem solchem Fall allerdings nur dann eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn die für beschränkt Steuerpflichtige maßgebende Jahreseinkommensschwelle des § 42 Abs. 2 EStG von S 50.000,- überschritten wird. Der Fall kann daher zu…

EAS 815International tätiger Verkaufsmanager eines liechtensteinischen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/98-IV/4/9622.02.1996

Wird ein in Tirol ansässiger Dienstnehmer eines liechtensteinischen Unternehmens von seinem liechtensteinischen Arbeitgeber in verschiedene Staaten als Verkaufsmanager entsandt, dann steht nach dem DBA-Österreich/Liechtenstein das Besteuerungsrecht an den liechtensteinischen Bezügen insoweit Österreich zu, als die Tätigkeit nicht auf liechtensteinischem Staatsgebiet ausgeübt worden ist…

EAS 195Arbeitnehmerentsendung zur deutschen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/3/1-IV/4/9217.11.1992

…nach Deutschland wäre daher inländische Lohnsteuerabzugspflicht für den gesamten Jahresbezug gegeben. Eine andere Beurteilung wäre dann erforderlich, wenn der Tochtergesellschaft in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Funktion eines zweiten Arbeitgebers zukäme; dann läge aber vermutlich auch keine Dienstleistung der österreichischen Muttergesellschaft an die deutsche Tochtergesellschaft mehr vor.…

EAS 2069Dienstnehmerentsendung nach Deutschland durch die inländische Betriebstätte einer deutschen Anlagenbaugesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/24-IV/4/0203.06.2002

…1 Z 10 EStG 1988 zusteht. Dies wird dann nicht der Fall sein, wenn die Entsendung in ihrer wirtschaftlichen Funktion einer Personalgestellung vergleichbar ist, die der Installation der von der deutschen Anlagenbaugesellschaft gelieferten Wasseraufbereitungsanlagen dient; denn die Steuerbefreiung gilt nur für Entsendungen im Zusammenhang mit…

EAS 1111Internationale Konzernarbeitsgestellung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2022/6-IV/4/9721.07.1997

…steuerlichen Ansässigkeit in Österreich diese genannten ausländischen Staaten Besteuerungsrechte dann erlangen, wenn die Arbeit in ihrem Staatsgebiet ausgeübt wird. Arbeitslohn, der daher auf berufliche Tätigkeiten in Österreich (z.B. anlässlich von Aufenthalten zur Berichterstattung) entfällt, oder der auf Drittauslandsreisen (z.B. zu Kunden in den…

EAS 1442Österreicher als Dienstnehmer einer schweizerischen Firma mit Dauereinsatz in Drittstaaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 448/1-IV/4/9921.04.1999

…und arbeitsfrei 2 Monate am Familienwohnsitz in Österreich verbracht werden, dann unterliegen gemäß dem österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 30. Jänner 1974, BGBl. Nr. 64/1975, die vom schweizerischen Arbeitgeber gezahlten Bezüge dem Grunde nach der österreichischen Besteuerung und sind in der Schweiz von der Besteuerung…

EAS 1940Entsendung eines österreichischen Grenzgängers durch den schweizerischen Arbeitgeber nach Tschechien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4702/36-IV/4/0115.10.2001

Wird ein in Österreich ansässiger Angestellter (mit schweizerischem Grenzgängerstatus) von seinem schweizerischen Arbeitgeber vom 1.Oktober 1999 bis 25.Juni 2000 als Betriebsleiter in eine tschechische Kapitalgesellschaft entsandt, dann unterliegen die Bezüge des schweizerischen Arbeitgebers der ausschließlichen österreichischen Besteuerung. Die Schweiz verliert ihr Anrecht, einen…

EAS 94Arbeitnehmerentsendungen nach Deutschland aus dem österreichischen Betrieb eines deutschen Unternehmers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 1129/1/1-IV/4/9202.03.1992

…Arbeiten bei Messen in Deutschland auszuführen (Standauf- und Abbauten, Dekoration der Messestände) und steht dieser österreichischen Firma hierbei keine deutsche Betriebstätte zur Verfügung, so unterliegen die nach Deutschland für die Dauer von nicht länger als 183 Tagen entsandten österreichischen Arbeitnehmer nur in Österreich der Lohnabzugsbesteuerung…

EAS 1056Auslandsentsendungen eines deutschen Grenzpendlers durch den österreichischen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/8-IV/4/9721.04.1997

…und in die osteuropäischen Staaten entsandt, dann unterliegen jene Bezugsteile, die auf diese Drittauslandstätigkeiten entfallen, der Besteuerung in Deutschland und sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Der Umstand, dass der deutsche Dienstnehmer "gewerberechtlicher Geschäftsführer" ist, führt solange nicht dazu, dass sein Arbeitsort als in…

EAS 576Kurzfristige Dienstnehmerentsendung nach Russland mit anschließendem Wechsel zur Konsulententätigkeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 53/5/1-IV/4/9507.02.1995

…unter 183 Tagen in eine von einem deutschen Unternehmen betriebene russische Fabrik und wird in der Folge das Dienstverhältnis zu der österreichischen GesmbH gelöst und in einen Konsulentenvertrag umgewandelt, so wird das Besteuerungsrecht Österreichs sowohl an den Dienstbezügen (soweit diese auf die in Russland ausgeübte…

EAS 2084Dienstnehmer der deutschen Muttergesellschaft als Verkaufsleiter der österreichischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 146/2-IV/4/0217.06.2002

…beiden Staaten in korrespondierender Übereinstimmung finden muss, hängt sodann die Beantwortung der Frage ab, welchem Staat in welchem Umfang Besteuerungsrechte an den Bezügen zustehen und wie diese Besteuerungsrechte wahrzunehmen sind. Es gilt zwar bei allen Gestaltungsvarianten, dass grundsätzlich nur jene Bezugsteile, die auf die in…

EAS 1250Entsendung eines deutschen Grenzgängers nach Fernost für 60 Tage
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 87/1-IV/4/9814.04.1998

Seit 1986 wird im österreichisch-deutschen Verhältnis für die Beurteilung der Grenzgängereigenschaft eine "Ganzjahresbetrachtung" angewendet: Liegen die Grenzgängervoraussetzungen in einem Kalenderjahr an mehr als 45 Tagen nicht vor, so geht für das ganze Kalenderjahr die Grenzgängereigenschaft verloren (AÖF Nr. 283/1986). Wird daher ein deutscher…

EAS 628Dienstvertrag mit schweizerischem Arbeitgeber und Hauptarbeitsgebiet in den Oststaaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 30/79/1-IV/4/9524.04.1995

…ob die 183-Tage-Klauseln in den mit den jeweiligen Oststaaten abgeschlossenen DBAs wirksam werden oder nicht. Überschreiten die Dienstreiseaufenthalte in den einzelnen Staaten nicht die jeweils maßgebenden Fristen, dann werden die Klauseln im Allgemeinen wirksam und belassen Österreich in seiner Eigenschaft als Ansässigkeitsstaat das…