…zu beachten sein, dass der bloße Umstand einer Tätigkeitsausübung auf Auslandsmärkten nicht bewirken kann, darin eine bloße Hilfstätigkeit des inländischen Marketingbüros für das deutsche Unternehmen zu sehen. Denn bei einer solchen Sichtweise müssten im schließlichen Endergebnis sämtliche inländischen Personengesellschaften (= Personengesellschaftsbetriebstätten) deutscher Unternehmen, von denen…
Entschließt sich eine deutsche EDV-Firma, die bisher den österreichischen Markt (Software für Industrieanlagen) durch nicht abschlussberechtigte Außendienstmitarbeiter betreut hat, dazu, das Angebot einer österreichischen Office-Service-GmbH anzunehmen, und in dieser Gesellschaft einen Büroraum (1-2 Arbeitsplätze) für rund 27.000 S pro Monat…
Mietet eine deutsche GmbH, deren Unternehmensgegenstand im Fundraising (insb. Anwerbung von Spendenmitgliedern karitativer Einrichtungen) besteht, in Österreich ein 70m2-Büro, dann stellt dieses Büro jedenfalls eine inländische Betriebstätte der deutschen GmbH gemäß § 29 BAO dar. Damit liegt aber auch eine Betriebstätte im Sinn des…
Eröffnet ein deutsches Beleuchtungsunternehmen in Österreich ein Büro, in dem Aufträge für die Anfertigung der Außenbeleuchtung von Fast-Food-Restaurants entgegengenommen werden, dann wird hiedurch eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO und im Sinn des Art. 4 DBA-Deutschland begründet. Das Entgegennehmen von…
Meldet eine österreichische Großhandelsfirma in Prag einen angemieteten Büroraum als Zweigniederlassung an, dann wäre es nur dann zulässig, diese Geschäftseinrichtung nicht als Betriebstätte im Sinn des Art. 5 DBA-Ö/CSSR zu werten, wenn sie bloß der Erbringung von "vorbereitenden" Tätigkeiten oder von "Hilfstätigkeiten" dient…
Eröffnet eine kanadische Investmentgesellschaft in Österreich ein Informationsbüro, das einerseits der Informationsbeschaffung für die kanadische Gesellschaft dient und andererseits Werbung und Informationserteilung an potentielle in- und ausländische Kunden betreibt, dann erscheint die Auffassung vertretbar, dass diese Einrichtung keine Betriebstätte im Sinn des DBA-Kanada in…
Ist eine niederländische Management-Kapitalgesellschaft von einem inländischen Sportverein damit beauftragt, 14tägige Veranstaltungen zu vermarkten und zu betreuen, wobei in den Anlagen des inländischen Sportvereins ganzjährig und kostenlos ein Büroraum bereitgestellt wird, dann stellt dieser Büroraum nach inländischem Recht eine Betriebstätte der ausländischen Managementgesellschaft in…
Beabsichtigt eine deutsche Gesellschaft österreichische Wiederverkäufer mit Lederwaren zu beliefern und ist vorgesehen, dass ein angestellter Außendienstmitarbeiter des deutschen Unternehmens die Kundenbetreuung in Österreich übernimmt, wobei zwar kein offizielles Geschäftslokal, wohl aber am inländischen Wohnort des Außendienstmitarbeiters ein Kleinbüro angemietet wird, so ist davon auszugehen…
Unterhält ein österreichisches Produktionsunternehmen der Flugzeugbranche in mehreren Staaten Repräsentanzbüros, bei denen fraglich ist, ob deren Tätigkeit noch als bloße unterstützende Hilfstätigkeit im Sinn von Artikel 5 Abs. 4 lit. e des OECD-MA und der darauf basierenden österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen zu werten ist, wird eine…