Führt ein inländisches Bedarfsflugunternehmen mit bemannten Flugzeugen im Ausland Charterflüge durch, handelt es sich hierbei nach Maßgabe der dem Artikel 3 Abs. 1 lit. e OECD-MA nachgebildeten DBA-Bestimmungen um Flüge im "internationalen Verkehr", es sei denn, die Flüge werden ausschließlich zwischen Destinationen im…
Vermietet eine deutsche Kapitalgesellschaft bemannte Flugzeuge unter Einschaltung ihrer österreichischen Betriebstätte an österreichische Luftfahrtunternehmen, dann kann sowohl der deutsche Flugzeugeigner als auch der österreichische Charterer Einkünfte aus dem Betrieb "eines Unternehmens ... der Luftfahrt" im Sinn von Artikel 6 des DBA-Deutschland-1954 erzielen. Diese Auffassung…
Hat ein in Österreich ansässiger Flugzeugführer mit einer deutschen Flugvermittlungsfirma einen freien Dienstvertrag im Sinn von LStR 2002 Rz 977 abgeschlossen, auf Grund dessen er es übernommen hat, für Kunden der deutschen Flugvermittlungsfirma bei Bedarf Pilotendienste zu erbringen, dann wird hierdurch kein Dienstverhältnis im Sinn…
Wird ein in Österreich ansässiger Pilot von einem in Dubai ansässigen bloßen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen an ein in Malta ansässiges Luftfahrtunternehmen iSd Art. 8 DBA-Malta überlassen, dann dürfen die Einkünfte gemäß Art. 15 Abs. 3 DBA-Malta in Malta besteuert werden, da diesfalls die unselbständige Arbeit…
…die Geschäftsleitung des im internationalen Verkehr tätigen Unternehmens in Österreich gelegen ist, würde sowohl die Anwendung des Geschäftsleitungs- als auch des Ansässigkeitsprinzips bei der Besteuerung der Gewinne des Luftfahrtunternehmens zu keinen unterschiedlichen Ergebnissen führen, sodass auf diesbezügliche Abweichungen in den einzelnen DBA nicht eingegangen werden…
…nicht beeinträchtigt; eine andere Situation wäre indessen gegeben, wenn in Großbritannien eine Kapitalgesellschaft errichtet würde, deren Unternehmensgegenstand dann nicht mehr der internationale Luftfahrtbetrieb, sondern die Erbringung von Administrativleistungen an Luftfahrtunternehmen ist. 13. März 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…keiner beschränkten Steuerpflicht unterliegen, wenn der 20-prozentige Steuerabzug von den Gestellungsvergütungen vorgenommen wird. Wenn aber gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland das deutsche Luftfahrtunternehmen vom Steuerabzug entlastet wird, lebt damit die beschränkte Steuerpflicht des Piloten wieder auf. Der Umstand, dass der deutsche Pilot auf seinen…
…Artikel 15 Abs. 5 des Abkommens steht das Besteuerungsrecht an den Bezügen des auf internationalen Flügen eingesetzten Bordpersonals dem Staat zu, in dem sich der Ort der Geschäftsleitung des internationalen Luftfahrtunternehmens befindet. Bei Einsatz auf deutschen Binnenflügen kommt zwar Artikel 15 Abs. 5 DBA-Deutschland…
Führt ein österreichisches Luftfahrtunternehmen sowohl grenzüberschreitende Flüge zwischen Österreich und Italien als auch bloße österreichische und bloße italienische Binnenflüge durch, dann unterliegen die aus allen Flügen erzielten Gewinne der Besteuerung in Österreich; dies ergibt sich aus Artikel 23 Abs. 3 des DBA-Italien (Anrechnungsverfahren). Bei…
Ausländische Luftfahrtunternehmen, denen in der Vergangenheit auf der Grundlage von § 48 BAO eine Befreiung von der Lohnsummensteuer eingeräumt worden ist, unterliegen der Kommunalsteuer. Denn § 48 BAO-Bescheide, mit denen eine Befreiung von der Gewerbesteuer (einschließlich Lohnsummensteuer) zuerkannt wurde, entfalten für die Kommunalsteuer keine Wirkung…
Werden in Portugal ansässige Piloten sowie Stewardessen von einem österreichischen Luftfahrtunternehmen als Arbeitnehmer für den internationalen Luftverkehr aufgenommen, unterliegen die hierfür gezahlten Bezüge gemäß Artikel 15 Abs. 3 DBA-Portugal der österreichischen Besteuerung. Denn nach dieser Bestimmung dürfen Vergütungen für unselbständige Arbeit, die an Bord…
…des OECD-Musterabkommens, nach der das Besteuerungsrecht an den Bezügen des fliegenden Personals an den Staat zugeteilt wird, in dem sich die tatsächliche Geschäftsleitung des Luftfahrtunternehmens befindet) in dieses Abkommen "hineinzulesen". 05. September 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Ab 1.1.2003 steht das Besteuerungsrecht bei den in Österreich ansässigen Piloten eines im internationalen Verkehr betriebenen Flugzeuges jenem Staat zu, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Luftverkehrsunternehmens befindet (Artikel 15 Abs. 5). Werden daher von einem deutschen Speditionsunternehmen mit deutschem…
Gründen eine deutsche und eine österreichische Kapitalgesellschaft in Österreich eine Personengesellschaft, deren Funktion darin besteht, ein ihr gehörendes Flugzeug an die deutsche Gesellschafter-Gesellschaft zu vermieten, dann wird in dieser durch Nutzungsüberlassung des eigenen Vermögens angestrebten Ertragserzielung bloße Vermögensverwaltung zu sehen sein (EStR 2000 Rz…
Schließt ein österreichischer Berufspilot, der auf selbständiger Basis verschiedenen Auftraggebern seine Dienste anbietet, mit einem französischen Unternehmen einen Vertrag, auf Grund dessen er durch 4 Monate hindurch für eine italienische Fluglinie als erster Offizier zur Verfügung steht, dann liegen bei dieser Sachverhaltsgestaltung für den Piloten…
Ist ein in Österreich ansässiger Gleitschirmpilot für eine deutsche Firma als Werkspilot und Testflieger für neuentwickelte Schirme im Einsatz und nimmt er außerdem an einschlägigen Wettkämpfen teil, dann ist zunächst festzustellen, ob die deutsche Firma als steuerlicher Arbeitgeber auftritt oder ob ein Werkvertragsverhältnis vorliegt…
Schließt ein in Italien ansässiger Pilot mit einem österreichischen Bedarfsflugunternehmen einen Vertrag, auf Grund dessen er bei Bedarf zu österreichischen Flughäfen fährt, um von dort aus Flugeinsätze zu absolvieren, und muss dieser Vertrag auf der Grundlage von § 47 Abs. 2 EStG 1988 steuerlich als Dienstvertrag…
Mit dem Wirksamwerden des neuen DBA-Deutschland am 1. Jänner 2003 trat für das Bordpersonal von Flugzeugen, die im internationalen Verkehr eingesetzt sind, insoweit eine Änderung ein, als nun das Besteuerungsrecht an den Lohnbezügen jenem Staat zugewiesen ist, in dem sich die Geschäftsleitung des Luftverkehrsunternehmens…
Ist ein in der Schweiz ansässiger Pilot bei einer österreichischen Fluggesellschaft angestellt und wird er von dieser im internationalen Luftverkehr eingesetzt, so wird gemäß Art. 15 Abs. 3 DBA-Schweiz das Besteuerungsrecht an den von der österreichischen Gesellschaft gezahlten Pilotenbezügen Österreich zugeteilt. Die Bezüge sind…