…oder den Anlegern) einer in Deutschland und in Österreich aufeinander abgestimmten Beurteilung. Das Bundesministerium für Finanzen wäre bereit, in dieser Frage ein Verständigungsverfahren mit Deutschland einzuleiten, falls dies von Ihnen gewünscht wird. 10. Juni 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…wie sie in Durchführungsverordnungen bzw. Durchführungsvereinbarungen zu den einzelnen Abkommen veröffentlicht worden sind. Die Inanspruchnahme einer solchen Quellensteuerentlastung setzt jedenfalls voraus, dass Unterlagen über Art und Höhe der aliquoten, dem Anteilsinhaber zuzurechnenden ausländischen Quellensteuern zur Verfügung stehen. Üblicherweise werden solche Angaben von den Fondsverwaltungen erstellt…
…steuerlich transparente Einrichtungen konzipiert sind, sind die Fonds als solche nicht berechtigt, die Vorteile der österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen in Anspruch zu nehmen; dieses Recht steht nur den in Österreich ansässigen Zertifikatsinhabern zu. Ist daher eine österreichische Aktiengesellschaft an einem inländischen Fonds beteiligt, zu dessen Vermögen deutsche…
…ein Anspruch auf Steuerfreistellung erwachsen, denn die als "Anteilsscheine" bezeichneten Wertpapiere verbriefen im Sinn dieser Rechtsvorschriften keine Beteiligung in Form von Gesellschaftsrechten an der deutschen Kapitalgesellschaft". Anmerkung : Gleichlautend mit EAS 825 03. Juli 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…in der Schweiz ansässig sind, steht es diesen Pensionseinrichtungen frei, aus eigenem Recht Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer zu beantragen. Soweit Entlastungsansprüche auf Doppelbesteuerungsabkommen gestützt werden, ist die Rechtsgrundlage hierfür nicht das zwischen Österreich und Luxemburg abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen, sondern jenes, das mit den Ansässigkeitsstaaten der…
…nbsp; Die österreichischen Investmentfonds stellen gemäß § 1 Abs. 1 InvFG 1993 eine Miteigentumsgemeinschaft dar. Aus der Miteigentumskonstruktion ergibt sich, dass die Erträge aus den im Fonds befindlichen in- und ausländischen Wertpapieren den Anlegern anteilsmäßig zuzurechnen sind (Durchgriffsbesteuerung, EStR 2000 Rz 6228). Daraus folgt aber auch…
…dazu, ausländische Investmentfonds nicht gegenüber inländischen zu diskriminieren; diese Gleichbehandlung ist aber - wie erwähnt - ein tragendes Element des österreichischen Investmentfondssteuerrechts. Sollten an dem luxemburgischen Fonds in Mitgliedstaaten der Europäischen Union ansässige Kapitalgesellschaften beteiligt sein, steht es diesen frei, allfällige aus Europarecht herrührende Kapitalertragsteuerrückerstattungsansprüche aus eigenem…
In Ziffer 5 des Schlussprotokolls zum DBA-Frankreich wurde vereinbart, dass die Investmentfonds der beiden DBA-Partnerstaaten berechtigt sind, eine abkommensgemäße Entlastung von der Quellensteuer auf ihren Kapitalerträgen in dem Ausmaß zu erhalten, in dem die Investmentzertifikate von im Staat des Investmentfonds ansässigen Zertifikatsinhabern gehalten…
…bedarf daher einer gutachtlichen Analyse, die im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen von Parteienseite vorzunehmen ist, sodass derzeit hiezu im Rahmen des EAS-Verfahrens keine näheren Informationen erteilt werden können. 21. Juli 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
In Rz 54 der Investmentfondsrichtlinien 2008 (InvFR 2008 Rz 54) wurde festgehalten, dass ausländische Kapitalanlagefonds nur insoweit zu einer DBA-konformen Steuerentlastung berechtigt sind, als Portfolioinvestoren (unter 10% Beteiligung) in DBA-Ländern ansässig sind, mit denen Österreich ein dem OECD-MA entsprechendes Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat…
…In EAS 2778 wurde darüberhinaus angemerkt, dass mit der deutschen Seite nach wie vor noch offen ist, ob die Erträgnisse der Immobilieninvestmentfonds unter Artikel 6 oder Artikel 10 Abs. 3 des DBA-D zu subsumieren sind. Unter den gegebenen Umständen wird daher derzeit die in…
…nicht durch das Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart, sondern durch das jeweilige für die Kapitalertragsteuererstattung zuständige Finanzamt zu erfolgen hat. Ist der luxemburgische Pensionsinvestmentfonds hingegen nicht mit einem österreichischen Pensionsinvestmentfonds vergleichbar, kommen die allgemeinen Regeln für ausländische Investmentfonds zur Anwendung (InvFR 2008 Rz 54 und EAS…
…jederzeit verkaufen könnte, um sodann seiner Rückgabeverpflichtung durch Neuanschaffung zu gesunkenen Anschaffungskosten nachzukommen). Werden von einem österreichischen Publikumsinvestmentfonds ausländische Aktien gehalten, dann ist der Fonds infolge seiner steuerlichen Transparenz nicht in der Lage, aus eigenem Recht eine abkommenskonforme Quellensteuerentlastung im Ausland zu erwirken, denn die…
…den zugeteilten Vermögenszertifikaten eintretenden Wertzuwachs der österreichischen Besteuerung. Lediglich bei ausländischen Immobilienveranlagungsgemeinschaften treten diese Rechtswirkungen nicht ein. Eine Veranlagungsgemeinschaft in Immobilien liegt gemäß § 14 KMG vor, wenn mit dem investierten Kapital überwiegend, sei es direkt oder indirekt, Erträge aus der Überlassung oder Übertragung von Immobilien…
…Abs. 2 DBA-Ö/D ein Anspruch auf Steuerfreistellung erwachsen, denn die als "Anteilsscheine" bezeichneten Wertpapiere verbriefen im Sinn dieser Rechtsvorschriften keine Beteiligung in Form von Gesellschaftsrechten an der deutschen Kapitalgesellschaft". 5. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…wobei als ausländischer Immobilien-Investmentfonds jede einem ausländischen Recht unterstehende Veranlagungsgemeinschaft in Immobilien gilt, die nach den Grundsätzen der Risikostreuung (siehe hierzu InvFR 2003 Rz 271 und die dort ua. erwähnte 10 Immobilien-Untergrenze) errichtet ist. Sind deutsche Immobilienfonds-KGs demzufolge als ausländischer Immobilien-Investmentfonds…
…3 DBA-Deutschland der österreichischen Köperschaftsbesteuerung. Diese für den Geltungsbereich der österreichischen Steuerrechtsordnung maßgebende Beurteilung entspricht dem Ergebnis österreichisch-deutscher Verständigungsgespräche vom 7. Oktober 1994 über die Behandlung der offenen deutschen Immobilienfonds. 22. November 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…mit den erzielten Erträgen der österreichischen beschränkten Steuerpflicht; diese ist im Fall eines geschlossenen deutschen Immobilienfonds mit der Vornahme des 25-prozentigen Steuerabzuges gemäß § 99 Abs. 1 Z 6 EStG abgegolten. Im Fall eines ausländischen offenen Fonds (eines öffentlich angebotenen Fonds), der tausende Anleger betreut…
…3 aus Einlagen der österreichischen Kommanditisten und zu 2/3 aus Bankdarlehen finanziert, dann ist/sind die in Deutschland lukrierten Einkünfte oder Verluste nach österreichischem Recht zu ermitteln und unmittelbar bei den österreichischen Kommanditisten steuerlich zu erfassen. Angesichts dieses Transparenzprinzipes schlägt auch der nach österreichischem…
…Kapitalertragsteuer in voller Höhe erhoben wird, dann könnte nach den derzeitigen rechtlichen Beurteilungen auf österreichischer Seite eine von der deutschen Steuerverwaltung der deutschen Kapitalgesellschaft erteilte Ansässigkeitsbescheinigung anerkannt und die Abkommensberechtigung akzeptiert werden. 22. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: