Ist ein österreichisches Unternehmen auf die Reparatur von Hagelschäden nach neuartigen Methoden spezialisiert und wird diese Arbeit länderübergreifend durch sogenannte "Dellendrücker-Partien" bewerkstelligt, deren zahlenmäßige Stärke - je nach Ort und Heftigkeit der Unwetter - durch in- und ausländische Subfirmen-Mitarbeiter ergänzt wird, dann ist bei der…
Werden von einem Zahnarzt nach Aufgabe seiner Praxisarbeit und nach einem Zuzug nach Österreich folgende drei Renten aus Deutschland bezogen : Rente aus dem berufsständischen Versorgungswerk (Körperschaft des öffentlichen Rechts), Unfallrente einer Berufsgenossenschaft, Berufsunfähigkeitsrente der Alten Leipziger Versicherung bis zur Vollendung des 59. Lebensjahres, dann wird…
Sind Angestellte einer schweizerischen Kapitalgesellschaft in Österreich in der Weise tätig, dass sie österreichische Zahnärzte aufsuchen und dort Bestellungen für Produkte der schweizerischen Firma im Namen eines österreichischen Importeurs (Zwischenhändlers) dieser Produkte entgegennehmen, dann begründen sie hiedurch keine "Vertreterbetriebstätte" des schweizerischen Unternehmens in Österreich. Denn…
…durch ihre Zusammenarbeit mit einem ausländischen Unternehmen den Rahmen ihrer "ordentlichen Geschäftstätigkeit" (im Sinn von Artikel 5 Abs. 6 des Abkommens) überschreiten sollten. Werden daher österreichische Inhaber von Ladengeschäften von einer deutschen Edelmetallverwertungs-GmbH angeworben, im Namen und auf Rechnung der deutschen GmbH Edelmetalle aller…
Übernimmt ein in Österreich ansässiger ausgebildeter Tischler von einer deutschen Firma den Auftrag, sich im norddeutschen Raum an Schiffsbauinnenmontagen dieser Firma zu beteiligen, dann wird in erster Linie vor Ort mit der deutschen Steuerverwaltung zu klären sein, ob man deutscherseits die Einkünfte als gewerblich einstuft…
…oder Auslieferung von Gütern des Unternehmens dienen, keine Betriebstätte. Der bloße Umstand, dass von einem deutschen Unternehmen Ersatzteile, die von seinen Wartungsteams bei Wartungsarbeiten in Österreich benötigt werden, in inländischen Lagerräumen vorrätig gehalten werden, führt daher nicht zum Entstehen einer Betriebstätte im Sinn von Artikel…
Übernimmt eine deutsche GesmbH die Herstellung und Montage der Leichtmetallfenster bei einem inländischen Bauvorhaben und übersteigt die Mitwirkung an diesem Bauvorhaben einen Zeitraum von 12 Monaten, so wird hiedurch in Österreich eine Betriebstätte sowohl nach inländischem Recht als auch nach dem DBA-Deutschland begründet…
…ob man deutscherseits den Bestand einer Betriebstätte in Deutschland als gegeben annimmt. Sollte dies der Fall sein, dann wird auf österreichischer Seite auf der Grundlage von Artikel 7 i.V. mit Art. 23 DBA-Deutschland Steuerfreistellung - unter Progressionsvorbehalt - zu gewähren sein. Aus österreichischer Sicht wäre…
Führt ein in Österreich ansässiger und gem. § 124 Z. 14 Gewerbeordnung selbständig tätiger Luftfahrzeugmechaniker mit Betriebstandort in Österreich auch Wartungs- und Reparaturaufträge an Flugzeugen in der Schweiz, in Italien und in Deutschland aus, so unterliegen die hiefür erzielten Einkünfte der ausschließlichen Besteuerung in Österreich, wenn…