Gemäß § 1 der Hilfsgüterlieferungsverordnung, BGBl. Nr. 787/1992, kann eine Umsatzsteuerentlastung nur in Anspruch genommen werden, wenn die Lieferungen an Körperschaften des öffentlichen Rechts oder an gemeinnützige oder gleichgestellte Einrichtungen erbracht werden. Die Verordnung bezieht sich hiebei nur auf inländische öffentlich-rechtliche bzw. gemeinnützige…
…einzigen Zahlungsüberweisung an die Durchlaufgesellschaft geleistet worden sein sollten. Bei dieser individuellen Sichtweise könnte das Abzugsverbot des § 162 BAO so verstanden werden, dass es nur jene Provisionsteilbeträge trifft, bei denen die Empfängereigenschaft nach wie vor im Dunkeln verbleibt. 24. April 2002 Für den Bundesminister: Dr…
…des Unternehmens eine leicht nachprüfbare Verknüpfung des erforderlichen Austrittsnachweises mit dem antragsgegenständlichen Hilfsgütervolumen hergestellt wird. Bei einer Überprüfung der "nicht steuerbar" belassenen Umsätze muss daher deren Übereinstimmung mit dem Begünstigungsbescheid und dem Austrittsnachweis leicht kontrollierbar sein. Die Bescheide gemäß § 48 BAO enthalten vorsorglich eine Widerrufsklausel…
…Benin (Afrika) besteht kein solches Reziprozitätsverhältnis, so dass Hilfslieferungen, die im Auftrag des Bundeskanzleramtes dorthin getätigt werden (sonach Lieferungen, bei denen die Republik Österreich der umsatzsteuerliche "Abnehmer" ist), stets der österreichischen Umsatzsteuerpflicht unterliegen. 3. Juli 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…Anders ist es, wenn ein standardisiertes Bestellverfahren abläuft, bei dem der österreichische Kunde mit seiner Unterschrift auf dem Bestellschein davon ausgehen kann, dass er damit die Ware oder Dienstleistung gekauft hat und er jetzt nur mehr auf die Auslieferung zu warten hat. Diese Auffassung stützt…
…haben daher nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob ausländischen Abgabepflichtigen die Bestellung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten aufzutragen ist oder ob ein unmittelbarer postalischer Schriftverkehr vorgenommen wird. Im Verhältnis zu EU-Staaten wird allerdings bei Ausübung dieses Ermessens mitzuberücksichtigen sein, dass sachlich nicht zu rechtfertigende Benachteiligungen von…
…Finanzen liegt jedoch bei Anschaffungen durch die UNIDO (UNRWA, IAEO) im Rahmen ihrer Auslandsprogramme eine besondere Situation vor, die es vertretbar erscheinen lässt, bis auf weiteres keine "wichtigen verwaltungsmäßigen Erwägungen" gegen die Anwendung des Steuerfreistellungssystems zu erheben. Sofern daher österreichische Unternehmer bei ihren Exportlieferungen an…
…teilweise unter Mithilfe von geschützten Werkstätten von diversen Organisationen unter Einschulung und Aufsicht der österreichischen T2-GmbH bearbeitet werden und schließlich in ein in ihrem Betrieb befindliches Auslieferungslager der schweizerischen T2-AG zur Versendung an die Kunden (ca. 20 LKW-Lieferungen pro Tag) verbracht werden…
… Richtet eine deutsche Gesellschaft, die japanische Geräte in Österreich vertreibt, hiezu bei einer österreichischen Spedition ein Auslieferungslager ein und beauftragt sie gleichzeitig einen in Österreich ansässigen Außendienstmitarbeiter mit der Entgegennahme von Bestellungen, so deutet vieles darauf hin, dass hiedurch eine Betriebstätte für die deutsche Gesellschaft…
…A. frei, sollte sie diese Besteuerung als nicht DBA-konform beurteilen, zur Klärung der Frage bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Bern ein österreichisch-schweizerisches Verständigungsverfahren einzuleiten. Dies gilt vor allem auch dann, wenn seitens der schweizerischen Gesellschaft eingewendet würde, die irische Domizilgesellschaft sei es gewesen…
…auf Grund dessen dieses deutsche Unternehmen dafür Sorge trägt, daß ein US-Multimediakünstler bei einer inländischen Veranstaltung gastiert und verpflichtet sich der österreichische Veranstalter in dem Vertrag mit dem deutschen Unternehmen, neben der an das deutsche Unternehmen zu überweisenden Vergütung außerdem die Aufenthaltskosten des US…
…das schwedische Unternehmen in die Lage versetzt wird, den Österreich-Markt mit gleicher Intensität wie bei Begründung einer inländischen Niederlassung zu betreuen, ginge hiedurch entweder die Nichtbetriebstätteneigenschaft des Auslieferungslagers verloren oder es müsste dem inländischen verbundenen Unternehmen die Eigenschaft eines ständigen Vertreters zugemessen werden (dann…
… Richtet eine deutsche Gesellschaft, die ihre Produkte in Österreich vertreibt, hiezu bei den Österreichischen Bundesbahnen ein Auslieferungslager ein und beauftragt sie gleichzeitig einen in Österreich ansässigen Außendienstmitarbeiter mit der Entgegennahme von Bestellungen, so deutet vieles darauf hin, dass hiedurch eine Betriebstätte für die deutsche Gesellschaft…
Warenlieferungen österreichischer Unternehmer in das Zollausschlussgebiet Kleinwalsertal werden im erforderlichen Rahmen auf der Grundlage von § 48 BAO vor dem Eintritt einer doppelten internationalen Umsatzsteuerbelastung geschützt; die Entlastung erfolgt in der Weise, dass der österreichische Lieferant berechtigt wird, den Teil des erzielten Umsatzes, der in…
…dass vergleichbare Zahlungen eines Österreichers an die österreichische Sozialversicherung betraglich unbegrenzt voll als Sonderausgabe steuerliche Berücksichtigung finden würden. Allerdings ist bei verallgemeinernder Durchschnittsbetrachtung zu erwarten, dass nach Eintritt des Pensionsfalles der österreichische Arbeitnehmer regelmäßig weiterhin in seinem Heimatstaat Österreich leben wird und dass folglich die…
…unmittelbar von Österreich aus versandt wird, nehmen der Auftragsannahmestelle nicht den Charakter einer Betriebstätte; wohl aber werden solche und ähnliche Umstände eine wichtige Rolle bei der Funktionsanalyse der deutschen Betriebstätte bilden, die ihrerseits die Grundlage für eine sachgerechte Ergebniszuweisung gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland bildet…