Bei Lehrbeauftragten liegen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit unabhängig vom individuellen zeitlichen Ausmaß des Lehrauftrages vor, wenn die Lehrveranstaltung (Unterrichtsveranstaltung) Teil eines mindestens zweisemestrigen Lehrgangs bzw. Studiums ist (RZ 993 des Lohnsteuerrichtlinien 1999). Hat daher eine in Deutschland ansässige deutsche Staatsbürgerin in einem solchen mindestens zweisemestrigen…
Schließt eine in der Rechtsform einer AG geführte inländische Privatuniversität mit einer deutschen Kapitalgesellschaft einen Vertrag, auf Grund dessen die deutsche Kapitalgesellschaft die Gesamtverantwortung für die Durchführung eines zertifizierten Kurses im Bereich des Gesundheitstourismus übernimmt (Erstellung des Kurskonzeptes, der Lehr- und Lernunterlagen, der Durchführung der…
Werden in Deutschland ansässige Lehrkräfte von einer österreichischen Akademie mittels eines Werkvertrages beauftragt, in Österreich an bis zu 5-tägigen Seminaren mitzuwirken, dann richtet sich die Frage, ob die hiefür bezogenen Vergütungen in Österreich oder in Deutschland zu versteuern sind, darnach, ob diese Tätigkeit als…
Die Verordnung BGBl. II Nr. 287/1997, derzufolge Bezüge aus der Tätigkeit als Lehrbeauftragter unabhängig vom zeitlichen Ausmaß des Lehrauftrages als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu werten sind, gilt auch für im Ausland ansässige Lehrbeauftragte; sie bewirkt damit auf der Ebene des internationalen Steuerrechts…
Werden von Schulbehörden des Bundes Gastlehrer aus der Bundesrepublik Deutschland zu einer inländischen Unterrichtstätigkeit verpflichtet und werden diese Gastlehrer hiebei nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses, sondern freiberuflich tätig, so steht den in Deutschland ansässigen Gastlehrern gemäß Artikel 8 Abs. 2 DBA-Deutschland das Recht auf…
Werden in München ansässige Experten von einer österreichischen Akademie mittels Werkvertrages für eine fachliche Lehrgangsleitung im Bereich "Supervision" engagiert, dann richtet sich die Frage, ob die hiefür bezogenen Vergütungen in Österreich oder in Deutschland der Einkommensbesteuerung zu unterziehen sind, darnach, ob die Tätigkeit als…
Der in § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 verwendete Begriff "Vortragender" kann nicht in engem Wortsinn verstanden werden, sondern umfasst jedenfalls auch die durch Vortrag gestaltete Unterrichtstätigkeit. Denn Sinn und Zweck der zitierten Gesetzesbestimmung ist eine weitestgehende Sicherung des inländischen Steueraufkommens bei den…
Erhält ein in Österreich ansässiger Inhaber eines österreichischen Designbüros von einer deutschen Hochschule einen Vertrag über eine "Zwei-Drittel-Gastprofessur", wobei diese Tätigkeit nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses, sondern auf freiberuflicher Basis ausgeübt wird, so unterliegen die hiefür bezogenen Vergütungen der ausschließlichen Besteuerung in Österreich…
Der in § 99 Abs. 1 Z 1 EStG verwendete Begriff "Vortragender" kann nicht in engem Wortsinn verstanden werden, sondern umfasst jedenfalls auch die durch Vortrag gestaltete Unterrichtstätigkeit, die Betreuung von Workshops durch Lehrpersonen und das vornehmlich mündlich betriebene Managementtraining. Denn Sinn und Zweck der…
Werden von einer inländischen GesmbH, die ein Spracheninstitut betreibt, in Großbritannien ansässige Lehrer durch Werkvertrag für eine Unterrichtsdauer von 1 bis 2 Jahren engagiert, so steht den britischen Lehrkräften nach Maßgabe des Art. 21 DBA-Großbritannien ein Anrecht auf Entlastung von der österreichischen Einkommensbesteuerung…
In Österreich ansässige Personen, die als Universitätslektoren an italienischen Hochschulen eine Lehrtätigkeit entfalten, sind nach Maßgabe des Artikels 20 des DBA-Italien (wenn die in dieser Bestimmung vorgesehene Zweijahresfrist der Lehrtätigkeit nicht überschritten wird) in Italien von der Einkommensbesteuerung freizustellen. Wird in einem solchen Fall…
In zahlreichen österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen ist vorgesehen (siehe den Gastlehrererlass AÖF Nr. 69/2006), dass ausländische Gastprofessoren, die sich in Österreich für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren vorübergehend aufhalten, um an einer Universität oder einer andern Lehranstalt zu unterrichten oder zu forschen, mit den hierfür…
Unterrichten deutsche Gastprofessoren an einer österreichischen Fachhochschule, dann unterliegen die an sie gezahlten Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 dem österreichischen Lohnsteuerabzug. Die Lohnsteuerpflicht besteht auch dann, wenn die deutschen Gastprofessoren im Sinn des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland ansässig sind und…
Wird ein in Österreich ansässiger Managementtrainer von deutschen Unternehmen mittels eines Werkvertrages beauftragt, in Deutschland Managementseminare abzuhalten, dann richtet sich die Frage, ob die hiefür bezogenen Vergütungen in Österreich oder in Deutschland zu versteuern sind, danach, ob diese Tätigkeit als vortragende Tätigkeit oder als unterrichtende…
Der Gastlehrererlass, AÖF Nr. 69/2006, findet auf Gastlehrer aus allen DBA-Partnerstaaten Österreichs Anwendung und nicht nur auf jene, die im Anhang aufgelistet sind. Der Anhang verweist lediglich auf jene Abkommen, in denen besondere Gastlehrerbestimmungen enthalten sind, die Steuerbefreiungen im Gastland vorsehen. Wird daher…
Schließt eine österreichische Universität zwecks Durchführung eines berufsbegleitenden Universitätslehrganges einen Kooperationsvertrag mit einem als Kapitalgesellschaft organisierten US-Institut und stellt das US-Institut die (freiberuflich tätigen) Vortragenden zur Verfügung, dann unterliegen die US-Vortragenden gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG der inländischen beschränkten Steuerpflicht…
In EAS 702 wurde die Auffassung vertreten, dass der in § 99 Abs. 1 Z. 1 EStG verwendete Begriff "Vortragender" nicht in engem Wortsinn verstanden werden kann, sondern jedenfalls auch die durch Vortrag gestaltete Unterrichtstätigkeit umfasst. Denn Sinn und Zweck der zitierten Gesetzesbestimmung ist eine…