Wird eine in Österreich betriebene Handels-GMBH, deren Gesellschafter vier in Deutschland ansässige Personen sind, liquidiert, stellt der das einbezahlte Stammkapital (die Anschaffungskosten) übersteigende Liquidationserlös nach inländischem Recht einen unter § 31 Abs. 2 Z 1 EStG fallenden Veräußerungsgewinn dar. Gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland…
…wonach Liquidationserlöse nicht der Zuteilungsregel für Dividenden, sondern jener für Veräußerungsgewinne zu unterstellen sind, wird nach dem im Entwurf vorliegenden Einführungsschreiben zum neuen Doppelbesteuerungsabkommen auch weiterhin gelten. Es erscheint allerdings ernstlich zweifelhaft, dass eine deutsche GmbH, die in ihrem letzten, vor der Liquidation erstellten handelsrechtlichen…
Wird die inländische Tochtergesellschaft einer deutschen Muttergesellschaft liquidiert, gibt damit die deutsche Muttergesellschaft ihre Anteile an der österreichischen Tochtergesellschaft auf und erhält als Gegenleistung hiefür den Liquidationserlös (das zur Verteilung gelangende Abwicklungsendvermögen). Aus dieser Sicht gesehen stellt sich die Liquidation als ein Veräußerungsvorgang dar. Diese…
…Artikel 13 verdeutlicht (in der englischen und französischen, nicht allerdings in der deutschen Fassung), dass bei einer Liquidation der Fall einer Veräußerung der Anteile an die anteilsausgebende (und jetzt untergehende) Kapitalgesellschaft vorliegt. 06. Mai 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Ergebnis führen, dass nach dem Liquidationsbeschluss, sonach nach dem Beschluss, die gewerbliche Tätigkeit in Deutschland zu beenden, die gewerbliche Betriebstätte dennoch im Zeitpunkt des Todes des Gesellschafters in wirtschaftlicher Betrachtungsweise weiter bestanden hat, dann wird eine Zuordnung des Vermögensüberganges zu Artikel 3 bzw. 4 des…
Wird eine österreichische GmbH, die sich zu 100% im Eigentum eines amerikanischen Unternehmens befindet, liquidiert, so ist der hierbei anfallende Liquidationsgewinn nach inländischem Recht als Einkommen der österreichischen GmbH bei dieser der Besteuerung zu unterziehen. Aber auch der Wertzuwachs (capital gain) der in den Händen…
…dem einen Fall 100% und in dem anderen Fall 15% der Anteile hält, dann sind diese Vorgänge auf deutscher Seite im erstgenannten Fall gemäß Art. 7 und im zweitgenannten Fall gemäß Art. 13 Abs. 1 DBA-Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Die Erzielung von Liquidationserlösen…
…der Beteiligung an der GmbH 2 besteht und hierdurch die Steuerhängigkeit der in der übergehenden Beteiligung angewachsenen stillen Reserven erhalten bleibt. Um für den ausgeschütteten Liquidationsgewinn die internationale Schachtelbefreiung in Anspruch nehmen zu können, ist einerseits erforderlich, dass die liechtensteinische Anstalt einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar…
…nach Artikel 7 bzw. 14 DBA-Deutschland. Allerdings ist das Steuerrecht und damit auch das Abkommensrecht von einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise geprägt. Ist es daher so, dass der Geschäftsführer der österreichischen Gesellschaft seine bisherige Tätigkeit im Liquidationszeitraum als Liquidator der Gesellschaft fortführt, ist nach Auffassung des…
Wird eine österreichische GmbH, die sich zu 100% im Eigentum eines amerikanischen Unternehmens befindet, liquidiert, so unterliegt der hierbei anfallende Liquidationsgewinn als Einkommen der österreichischen GmbH bei dieser der Besteuerung. Die stillen Reserven, die in den Händen des US-Unternehmens durch den Unterschiedsbetrag zwischen…
…der Vertriebs-GmbH nach Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes auf die Gewinne der Produktionsbetriebstätte vorgetragen werden, soferne hierdurch keine Verlustdoppelverwertung im Verhältnis zu Deutschland eintritt. Dies wird - vorausgesetzt dass keine internationale Verlustdoppelverwertung eintritt - auch dann möglich sein, wenn die formelle Alleingesellschafterin der umzuwandelnden Vertriebs-GmbH eine österreichische…
Wird eine österreichische GmbH, die von einer kanadischen Kapitalgesellschaft über eine zwischengeschaltete spanische und niederländische Holdinggesellschaft (keine Räumlichkeiten, kein Personal) gehalten wird, nach einer Dividendenausschüttung im Jahr 2004 liquidiert, dann ist vorweg zu klären, wem die Dividendenausschüttung und die sodann folgende Auszahlung des Liquidationsüberschusses steuerlich…
…Österreich keine innerstaatlich bestehenden Besteuerungsrechte, sondern verpflichtet gemäß Artikel 23 des Abkommens lediglich zur Anrechnung der in der Schweiz erhobenen Quellensteuer. Auf der Ebene des innerstaatlichen Rechts wird daher trotz Anwendung des Dividendenartikels im DBA-Schweiz die Zuordnung der Liquidationseinkünfte zu § 31 EStG nicht unterbunden…
…dar. Denn diese waren infolge des Durchgriffes durch die deutsche KG schon bisher steuerliche Mitunternehmer der österreichischen GmbH & Co KG und bleiben dies auch nach Liquidation der deutschen Investment-KG. Sollte die österreichische KG keine operativ tätige Gesellschaft, sondern eine bloß vermögensverwaltende KG sein, wird…
Liquidationsgewinne, die deutschen Gesellschaftern auf Grund ihrer Beteiligung an einer in Liquidation getretenen österreichischen Kapitalgesellschaft zufließen, fallen nicht unter die für Dividenden geltende Steuerzuteilungsregel des Artikels 10A des revidierten österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens. Denn aus der Sicht des österreichischen Steuerrechts, das für die Auslegung der Abkommensbestimmungen…
In EAS 1622 wurde auf das Ergebnis einer österreichisch-deutschen Verständigung hingewiesen, die Folgendes zum Inhalt hatte: "Grenzüberschreitend fließende Erlöse aus der Liquidation einer Kapitalgesellschaft stellen Erträge aus einer Transaktion dar, die einem Veräußerungsvorgang entspricht. Ihre steuerliche Erfassung richtet sich daher nach den Regelungen des…
…der Jahre 1 und 2, sonach -1500, in Österreich vortragsfähig werden. Die Verwertung des nach den vorstehenden Ausführungen in Österreich vortragsfähigen Betriebstättenverlustvolumens im Fall einer späteren Betriebstätteneinbringung in eine österreichische GmbH richtet sich nach den Grundsätzen des § 21 UmgrStG. 31. Mai 1999 Für den Bundesminister…
Wird eine inländische Kapitalgesellschaft, die einer niederländischen und einer luxemburgischen Muttergesellschaft gehört, liquidiert, dann führt der hierbei anfallende Liquidationserlös für die beiden Muttergesellschaften zur Realisierung eines Veräußerungsgewinnes, der gemäß § 98 Z 8 EStG 1988 der österreichischen Körperschaftsbesteuerung unterliegt. Allerdings stehen Artikel 8 DBA-Luxemburg und…
…ein Liquidationsgewinn, so unterliegt dieser wohl nach inländischem Recht der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht; gemäß Artikel 14 Abs. 4 DBA-Niederlande ist jedoch Steuerfreistellung zu gewähren. Der Umstand, dass dieser Liquidationsgewinn aus nichtausgeschütteten Vorjahresgewinnen der Tochtergesellschaft gebildet wird, steht der Steuerfreistellung nicht entgegen. Die Beibringung einer niederländischen…
…auf Freistellung von dieser österreichischen Besteuerung; es besteht keine Verpflichtung zur Einbehaltung einer inländischen Kapitalertragsteuer; auch dann nicht, wenn der Liquidationserlös überwiegend aus den in der Vergangenheit nicht ausgeschütteten Gesellschaftsgewinnen herrührt. 29. September 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: