RIS AI
5 Treffer1526 msnur geltende Fassungen
EAS 2612Grenzgängereigenschaft eines Italieners
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0342-IV/4/200527.05.2005

…sind (AÖF Nr. 283/1986), entfalten im Geltungsbereich des DBA-Italien keine Wirkung. Unter EAS 839 wurden im Verhältnis zur Schweiz aus österreichischer Sicht noch alle Arbeitsorte (und Wohnorte) als in Grenznähe gelegen angesehen, die unter Berücksichtigung der modernen Verkehrsverhältnisse es erlauben, unter Zugrundelegung einer…

EAS 993Mitarbeiterentsendungen nach Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 169/1-IV/4/9618.12.1996

…Betriebes durch etwa 18 Monate hindurch jeweils von Dienstag bis Donnerstag zu dem italienischen Industriebetrieb entsandt, wobei eine Ferienwohnung für ihn angemietet und im italienischen Betrieb ihm ein Schreibtisch zur Verfügung gestellt wird, dann spricht vieles dafür, dass hiebei keine Betriebstätte in Italien begründet wird…

EAS 460Italienische Kapitalerträge und Sozialversicherungspensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 691/19/1-IV/4/9427.06.1994

…Steuerentlastung in Italien dienen hinsichtlich der Kapitalerträge die Vordrucke R/A-I/1 und R/A-I/2 (AÖF Nr. 169/1988) und hinsichtlich der Sozialversicherungspension die Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck Mod EP-I/3 (AÖF Nr. 120/1985). Die maßgebende Rechtslage ist in Ihrem…

EAS 756Berechnung der Zweijahresfrist bei italienischen Gastprofessoren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2487/1/1-IV/4/9513.11.1995

…besteht Steuerpflicht für sämtliche Lehr- oder Forschungsvergütungen in Österreich (sonach Steuerpflicht "ab dem ersten Tag"). Es erscheint nun die Ansicht vertretbar, dass eine Unterbrechung dieser Zweijahresfrist dann vorliegt, wenn ein in Italien ansässiger Hochschulprofessor einen oder mehrere Lehraufträge an der Universität Graz (für einen insgesamt…

EAS 1478Italienische Abfertigung und Pensionsabfindung nach Wohnsitzverlegung nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 282/1-IV/4/9902.07.1999

…für die seinerzeitige aktive Dienstleistung dar und unterliegt aus diesem Grund in jenem Staat der Besteuerung, in dem die zugrundeliegenden Dienstleistungen erbracht wurden (EAS 484, EAS 513). Der Umstand, daß das DBA-Ö/Italien das Anrechnungsverfahren und nicht das Freistellungsverfahren für die Beseitigung der Doppelbesteuerung…