…des § 138 ff ASVG einer im deutschen Grenzgebiet wohnhaften Grenzgängerin wurde durch die im Inland für den inländischen Arbeitgeber erbrachten Arbeitsleistungen erworben, sodass die Krankengelder nicht deshalb von der österreichischen Besteuerung freizustellen sind, weil der Empfänger nicht der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt. Es ist wohl richtig…
…2008 geltenden DBA-CZ abweichende Sonderregelungen getroffen worden sind, wird auch aus dieser Sicht eine Zuordnung des Krankengeldes unter Art. 15 DBA-CSSR bzw. Art. 14 DBA-CZ nicht unterbunden. Wohl wird Krankengeld für Zeiträume geleistet, in denen der Arbeitnehmer krankheitsbedingt keine Arbeitsleistungen erbringen kann…
…der deutschen Sozialversicherung nach dem "Kassenstaatsprinzip" der deutschen Besteuerung und sind gemäß Artikel 23 Abs. 2 des Abkommens in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Der Umstand, dass von der Sozialversicherung geleistetes Krankengeld eines Dienstnehmers sowohl nach österreichischem inländischen Recht (§ 25 Abs. 1 Z 1 lit…
Begründet eine österreichische Bau-GmbH in Deutschland eine Baubetriebstätte, an der durchwegs in Österreich ansässige Arbeitnehmer beschäftigt werden, dann unterliegen die Lohnbezüge der Besteuerung in Deutschland und sind in Österreich nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes steuerlich zu berücksichtigen. Die in Österreich von der Besteuerung freizustellenden…