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EAS 1779Zinsennachbelastung bei unverzinsten konzerninternen Lieferforderungen im Gefolge einer deutschen Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 670/1-IV/4/0012.01.2001

    Wurden von der österreichischen Vertriebstochtergesellschaft wegen schlechter Wirtschaftslage in den Jahren 1990 bis 1995 die von der deutschen Konzernmutter fakturierten Lieferungen erst nach ca. 400 Tagen bezahlt und anerkennt in der weiteren Folge die deutsche Betriebsprüfung nur ein zinsenfreies Zahlungsziel von 120 Tagen…

EAS 2524Liquidationsumwandlung einer schweizerischen Tochtergesellschaft mit Drittstaatslizenzgebühren in eine Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0258-IV/4/200430.11.2004

…ein. Es liegt daher kein Fall von § 6 Z 6 EStG vor; der Liquidationsvorgang löst unter den geschilderten Gegebenheiten jedenfalls keine österreichische Steuerpflicht hinsichtlich der stillen Reserven aus, die in den entwickelten Lizenzrechten enthalten sind. Die in die schweizerische Betriebstätte einfließenden Lizenzgebühren aus Italien, Deutschland…

EAS 2363Liquidation einer deutschen Betriebstätte mit Verrechnungspreisverbindlichkeiten gegenüber dem österreichischen Hauptsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 734/1-IV/4/0327.10.2003

Besitzt eine österreichische KG in Deutschland eine Betriebstätte, die in den letzten Jahren Verluste erlitten hat, wobei der österreichische Firmenhauptsitz gegen Ausweis als Verrechnungsforderung verlustausgleichende Zahlungen an die deutsche Betriebstätte geleistet hat, und wird diese Betriebstätte in der Folge aufgelöst, dann sind nach Auffassung des…

EAS 3457Befreiungsmethode trotz doppelter Nichtbesteuerung bei Immobilienveräußerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2025-0.606.75030.07.2025

…wenn es zu einem Qualifikationskonflikt aufgrund unterschiedlicher Sachverhaltsbeurteilung oder Abkommensauslegung kommt und nicht bereits dann, wenn im Quellenstaat lediglich aus innerstaatlichen Gründen keine Steuer erhoben wird (OECD-MK zu Art. 23 A und B Rz 56.2). Wenn sowohl Österreich als auch Deutschland den Vorgang…

EAS 525Grenzüberschreitende verschmelzende Umwandlung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 21.63/34/1-IV/4/9411.11.1994

  Erwirbt eine Banken-AG eines EU-Mitgliedstaates von einer im gleichen EU-Staat ansässigen Nichtbanken-AG zu einem fremdverhaltenskonformen und daher stille Reserven aufdeckenden Preis alle Anteile an einer österreichischen Banken-AG als vorbereitenden Anteilswerb für eine nachfolgende verschmelzende Umwandlung mit der österreichischen Banken…

EAS 2550Kapitalertrag einer Nullkuponanleihe nach Ansässigkeitswechsel
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0314-IV/4/200405.01.2005

…Diese Verwaltungspraxis hat sich zwar bei der Ertragsbesteuerung von Kapitalanlagen entwickelt, die einen laufenden Ertrag abwerfen. Es sind derzeit aber keine Erfordernisse erkennbar, diese Grundsätze bei der Besteuerung des Ertrages von Nullkuponanleihen aufzugeben, zumal auch bei Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften nach wie vor nicht darauf abgestellt…

EAS 3037Deutsche Abfindung auf Grund eines Aufhebungsvertrages
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0300-IV/4/200911.02.2009

In Abschn. C Z 2 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche (AÖF Nr. 134/1999) wurde übereinstimmend festgestellt, dass bei Anwendung des DBA-Deutschland dem Kausalitätsprinzip der Vorrang vor dem Zuflussprinzip zu geben ist. Dieses zwar noch aus dem zeitlichen Geltungsbereich des DBA 1954 stammende…

EAS 1769Deutscher Umgründungsvorgang mit möglichem Qualifikationskonflikt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 369/4-IV/4/0012.12.2000

Wird von einem in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen, der an einer operativen deutschen Personengesellschaft beteiligt ist, 80% dieser Beteiligung in eine deutsche Holding-Personengesellschaft eingebracht (Einbringung I), wobei diese Holding-Personengesellschaft in der Folge ihrerseits diese Beteiligung in eine von ihr neugegründete deutsche GmbH einbringt (Einbringung…

EAS 1891Liquidation der schweizerischen Tochter-Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/30-IV/4/0118.07.2001

…Diese Bindung hat allerdings lediglich auf der Ebene des Abkommens rechtliche Bedeutung (EAS 1670); Artikel 10 entzieht Österreich keine innerstaatlich bestehenden Besteuerungsrechte, sondern verpflichtet gemäß Artikel 23 des Abkommens lediglich zur Anrechnung der in der Schweiz erhobenen Quellensteuer. Auf der Ebene des innerstaatlichen Rechts wird…

EAS 71Abfindung eines schweizerischen Gesellschafters durch eine österreichische Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/47/1-IV/4/9214.01.1992

  Tritt eine schweizerische Gesellschaft ihren 23-prozentigen Anteil an einer österreichischen Kapitalgesellschaft an diese gegen eine fremdübliche Abgeltung ("Amortisationsentgelt") ab, liegt ein Veräußerungsvorgang vor, der der Zuteilungsregel des Artikels 13 des DBA-Schweiz zu unterstellen ist. Der hierbei erzielte Gewinn (die auf die entstandenen…

EAS 759Gewinnausschüttungsvorbehalt anlässlich der Veräußerung einer Beteiligung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 162/26/1-IV/4/9521.11.1995

  Veräußert eine schweizerische Kapitalgesellschaft am 29.12.1995 ihre gesamte Beteiligung an einer österreichischen Tochtergesellschaft und behält sie sich vertraglich den Bezug der Gewinnausschüttung für 1995 vor, dann ist die Frage, ob diese schweizerische Gesellschaft hinsichtlich dieser Gewinnausschüttung zur Kapitalertragsteuerentlastung gemäß dem DBA-Österreich…

EAS 2634Auflösung eines Liechtenstein-Konstrukts
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0572-IV/4/200531.08.2005

Hält eine österreichische GmbH (GmbH 1) alle Gründerrechte an einer zur Liquidation anstehenden liechtensteinischen Anstalt und ist diese wiederum alleinige Gesellschafterin einer weiteren österreichischen GmbH (GmbH 2), dann stellt ein der österreichischen GmbH 1 zufließender Liquidationsgewinn einen Veräußerungsgewinn (im weiteren Sinne) dar; und zwar auch…

EAS 3371Liechtensteinische Rechtsanwaltskanzlei mit Beteiligung an einer schweizerischen Rechtsanwalts-AG und einer FL-Anstalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0541-VI/8/201513.06.2016

…Internationales Steuerrecht I/1, Z 10, Tz 10-151). Im vorliegenden Fall liegt allerdings kein Fall des den zuvor angeführten Fundstellen zugrunde liegenden Betriebstättenvorbehalts vor. Zum einem ist der Betriebstättenvorbehalt auf Grund des Wortlauts von Art. 10 Abs. 4 DBA-Liechtenstein nur auf den Anwendungsbereich…

EAS 3406Mittelbare Beteiligung eines Steuerinländers an einer deutschen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0105-IV/8/201808.06.2018

EAS 3338 behandelt den Fall eines internationalen Zurechnungskonflikts bei einer deutschen GmbH-Gewinnausschüttung, der aufgrund des auf deutscher Seite vorgenommenen Besteuerungsdurchgriffs gestützt auf § 50d Abs. 3 dEStG zu einer doppelten Sukzessivbesteuerung führt. In EAS 3338 wurde in Aussicht genommen, bei einer auf Grundlage von § 50d…

EAS 2537Liquidation einer schweizerischen Holdinggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0268-IV/4/200406.12.2004

…schweizerische Gesellschaft im Jahr 2004 oder später je 24,5% ihrer "Saudi-Arabien-Anteile" an die beiden österreichischen Gesellschaften, dann stellen diese beiden Veräußerungsvorgänge keine "schädlichen Passiveinkünfte" dar, die hinsichtlich der Gewinnausschüttungen der schweizerischen Holdinggesellschaft Anlass für den "Methodenwechsel" geben könnten. Beträgt der Anschaffungswert (und…

EAS 160Steuerneutrale deutsche Umgründungsvorgänge mit Beteiligungseinbringung an inländischer GesmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 492/3/1-IV/4/9216.09.1992

Werden die 95%igen Anteile, die eine deutsche Aktiengesellschaft an einer inländischen GesmbH hält, in eine andere deutsche Aktiengesellschaft eingebracht, so ist Österreich gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland verpflichtet, diesen Vorgang von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Wenn sich in diesem Zusammenhang Artikel 7 des Abkommens…

EAS 2352Verzicht auf einen Auslandsverlustausgleich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/18-IV/4/0306.10.2003

Aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen bestehen keine Bedenken, wenn ein österreichisches Unternehmen, das eine deutsche Betriebstätte unterhält, aus Verwaltungsvereinfachungsgründen auf den Ausgleich mit den Verlusten dieser deutschen Betriebstätte verzichtet, um sich solcherart die administrativen Probleme hinsichtlich einer Nachversteuerung zu ersparen. Unterbleibt im Verlustentstehungsjahr solcherart…

EAS 2312Beendigung einer internationalen Verschachtelung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 14/6-IV/4/0323.07.2003

…1758). Wechselt eine ausländische Tochtergesellschaft lediglich ihrer körperschaftliche Rechtsform (zB formwechselnde Umwandlung einer ungarischen Kapitalgesellschaft in EAS 1329 oder Umwandlung einer luxemburgischen Kapitalgesellschaft in eine "Holding-1929" in EAS 1837) dann wird darin kein Wechsel des Abgabepflichtigen und mithin kein steuerlich zu erfassender Vermögensübergang gesehen…

EAS 1229Liquidation einer inländischen Vertriebstochter unter Kundenstockübernahme durch eine deutsche Schwestergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/66-IV/4/9806.08.1998

…hat, deutet darauf hin, dass dieser Kundenstock einen beachtlichen immateriellen Vermögenswert darstellt, der unter Fremden nicht unentgeltlich anderen überlassen wird. Soferne daher seitens der deutschen Schwestergesellschaft keine fremdverhaltenskonforme Abgeltung gegenüber der österreichischen Gesellschaft geleistet bzw. eine daraus resultierende Forderung anerkannt wird, ist zu vermuten, dass…

EAS 2653Abschichtungsbetrag eines stillen Gesellschafters einer deutschen GmbH & Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0534-IV/4/200519.08.2005

…der "Einkünfte" setzt im Allgemeinen den Eintritt eines Vermögenszuwachses beim Einkünfteempfänger voraus. Die bloße Restitution eines hingegebenen Vermögenswertes vermag diesem Begriff daher nicht gerecht zu werden. Somit liegen keine "Einkünfte" im Sinn des Abkommens vor, wenn ein (echter) stiller Gesellschafter bei Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses lediglich…