Veräußert eine schweizerische Holdinggesellschaft ihre 100-prozentige Beteiligung an einer österreichischen GmbH an ihre produktiv tätige schweizerische Tochtergesellschaft zu einem Abtretungspreis, der unter dem tatsächlichen Wert der Gesellschaftsanteile liegt, so kann dies keine Schenkungssteuerpflicht in Österreich auslösen. Denn unentgeltliche Übertragungen von Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften…
Werden Anteile an in- oder ausländischen Kapitalgesellschaften nach einem Zuzug nach Österreich veräußert, dann bildet nach Berücksichtigung der Werbungskosten die Differenz zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und dem gemeinen Wert der Anteile im Zeitpunkt des Zuzuges andererseits den Veräußerungsgewinn. Der gemeine Wert wird gemäß § 10 BewG…