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EAS 2181Lebensversicherungsverträge mit deutschen Versicherern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/E001-IV/4/0229.11.2002

Schließen in Österreich ansässige Versicherungsnehmer Lebensversicherungsverträge mit einem deutschen Versicherungsunternehmen ab, dann tritt österreichische Einkommensteuerpflicht unter den gleichen Bedingungen wie bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages bei einem inländischen Versicherungsunternehmen ein: nämlich einerseits bei den so genannten "Kurzläufern" im Sinn des § 27 Abs. 1 Z 6 EStG…

EAS 2247KESt auf deutschen Lebensversicherungssummen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 294/1-IV/4/0303.03.2003

…3 des Abkommens die Verpflichtung, die deutsche KESt auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen (EAS 389). Scheitert diese Anrechnung der deutschen Steuer bei einer in Österreich ansässigen Versicherungsnehmerin, weil der Versicherungsschutz durch eine fremdfinanzierte Einmalprämie erlangt wurde und die Finanzierungskosten höher sind als die Differenz zwischen…

EAS 1096Inländische Einmalerlagsversicherungen deutscher Versicherungsnehmer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/19-IV/4/9707.07.1997

Schließt ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger mit inländischem Zweitwohnsitz bei einer österreichischen Versicherungsgesellschaft einen Lebensversicherungsvertrag mit einem Einmalerlag ab, dann unterliegt die im Ablebensfall an die - ebenfalls in Deutschland ansässigen - leiblichen Kinder zu leistende Versicherungssumme gemäß Artikel 5 DBA-Deutschland (Erb), BGBl. Nr. 220…

EAS 681Erbanfall eines Lebensversicherungsvertrages an in Deutschland lebenden Erben
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 402/4/1-IV/4/9501.08.1995

…5 des auf dem Gebiet der Erbschaftsbesteuerung mit Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens nicht der Erbschaftsbesteuerung unterzogen werden. Desgleichen besteht gemäß Art. 13 Abs. 1 des auf einkommensteuerlichem Gebiet geltenden Doppelbesteuerungsabkommens Anspruch auf Entlastung von einer allfälligen österreichischen Einkommensbesteuerung (die allerdings bei beschränkter Steuerpflicht im inländischen Steuerrecht…

EAS 1561Deutsche KESt auf Sparanteilen in Versicherungssummen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/71-IV/4/9922.11.1999

…künftigen Abkommen die Besteuerung von Renten grundsätzlich dem Ansässigkeitsstaat des Rentenempfängers vorbehalten ist. Eine gesonderte Behandlung der in Rentenzahlungen enthaltenen Zinsenanteile ist international unüblich (Hinweis auf Z 23 des OECD-Kommentars zu Artikel 11 des OECD-Musterabkommens). Eine andere Rechtslage besteht hingegen, wenn keine Rentenzahlungen…