Verlegt ein österreichischer Steuerberater unter Beibehaltung seines inländischen Wohnsitzes seine Kanzlei aus Österreich nach Liechtenstein, dann sind nach Maßgabe von § 6 Z 6 EStG 1988 aus diesem Anlass die stillen Reserven aufzudecken und der Besteuerung zuzuführen. Die Bestimmungen über die Betriebsveräußerung sind analog anzuwenden (EStR…
Wird die Geschäftsleitung einer in Österreich operativ tätigen österreichischen GmbH nach Deutschland verlegt, dann ändert dies Nichts an dem Fortbestand der unbeschränkten Steuerpflicht der nach österreichischem Recht gegründeten GmbH, wenn deren statutarischer Sitz weiterhin in Österreich verbleibt. Aus diesem Grund wurde auch im Hinblick auf…
Beabsichtigt eine österreichische Unternehmensberatungs-GmbH aus Serviceüberlegungen gegenüber den deutschen Kunden bei einem deutschen Steuerberater eine "Büroadresse" einzurichten, wobei die an dieser Adresse einlangende Post von dem Steuerberater nach Österreich weitergeleitet wird, dann wird hiedurch allein keine örtliche Betriebstätte in Deutschland begründet. Denn das österreichische…
Verlegt eine deutsche Komplementär-GmbH einer deutschen GmbH&CoKG ihre Geschäftsleitung nach Österreich, dann tritt diese deutsche Kapitalgesellschaft in die österreichische unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht ein; sie wird damit auch im Sinn des DBA-Deutschland zu einer in Österreich ansässigen Kapitalgesellschaft und unterliegt nur mehr insoweit der…
Übt ein EDV-Berater mit österreichisch-deutschem Doppelwohnsitz ganzjährig eine Beratungstätigkeit für deutsche Auftraggeber aus, wobei diese Tätigkeit einer an der inländischen Wohnung unterhaltenen Betriebstätte zuzurechnen ist, so steht das Besteuerungsrecht daran Österreich zu. Wird mit Ende September der Hauptwohnsitz von Österreich nach Deutschland verlegt…
Wurde ein Geschäftsanteil an einer deutschen Kapitalgesellschaft in der Weise veräußert, dass am 14. Dezember 1989 ein diesbezüglicher Notariatsakt erstellt wurde, der vorsieht, dass die Abtretung des Geschäftsanteiles "mit dinglicher Wirkung" zum Beginn des 1. Jänner 1990 erfolgt, und wurde die wirtschaftliche Verfügungsmacht über den…
Die Frage, ob ein selbständiger Unternehmensberater nach Verlegung seines Büros nach Liechtenstein mit seinen betrieblichen Einkünften gemäß Artikel 14 i.V. mit Art. 23 des DBA-Liechtenstein in Österreich von der Besteuerung freizustellen ist, kann im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht beantwortet werden. Denn es…
Werden die Anteile an einer österreichischen Kapitalgesellschaft von einer in der Schweiz (Zug) errichteten Kapitalgesellschaft gehalten und wird der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung aus der Schweiz nach Deutschland verlegt, dann wird die schweizerische Gesellschaft nach dem deutsch-schweizerischen DBA zu einer in Deutschland…
Verlegt ein 30jähriger Österreicher (ledig, keine Kinder, kein Lebenspartner), der im Jahr 2005 eine Maklertätigkeit in Österreich aufgenommen hat, seinen Wohnsitz für voraussichtlich 2 bis 3 Jahre in die Schweiz, dann kann damit eine Verlagerung der Ansässigkeit im Sinn des DBA-Schweiz verbunden sein, wenn…
Verlegt eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in Österreich die Geschäftsleitung in die Niederlande, so wird die Gesellschaft hiedurch zwar in den Niederlanden "ansässig" und darf auf Grund des DBA-Niederlande grundsätzlich nur mehr mit inländischen Betriebstätten- bzw. Immobilieneinkünften besteuert werden, doch führt dies nicht zum Erlöschen…
Verlegt ein österreichischer Steuerpflichtiger aus beruflichen Gründen seinen Wohnsitz von Österreich nach Brüssel und ist damit der Wechsel von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht verbunden (dies setzt voraus, dass in Österreich kein steuerlicher Wohnsitz im Sinn von § 26 BAO als Zweitwohnsitz aufrechterhalten…
Verlegt der Hauptgesellschafter einer in Hongkong errichteten Kapitalgesellschaft seinen Wohnsitz aus Hongkong nach Österreich, dann tritt er damit in die unbeschränkte Steuerpflicht Österreichs ein und unterliegt mit seinen Welteinkünften der inländischen Besteuerung; dazu zählen auch die Gewinnausschüttungen der Hongkong-Gesellschaft. Die nichtausgeschütteten Gewinne der Hongkong…
Beabsichtigt der Geschäftsführer der deutschen Vertriebstochtergesellschaft einer österreichischen Gesellschaft seine Ansässigkeit von Deutschland nach Österreich zu verlegen und die Geschäfte der deutschen Tochtergesellschaft fortan zu einem wesentlichen Teil von Österreich aus zu führen, dann bleiben die von der Tochtergesellschaft gezahlten Geschäftsführerbezüge weiterhin in Deutschland steuerpflichtig…
Hat eine Österreicherin, die bisher als Grenzgängerin ihre schweizerischen Arbeitnehmereinkünfte in Österreich versteuert hat, einen in der Schweiz lebenden - und dort ansässig gewordenen - Österreicher geheiratet und lebt sie fortan dauerhaft am gemeinsamen schweizerischen Wohnsitz, dann wird davon auszugehen sein, dass sich ihre Ansässigkeit von Österreich…
Verlegt ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger seinen Wohnsitz nach Österreich und besitzt er 100% der Anteile einer nach luxemburgischem Recht (Gesetz vom 31.7.1929) steuerfreien luxemburgischen Holdinggesellschaft, so werden die in dieser Holdinggesellschaft thesaurierten Gewinne grundsätzlich nicht dem nach Österreich zugezogenen Gesellschafter steuerlich…
Verlagert ein deutsches Unternehmen seinen österreichischen Produktvertrieb in eine schweizerische Betriebstätte, wobei aber österreichischen Kunden weiterhin eine österreichische Adresse für die Einkäufe (Bestellungsentgegennahme) und gegebenenfalls Reklamationsbearbeitung zur Verfügung steht, dann spricht die Vermutung dafür, dass der österreichische Markt weiterhin mit der Intensität einer Inlandsbetriebstätte betreut…
Verlegt ein in Österreich lebender Pensionist seinen Wohnsitz aus Anlass der Aufnahme in ein deutsches Seniorenheim nach Deutschland, geht das Besteuerungsrecht an der österreichischen Firmenpension ab diesem Zeitpunkt von Österreich auf Deutschland über und es kann daher für Pensionsbezüge, die auf nach der Wohnsitzverlegung liegende…
Besitzt ein Abgabepflichtiger, der anlässlich der Aufnahme einer Beschäftigung bei einem Berliner Arbeitgeber im April 2000 seinen Wohnsitz in Österreich aufgegeben hat, noch 20 Prozent der Anteile an einer österreichischen GmbH, dann verliert Österreich auf Grund des DBA-Deutschland aus Anlass dieser Wohnsitzverlegung das Besteuerungsrecht…
Wird ein Dienstnehmer einer österreichischen Kapitalgesellschaft für maximal 5 Jahre zu einer US-Tochtergesellschaft entsandt und wird er von seiner Gattin und dem minderjährigen Kind begleitet, wobei die beiden volljährigen Kinder in Österreich verbleiben und weiterhin das inländische Einfamilienhaus als Wohnsitz nutzen, dann liegt nach…
Hat eine deutsche GmbH im November 1994 in Österreich ein Geschäftslokal angemietet und mit umfangreichen Umbauarbeiten begonnen, wobei ursprünglich die Errichtung einer Betriebstätte geplant war, schließlich aber - noch vor Geschäftseröffnung - die Gründung einer Tochtergesellschaft erfolgt ist, so kann die Sachverhaltsbeurteilung tatsächlich zu zwei unterschiedlichen…