Ein österreichisches Unternehmen, das im Jahr 1 in seinen österreichischen Betriebstätten einen Gewinn von S 2,000.000,00 erzielt und in einer deutschen Betriebstätte einen Verlust von S 2,500.000,00 erleidet, hat im Jahr 1 zwar S 2,000.000,00 in…
Anläßlich der österreichisch-deutschen Verständigungsgespräche vom 2. Feber 1996 wurde im Ergebnis folgende Übereinkunft erzielt, die auch auf den angefragten Sachverhalt anwendbar ist : Richtet eine deutsche Gesellschaft, die ihre Produkte in Österreich vertreibt, hiezu in Österreich ein Auslieferungslager ein und beauftragt sie gleichzeitig einen in…
Ein in Österreich ansässiger Kameraassistent eines deutschen Rundfunkunternehmens ist in Österreich gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland von der Besteuerung freigestellt, wenn dem deutschen Rundfunkunternehmen nach deutschem Recht die Rechtstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zukommt. Ob dies der Fall ist, muss auf deutscher Seite…
Bietet eine in Frankreich ansässige natürliche Person auf selbständiger Basis Kurse im Bereich der Erwachsenenbildung an und übt sie diese Vortragstätigkeit auch kurzfristig in Österreich aus, so wird durch die einmalige vorübergehende Anmietung von Räumlichkeiten im Inland für die Dauer von 50 Tagen noch…
Ausländische Seminarvortragende, die in Staaten ansässig sind, mit denen OECD-konforme Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, unterliegen keiner inländischen Besteuerung. Die Steuerentlastung kann an der Quelle (bei Auszahlung) vorgenommen werden, wenn die auszahlende Stelle in der Lage ist, die Ansässigkeit des Vortragenden in dem jeweiligen DBA-Land belegen…
Aus dem Einführungsschreiben des deutschen Bundesministeriums der Finanzen zum Steueränderungsgesetz 2003 und Haushaltsbegleitgesetz 2004 ist zu entnehmen, dass deutsche Unternehmen, die wirtschaftlicher Arbeitgeber iSd DBA, nicht aber arbeitsrechtlicher Arbeitgeber sind, zum Lohnsteuerabzug verpflichtet sind, wenn sie Arbeitnehmer in ihren Geschäftsbetrieb integriert haben, weisungsbefugt sind und…
Deutsche Gastprofessoren, die bei inländischen öffentlichen Bildungseinrichtungen eine Unterrichtstätigkeit auf selbständiger Basis entfalten, unterliegen der inländischen Umsatzbesteuerung. Bis einschließlich 1993 war diese Umsatzsteuer von den Gastprofessoren als Schuldner der Umsatzsteuer nur dann zu entrichten, wenn der inländische Jahresumsatz S 40.000,00 überstieg. Ab 1994…
Entsendet ein österreichischer Arbeitgeber, der in Deutschland keine Betriebstätte unterhält, Dienstnehmer nach Deutschland und halten sich diese Dienstnehmer auf deutschem Staatsgebiet nicht länger als 183 Tage während eines Kalenderjahres auf, dann steht das Besteuerungsrecht an den für diese Deutschland-Tätigkeit gezahlten Löhnen Österreich zu. Das…
Hat ein deutsches Softwareunternehmen einen in Österreich ansässigen EDV-Techniker als Softwareberater im Angestelltenverhältnis aufgenommen und übt der Techniker seine Tätigkeit sowohl in Deutschland als auch in Österreich aus, dann steht das Besteuerungsrecht an den auf die Deutschland-Tätigkeit entfallenden Einkünften Deutschland zu; dieser Teil…
Ausländische Arbeitgeber sind zum inländischen Lohnsteuerabzug verpflichtet, wenn sie im Inland eine Betriebstätte im Sinn des § 81 EStG 1988 unterhalten. Betriebstätte ist hiebei gemäß § 81 Abs. 2 EStG 1988 jede "feste örtliche Anlage oder Einrichtung", "wenn sie der Ausübung der durch die Arbeitnehmer ausgeführten Tätigkeit…
Es erscheint durchaus vertretbar, in der Tätigkeit eines selbständig tätigen deutschen Seminarleiters bzw. Trainers bei Seminaren für die Entwicklung von Kommunikationsstrategien keine vortragende sondern - im Sinn des Erlasses vom 24. Juli 1984, AÖF Nr. 184/1984 - eine unterrichtende Tätigkeit zu erblicken; dies hat zur…
Tritt eine österreichische KEG für eine deutsche Lebensberaterin als Seminarveranstalter auf, wobei diese Seminare teilweise auch als "Schule" angeboten werden, dann mag hier bei der Beurteilung der Frage, ob die Lebensberaterin unterrichtend (und damit DBA-steuerfrei) oder vortragend (und damit steuerpflichtig) in Österreich auftritt, für…
Es erscheint durchaus vertretbar, in der Tätigkeit eines selbständig tätigen deutschen Seminarleiters bzw. Trainers bei Seminaren keine vortragende sondern - im Sinn des Erlasses vom 24. Juli 1984, AÖF Nr. 184/1984 - eine unterrichtende Tätigkeit zu erblicken, soferne die deutsche Steuerverwaltung in dem konkreten Besteuerungsfall eine…
Stellt ein österreichischer Lieferant seinem deutschen Großkunden über dessen Wunsch einen Verbindungsmann vor Ort zur Verfügung, mit dem jeweils auftauchende Probleme sofort besprochen werden können und der auch mögliche Projekte, neue Entwicklungen und dergleichen mit dem Produktmanagement abstimmen kann, und ist dieser Verbindungsmann ein…
Die Frage, ob eine österreichische Firma, die in Deutschland eine Fachmesse veranstaltet, hiedurch in Deutschland eine Betriebstätte im Sinn des Artikels 4 DBA-Deutschland begründet, kann als Sachverhaltsfrage im ministeriellen EAS-Verfahren nicht abschließend geklärt werden. Wenn es sich hierbei um eine einmalige Veranstaltung handelt…
Ist eine in Österreich ansässige vermögensverwaltende GmbH (Ö-GmbH), an der eine in Österreich ansässige natürliche Person (A) zu 100% beteiligt ist, ihrerseits zu 93% an einer deutschen GmbH (D-GmbH) beteiligt und wird eine Gewinnausschüttung der D-GmbH an die Ö-GmbH in Höhe…
Besteht die Aufgabe eines in Österreich ansässigen Dienstnehmers einer deutschen Kapitalgesellschaft darin, für die deutsche Gesellschaft Geschäftsabschlüsse zu tätigen, so unterhält die deutsche Gesellschaft damit einen inländischen "ständigen Vertreter" im Sinn von § 98 Z 3 EStG und gleichzeitig eine "Betriebstätte" (personenbezogene Betriebstätte) im Sinn von…
Betreut ein in Italien ansässiger selbständiger Konsulent den österreichischen, deutschen und schweizerischen Markt für ein Unternehmen in San Marino, dann unterliegen die bezogenen Konsulentenhonorare nur dann der Besteuerung in Österreich, wenn der Konsulent unter Nutzung einer österreichischen Betriebstätte tätig wird. Einer vom sanmarinesischen Auftraggeber in…
Beschäftigt ein österreichisches Produktionsunternehmen einen in Italien ansässigen Mitarbeiter für den Weltvertrieb seiner Erzeugnisse als Vertriebsleiter und hält sich der italienische Vertriebsleiter jährlich nur etwa 30 Tage für "Vertriebsmeetings" uä. in Österreich auf, dann unterliegen nur jene Bezugsteile dem österreichischen Lohnsteuerabzug, die auf die Tätigkeit…
Ist eine in Österreich ansässige Versicherungsexpertin von einer deutschen Versicherungsgesellschaft vertraglich beauftragt, eine Organisationsstruktur aufzubauen, in der selbständig tätige und von ihr ausgebildete Versicherungsvertreter für das deutsche Versicherungsunternehmen in Deutschland und in Österreich tätig werden, und hat sie zu diesem Zweck einen deutschen Gewerbeschein mit…