RIS AI
5 Treffer1530 msnur geltende Fassungen
EAS 2893Investitionszuwachsprämie und Kostenaufschlagsmethode
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1287-IV/4/200708.10.2007

…Dies wird auch für eine Steuerbegünstigung in Form einer Prämie zu gelten haben, wie zB für die Investitionszuwachsprämie nach § 108e EStG 1988. Denn bei der Investitionszuwachsprämie handelt es sich um eine rückfließende Steuerleistung nach Art einer negativen Einkommensteuer; dies wird durch den letzten Satz des …

EAS 282Investitionsbegünstigungen in den neuen deutschen Bundesländern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 1807/2/1-IV/4/9313.07.1993

  Ist ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger an einer deutschen Personengesellschaft beteiligt, deren Betriebstätten sich in den neuen deutschen Bundesländern befinden, sind die Gewinnanteile gemäß Art. 4 DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung freizustellen, jedoch für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen. Hiezu müssen die ausländischen…

EAS 1044Behandlung der deutschen Investitionsbegünstigungen bei Anwendung des Progressionsvorbehaltes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 40/1-IV/4/9724.03.1997

Wurden von einer deutschen Personengesellschaft mit Sitz und Betriebsstätte in den neuen deutschen Bundesländern erhebliche Investitionen unter Inanspruchnahme der deutschen Investitionszulage und des deutschen Investitionszuschusses getätigt, wobei diese Zuwendungen bei der Besteuerung in Deutschland steuerfrei und anschaffungskostenmindernd angesetzt wurden, dann sind anlässlich der inländischen Besteuerung…

EAS 1960Erfindervergütung aus Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 635/1-IV/4/0126.11.2001

Zahlt der ehemalige deutsche Arbeitgeber jährlich eine Erfindungsprämie aus, und zwar nachdem der Zahlungsempfänger seinen Lebensmittelpunkt aus Deutschland nach Österreich verlegt hat, dann ist vorweg festzustellen, ob es sich hierbei um eine Form des nachträglichen Arbeitslohnes für eine seinerzeit im Rahmen des Dienstverhältnisses in Deutschland…

EAS 2240Italienisches Aufwertungswahlrecht für Beteiligungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 332/2-IV/4/0324.03.2003

Im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht sind die ausländischen Einkünfte stets nach österreichischem Recht zu ermitteln. Wird daher in Italien bei einer im Privatvermögen gehaltenen 11-prozentigen Beteiligung an einer italienischen Kapitalgesellschaft vom italienischen Wahlrecht der Beteiligungsaufwertung Gebrauch gemacht, dann führt dies auf österreichischer Seite nicht…