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EAS 3154Reisetätigkeit eines doppelansässigen Dienstnehmers eines französischen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1333-IV/4/201026.05.2010

…Artikel 14 DBA-Frankreich steht das Besteuerungsrecht Frankreich zu, wenn die Einkünfteerzielung einer "festen Einrichtung" (dem Büro des Gesellschafterdienstnehmers) in Frankreich zuzurechnen ist. Da nicht nur der Innendienst, sondern auch der Außendienst idR dieser (einzigen) festen Einrichtung zuzurechnen ist, hätte dies gemäß Artikel 23 Abs…

EAS 2271Inländische "Kundenbetreuung" durch ein deutsches Handelsunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/16-IV/4/0302.04.2003

Hat ein deutsches Unternehmen (Handel mit Sanitärprodukten) in Österreich 3 Büroräume angemietet, in denen zum Zeitpunkt einer finanzamtlichen Erhebung vier Personen angetroffen wurden, die nach eigenen Angaben im "Bürobetrieb" und in der "Kundenbetreuung" tätig waren, dann drängt sich bei diesem Sachverhaltsbild die wohl kaum mehr…

EAS 712Inländischer Vertrieb deutscher Waren unter Einsatz eines im Inland ansässigen Außendienstmitarbeiters
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2476/1/1-IV/4/9505.09.1995

Beabsichtigt eine deutsche Gesellschaft österreichische Wiederverkäufer mit Lederwaren zu beliefern und ist vorgesehen, dass ein angestellter Außendienstmitarbeiter des deutschen Unternehmens die Kundenbetreuung in Österreich übernimmt, wobei zwar kein offizielles Geschäftslokal, wohl aber am inländischen Wohnort des Außendienstmitarbeiters ein Kleinbüro angemietet wird, so ist davon auszugehen…

EAS 468Inlandsvertrieb für ein schweizerisches Großhandelshaus
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 1409/1/1-IV/4/9406.07.1994

  Wird für ein schweizerisches Großhandelshaus in Österreich ein Stützpunkt eingerichtet, dessen Aufgabe lediglich in der Entgegennahme von Reklamationen und Warenretoursendungen durch einen Angestellten besteht, so spricht vieles dafür, dass dies lediglich eine Hilfseinrichtung für das Großhandelshaus darstellt, dem keine Betriebstätteneigenschaft im Sinn des Artikels…

EAS 1839Inländisches Bestellbüro einer deutschen Beleuchtungsfirma
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/45-IV/4/0123.04.2001

Eröffnet ein deutsches Beleuchtungsunternehmen in Österreich ein Büro, in dem Aufträge für die Anfertigung der Außenbeleuchtung von Fast-Food-Restaurants entgegengenommen werden, dann wird hiedurch eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO und im Sinn des Art. 4 DBA-Deutschland begründet. Das Entgegennehmen von…

EAS 2418Inländisches Bestellbüro
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/9-IV/4/0416.02.2004

Mietet eine deutsche GmbH, deren Geschäftsgegenstand der Handel mit Computerzubehör und -ersatzteilen sowie mit EDV-Komplettgeräten ist, in Wien Büroräume an, in denen drei angestellt beschäftigte Arbeitnehmer tätig sind, dann verfügt das deutsche Unternehmen damit jedenfalls nach inländischem Recht über eine österreichische Betriebstätte. Umfasst die…

EAS 588Deutsche Auftragsannahmestelle für ein österreichisches Versandhandelshaus
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2303/1/1-IV/4/9528.02.1995

  Vertreibt ein österreichisches Versandhandelsunternehmen Vollholzmöbel, Naturmatratzen, Kleidung und Wäsche sowohl in Österreich als auch in Deutschland, wobei fast die Hälfte der Erlöse aus dem Deutschland-Geschäft stammt, und unterhält dieses Versandhandelshaus in Deutschland eine Auftragsannahmestelle, in der 8 Mitarbeiter beschäftigt sind, so spricht vieles…

EAS 1658Marktbetreuung über eine Office-Service-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 35/4-IV/4/0016.05.2000

Entschließt sich eine deutsche EDV-Firma, die bisher den österreichischen Markt (Software für Industrieanlagen) durch nicht abschlussberechtigte Außendienstmitarbeiter betreut hat, dazu, das Angebot einer österreichischen Office-Service-GmbH anzunehmen, und in dieser Gesellschaft einen Büroraum (1-2 Arbeitsplätze) für rund 27.000 S pro Monat…

EAS 1988Inländische Außendienstmitarbeiter eines deutschen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/3-IV/4/0229.01.2002

EAS 1866 und 1884 befassten sich mit Fällen, in denen deutsche Unternehmen Produkte in Österreich vertrieben, wobei Außendienstmitarbeiter in einer Art und Weise zum Einsatz kamen, die für das deutsche Unternehmen eine inländische "Betriebstätte" begründen könnte. Es kann sein, dass dieser Einsatz der Mitarbeiter eindeutig…

EAS 1119Zur Frage der Abgrenzung eines betriebstättenlosen Einsatzes von Außendienstmitarbeitern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 36/4-IV/4/9708.08.1997

  Die Frage, bei welcher Aktivitätsstruktur bzw. ab welcher Aktivitätsintensität ein von der Wohnung aus agierender Außendienstmitarbeiter eines deutschen Produktherstellers ohne formelle Abschlussvollmacht für sein deutsches Unternehmen betriebstättenbegründend wirkt, ist primär eine Sachverhaltsfrage, die im EAS-Verfahren nicht in generalisierender Weise im voraus entschieden werden…