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EAS 2867Deutscher Bauingenieur mit Kontroll- und Konsulententätigkeiten bei inländischen Bauausführungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0743-IV/4/200717.07.2007

Erhält ein in Deutschland ansässiger Bauingenieur (Ziviltechniker) von österreichischen Baufirmen Aufträge mit dem Inhalt, Mehrkostenforderungen und Nachträge aus zusätzlichen oder geänderten Leistungen festzustellen und zu bewerten sowie Vorschläge für Nachbelastungen bei gestörten Bauabläufen zu erstellen, so liegt hierbei eine Mitwirkung an den Bauausführungen vor. Mit…

EAS 2274Änderung des OECD-Kommentars in Bezug auf Bauplanungs-Ingenieure
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/5-IV/4/0324.04.2003

Übernimmt ein in Deutschland ansässiger Ingenieur Bauplanungs- und Bauüberwachungsleistungen bei österreichischen Bauprojekten mit einer 12 Monate übersteigenden Mitwirkungsdauer, dann liegt ab 2003 auch dann eine zur Betriebstättenbegründung und damit zur Steuerpflicht führende Mitwirkung an einer inländischen Bauausführung vor, wenn dem deutschen Ingenieur keinerlei inländische feste…

EAS 1609Mitwirkung einer portugiesischen Ziviltechniker-Lda an einer inländischen Bauführung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 451/1-IV/4/0013.03.2000

Wirkt eine portugiesische Ziviltechniker-Kapitalgesellschaft in einem die Jahresfrist des Artikels 5 des DBA-Portugal überschreitenden Ausmaß an einer inländischen Bauausführung mit, dann wird hiedurch alleine noch keine inländische Betriebstätte begründet; denn Planungs- und Überwachungstätigkeiten, die nicht vom bauausführenden Unternehmen selbst erbracht werden, wirken nicht…

EAS 1293Auslandsbetriebstätten für inländische Engineeringunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/59-IV/4/9820.07.1998

Wird ein österreichisches Engineering-Unternehmen, das über keine Fertigungs- und Montagekapazitäten verfügt, im internationalen Anlagenbau nur als Technologieträger und Generalunternehmer tätig, wird man den ausländischen Steuerverwaltungen nicht entgegengetreten können, wenn diese - bei einer die DBA-Baustellenfristen übersteigenden Bauzeit - eine Betriebstätte des Generalunternehmers in ihrem Staat…

EAS 272Engineering für koreanischen Anlagenbau
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 1129/10/1-IV/4/9321.06.1993

  Artikel 14 Abs. 3 des DBA-Korea sieht abweichend von den sonst üblichen Steuerzuteilungsregeln vor, dass auch gewerblich tätige Unternehmen der Zuteilungsregel für selbständige Arbeit unterstellt werden, wenn sie durch Angestellte freiberufliche Leistungen, wie Leistungen von Ingenieuren, erbringen. Weiters ergibt sich nach dem DBA…

EAS 2428Änderung des OECD-Kommentars in Bezug auf Bauplanungs-Ingenieure
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 451/1-IV/4/0408.03.2004

Übernimmt ein in Österreich ansässiger Ingenieur Bauplanungs- und Bauüberwachungsleistungen bei portugiesischen Bauprojekten mit einer 12 Monate übersteigenden Mitwirkungsdauer, dann liegt ab 2003 auch dann eine zur Betriebstättenbegründung und damit zur Steuerpflicht führende Mitwirkung an einer portugiesischen Bauausführung vor, wenn dem österreichischen Ingenieur keine portugiesische feste…

EAS 1977Einseitige Dehnung des Arbeitgeberbegriffes im DBA-Norwegen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 947/1-IV/4/0108.01.2002

Übernimmt ein als Konsulent im Bereich Prozessleittechnik selbständig tätiger Diplomingenieur im Herbst 1999 den Auftrag zur Mitwirkung an der Inbetriebnahme einer Anlage bei einer norwegischen Firma und wird diese Mitwirkung Ende Dezember 2000, also nach mehr als 12 Monaten, beendet, dann wird Norwegen nicht entgegengetreten…

EAS 1926Schweizerische Experten bei österr. Tunnelbau
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 224/2-IV/4/0104.09.2001

Werden 20 in der Schweiz ansässige Tunnelsicherheitsexperten von einer österreichischen Tunnelbaugesellschaft vertraglich verpflichtet, für die Dauer von etwa 5 Monaten durch mindestens je 15 Arbeitage pro Monat an dem Tunnelprojekt mitzuwirken, wobei 5 Arbeitsplätze jeweils wechselnd für die 20 Experten zur Verfügung gestellt werden, dann…