…ausgeübte Arbeit entfallen, unter Progressionsvorbehalt von der inländischen Besteuerung freigestellt werden. Dies erfordert eine entsprechende Aufteilung der Einkünfte, wobei die Frage der Vorgangsweise in Abschnitt B Z 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 21.3.1997 in Wien behandelt worden ist. Es ist…
…wenn bereits vor der Ansässigkeitsverlegung aus Deutschland nach Österreich in Österreich ein Zweitwohnsitz bestanden hat (siehe diesbezüglich EAS 2372). Zu der in Fällen eines unterjährigen Wohnsitzwechsels auf deutscher Seite gegebenen Rechtslage kann nicht im Rahmen des österreichischen EAS-Verfahrens Stellung genommen werden. Bundesministerium für Finanzen…
Die Frage der Vorgangsweise bei der abkommenskonformen Aufteilung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist in Abschn. B Z. 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 21.3.97 in Wien behandelt worden und es ist hiebei als Grundsatz eine Aufteilung nach der Anzahl der…
…Monate auf eine Auslandsbaustelle, dann geht für das gesamte Jahr und nicht bloß für die zwei Monate die Grenzgängereigenschaft verloren. Wird allerdings unterjährig die Beschäftigung in der deutschen Grenzzone aufgenommen, dann vermindert sich der ganzjährige Beobachtungszeitraum auf den Zeitraum ab Arbeitsaufnahme. Wird daher die Tätigkeit…
…der beiden Jahre ist sodann - jeweils entsprechend aliquotiert - jene britische Einkommensteuer anzurechnen, die in Großbritannien auf die in Österreich in den beiden Jahren besteuerten Einkünfte entfällt. Es ist einzuräumen, dass die für die Erstellung der österreichischen Einkommensteuererklärungen erforderliche Umrechnung und Verteilung der für das Wirtschaftsjahr…
…Nachzahlungen sollen allerdings nach österreichischem innerstaatlichem Recht - soweit sie die dem Zahlungsjahr vorangehenden Kalenderjahre betreffen - die Steuerprogression im Zahlungsjahr nicht erhöhen. Sie sind vielmehr mit dem Belastungsprozentsatz des letzten Kalenderjahres zu erfassen (§ 67 Abs. 8 lit. a EStG). Diese Regelung gilt nicht nur im Lohnsteuerabzugsverfahren…
…beschränkte Steuerpflicht - nicht zwei Veranlagungszeiträume, sondern nur ein Veranlagungszeitraum gegeben. Wird daher die Einkommensteuerveranlagung 2002 vorgenommen und werden hierbei die in der Zeit des Bestandes des inländischen Hauptwohnsitzes erzielten Einkünfte von Jänner bis März 2002 der Besteuerung zugeführt, dann sind diese Einkünfte mit jenem Steuersatz…
Hat eine Arbeitnehmerin einer in Deutschland ansässigen Konzerngesellschaft im Jahr 2004 nicht handelbare Aktienoptionen der englischen Konzernmutter erhalten und übt sie diese Optionsrechte im Jahr 2008 aus, so fließt ihr der damit verbundene Gewinn bei Optionsausübung im Jahr 2008 als ergänzender Arbeitslohn (Vorteil aus dem…
…EAS 2298, EAS 3063); es wird aber nicht die Zusammenrechnung der abschnittsweise erbrachten Ausbauleistungen unterbunden. Das deutsche Unternehmen unterliegt daher mit den erzielten Gewinnen der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht in Österreich, wenn die zusammengerechnete Arbeitszeit in den einzelnen Ausbauphasen die Frist von 12 Monaten übersteigt. Bundesministerium für…
…Rentenstammrechtes zu leisten wäre (idR der Endwert der Ansparphase, siehe Rz 7018 der österreichischen Einkommensteuerrichtlinien, EStR 2000 Rz 7018). Ab diesem Zeitpunkt ist die Rentenzahlung voll und nicht bloß zur Hälfte steuerpflichtig. Denn der Umstand, dass der Arbeitgeber seinerzeit die Hälfte der Beitragszahlungen übernommen hat…
…nicht jedoch im Ausland berücksichtigte Verluste in die Bemessungsgrundlage des Welteinkommens einzubeziehen sind. Ein in Deutschland im Verlustrücktragsweg berücksichtigter Veräußerungsverlust einer deutschen Betriebstätte darf daher nach österreichischem inländischem Recht die österreichische Besteuerungsgrundlage nicht mindern. Da sich aber auch aus dem DBA-Deutschland keine Verpflichtung ergibt…
…der zwingenden "Kontextklausel" der DBA für geboten, auch weiterhin von einer identen Berechnungsgrundlage für die tatsächlichen und die fiktiven Ermittlungen der Quellensteuern auszugehen und daher auch bei der Fiktivsteueranrechnung die jeweiligen Prozentsätze auf den um die Aufwendungen noch nicht gekürzten Betrag der Einkünfte anzuwenden.  …
…nach welcher Berechnungsmethodik die Besteuerung der auf die Österreich-Tätigkeit entfallenden Bezugsteile vorzunehmen ist, wird durch das DBA nicht geregelt und richtet sich daher nach österreichischem Recht. Denn bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen ist grundsätzlich in 3 Schritten vorzugehen. Zunächst ist die innerstaatliche Besteuerungsgrundlage zu…
…Daher kommt auch der Steuerzuteilungsregel des Artikels 18 Abs. 2 bezüglich der Zahlungen der BUAK Vorrangwirkung gegenüber der Steuerfreistellungsverpflichtung nach Artikel 15 zu. Die in Deutschland ansässigen Arbeitskräfte sind daher nicht berechtigt, eine Rückzahlung der nach § 69 EStG 1988 von den Direktzahlungen einbehaltenen Lohnsteuer zu…
…das Ausmaß der zur Verfügung stehenden Sechstelgrenze nach den Vorschriften des § 67 EStG 1988 und zwar ohne Beeinflussung durch Abkommensrecht. Daher ist auch die zeitliche Zuordnung des Zuflusses einer Auslandsprämie nicht nach dem Kausalitätsprinzip, sondern nach dem sich aus § 19 EStG 1988 ergebenden Zuflussprinzip vorzunehmen…
…Progressionsvorbehalt) in Österreich anzusetzen; hierbei kommt für ausländische Diensterfindungen die Progressionsunwirksamkeit des "zusätzlichen Sechstels" nach § 67 Abs. 7 EStG nicht zur Anwendung. Sollten andere Sachverhaltsgegebenheiten vorliegen, dann müssten diese in umfassender Weise hinsichtlich der steuerlich relevanten Aspekte dargestellt werden. 26. November 2001 Für den Bundesminister…
…A zu versteuernde Einkünfte | 400.000 | 30% | 120.000 Folgender Berechnungsmodus wäre hingegen vom Abkommen nicht gedeckt: | | Einkünfte | % | Steuer (A) | Gesamteinkünfte | 500.000 | 30% | 150.000 | in Staat B zu versteuernde Einkünfte |…
…sondern lediglich klarstellende Bedeutung zu; das Fehlen eines korrespondierenden Hinweises in § 18 EStG kann daher nicht zu dem Schluss führen, dass die DBA-steuerfreien Einkünfte bei der Ermittlung des Sonderausgabenviertels auszuscheiden wären. 13. August 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…sonstigen Bezüge Anwendung. Der solcherart begünstigte Teil von sonstigen Bezügen ist teilweise steuerfrei, teilweise einem Fixsteuersatz von 6% unterworfen und wirkt sich daher nicht progressionserhöhend auf die übrigen Bezüge aus. Bezugsteile, die auf Grund eines DBA in Österreich steuerfrei zu stellen sind und nach § 67…
…Null reduziert. Die in EStR 2000 Rz 7583 für die Auslandssteueranrechnung entwickelte Formel kann in Fällen, in denen keine für die Sonderausgabenverrechnung geeigneten Inlandseinkünfte vorliegen, nicht dazu führen, dass die Anrechnung der italienischen Steuer zu einer österreichischen Einkommensteuergutschrift führt. Bundesministerium für Finanzen, 28. September 2011