Mieten mehrere österreichische Ärzte in ausländischen Staaten einen Raum für Patientenuntersuchungen und -beratungen für zwei bis drei Jahre an, oder wird ein solcher Raum von einer ausländischen Klinik den österreichischen Ärzten für einen solchen Zeitraum zur Verfügung gestellt, dann ist nicht auszuschließen, dass die…
…tätig, dass sie österreichische Zahnärzte aufsuchen und dort Bestellungen für Produkte der schweizerischen Firma im Namen eines österreichischen Importeurs (Zwischenhändlers) dieser Produkte entgegennehmen, dann begründen sie hiedurch keine "Vertreterbetriebstätte" des schweizerischen Unternehmens in Österreich. Denn wenn die Medikamente nur vom österreichischen Zwischenhändler gekauft werden können…
…führen können, hat sich bereits EAS 2559 befasst und angesichts der großen Sachverhaltsabhängigkeit und des Erfordernisses einer koordinierten Beurteilung in beiden betroffenen Staaten Folgendes ausgeführt: "Mieten mehrere österreichische Ärzte in ausländischen Staaten einen Raum für Patientenuntersuchungen und -beratungen für zwei bis drei Jahre an, oder…
…Schweiz zu, wenn dieses Untersuchungszimmer als "feste Einrichtung" des Arztes anzusehen ist. Dies wäre aber nur dann der Fall, wenn dieses Zimmer dauernd in der Verfügungsmacht des Arztes steht. Bloße Mitbenutzungsrechte an Räumlichkeiten führen nach österreichischer Auffassung noch nicht zur Begründung einer Betriebstätte bzw. festen…
…von Reklamationen und Warenretoursendungen durch einen Angestellten besteht, so spricht vieles dafür, dass dies lediglich eine Hilfseinrichtung für das Großhandelshaus darstellt, dem keine Betriebstätteneigenschaft im Sinn des Artikels 5 Abs. 3 DBA-Schweiz beizumessen ist. Auch der Umstand, dass vergleichbare Einrichtungen in Deutschland dort nicht…
…und mit Liechtenstein). Kommt im Zuge der finanzamtlichen Ermittlungen hervor, dass in Liechtenstein lediglich eine befristete Konzession zur Ausübung des Berufes als Tierarzt besteht und zudem die Ausübung dieser Tätigkeit in den Räumlichkeiten des liechtensteinischen Geschäftssitzes, also in der angeblichen Praxis, vom Konzessionsumfang ausgenommen ist…
…Anwendung der Kassenstaatsregel des Art. 10 DBA reicht es nicht aus, wenn dem Staat oder einer seiner Gebietskörperschaften die formale Arbeitgeberstellung verbleibt, im Übrigen jedoch die gesamten Dienste des Beamten dem privaten Unternehmer zur Verfügung gestellt und auch die wesentlichen Rechte des Dienstherren aus dem…
Unter EAS 1204 wurde im Fall eines österreichischen Grenzgänger-Lehrers bei einer öffentlichen schweizerischen Volksschule die Auffassung vertreten, dass eine die Pensionen treffende abkommensrechtliche Steuerfreistellungsverpflichtung kein Abzugsverbot für die in der Aktivzeit zu leistenden Pensionskassen-Pflichtbeiträge zu entfalten vermag. Denn der maßgebende Kausalzusammenhang wurde zwischen…
Zahlen österreichische Unternehmen an in Spanien ansässige Ärzte Vermittlungsprovisionen, dann ist nicht auszuschließen, dass die österreichischen Unternehmen nach inländischem Recht einen 20%igen Einkommensteuerabzug vorzunehmen haben. Dies wäre dann der Fall, wenn den als Vermittlungsleistungen bezeichneten Leistungen zu einem erheblichen Teil auch Beratungsleistungen innewohnen. Sollte…
…verpflichtet das DBA, solche Einkünfte in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Angesichts des beachtlichen Steuergefälles zwischen Österreich und Liechtenstein besteht ein starker fiskalischer Anreiz, Einkünfte möglichst dem Artikel 14 zuzuordnen und die Einkunftsquelle von Österreich nach Liechtenstein zu verlagern, um solcherart die österreichische Steuerbelastung zu…
Die Frage, ob die Mitwirkung deutscher Ärzte und anderer in Deutschland ansässiger Fachkräfte bei inländischen Ausbildungsseminaren für Berater in der psychosomatischen Medizin als Vortragstätigkeit (die gemäß Artikel 8 Abs. 2 DBA-Deutschland inländische Steuerpflicht und deutsche Steuerfreistellung nach sich zieht) oder als Unterrichtstätigkeit (die…
Anlaufverluste, die ein an einem inländischen Landeskrankenhaus als Grenzgänger tätiger Arztes vor Aufnahme seiner Inlandstätigkeit in einer deutschen Arztpraxis erlitten hat, können in Österreich nicht im Wege des Verlustvortrages berücksichtigt werden. Rechtsgrund für die Nichtvortragsfähigkeit ist nicht § 102 Abs. 2 Z 2 EStG, sondern…