…24 Abs. 1 DBA-Rumänien in Österreich (unter Progressionsvorbehalt) von der Besteuerung freigestellt werden, an dem Österreich im Rahmen der Ausschüttung nach Artikel 10 iVm Art. 24 Abs. 2 DBA-Rumänien ein Besteuerungsrecht erlangt. Da die rumänische Gewinnausschüttung in Österreich sonach keiner Besteuerung unterliegt, kann…
…Absatz 4 DBA-Rumänien sieht vor: "Gewinne, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der Veräußerung von Anteilen oder vergleichbaren Beteiligungen an einer Gesellschaft bezieht, deren Vermögen zur Gänze oder hauptsächlich aus unbeweglichem Vermögen besteht, das im anderen Vertragsstaat liegt, dürfen im anderen Staat…
…wird in den in Rumänien ausgezahlten Beträgen ein "Entgelt von dritter Seite" zu sehen sein. Auch für diesen in die österreichische Besteuerungsgrundlage nach Art. 15 Abs. 1 DBA-Rumänien einzubeziehenden Entgeltteil ist auf rumänischer Seite korrespondierend Steuerfreistellung zu gewähren. Im Bereich der Ertragsbesteuerung wäre schließlich…
…zulässig. Ein Abzug der rumänischen Steuer als Betriebsausgabe wäre nur dann zutreffend, wenn das Repräsentanzbüro keine Betriebstätteneigenschaft im Sinn von Artikel 5 DBA-Rumänien hätte und wenn gleichzeitig die rumänische Steuer keine Steuer vom Einkommen, also keine "Personensteuer", wäre und daher nicht unter das Abzugsverbot…
…abgelehnt. In gleicher Weise wurde bei der Auslegung des DBA-Frankreich vorgegangen (EAS 3146). Die Wendung "zur Gänze oder hauptsächlich" wie sie im DBA-Rumänien verwendet wird, weist durch die in diesem Abkommen vorgenommene Beifügung der Wendung "zur Gänze" sogar noch verstärkt darauf hin, dass…
…Rumänien entfallen, sind gemäß Art. 23 i.V. mit Art. 15 DBA-Rumänien aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage - unter Progressionsvorbehalt - auszuscheiden, wenn im betreffenden Kalenderjahr die Aufenthaltszeiten in Rumänien 183 Tage überschreiten. In Kalenderjahren, in denen dies nicht der Fall ist, unterliegen die auf die Rumänien…
…RO zur Steuerfreistellung verpflichtet. Rumänien kann sich nicht darauf berufen, dass der Dienstnehmer gemäß dem DBA-D/RO in einer Betriebstätte des deutschen Unternehmens tätig war und folglich ein rumänisches Besteuerungsrecht ungeachtet der Aufenthaltsdauer bestehe. Denn das DBA-D/RO ist im vorliegenden Fall unanwendbar…
…wobei die Auslandsentsendungsdauer im Kalenderjahr 2006 (Geltungsbereich des DBA-Rumänien vom 30.9.1976) die zur rumänischen Steuerpflicht führende 183-Tagefrist nicht überschritten hat, wohl aber die nach dem neuen Abkommen vom 30.3.2005 zur rumänischen Steuerpflicht führende 183-Tage-Frist im künftig maßgebenden…
…bei der EU in Brüssel weiterhin als Wohnsitzstaat; und zwar sowohl für die Erhebung der Einkommens- und Erbschaftssteuern als auch bei Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen. Sinn und Zweck dieser Regelung ist es zu vermeiden, dass die (neben den EU-Bezügen anfallenden) Einkünfte eines EU-Beamten weder…
… und zwar selbst dann, wenn die Wochenenden bei der Familie in Deutschland verbracht werden. Die Frage kann nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens durch das Bundesministerium für Finanzen geklärt werden, da hiezu weitere Sachverhaltsermittlungen erforderlich sind, die aber nicht auf ministerieller Ebene vorzunehmen sind (z…
Die Frage, ob ein international tätiger österreichischer Staatsbürger im Sinn von Artikel 4 des DBA-Polen in Polen oder in Österreich ansässig ist, muss darnach entschieden werden, in welchem der beiden Staaten sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen (der persönlichen und wirtschaftlichen Interessen) befindet. Der Umstand…
…Ist es daher so, dass ein deutscher Techniker seit Zerrüttung seiner Ehe im Jahr 1992 den Lebensmittelpunkt von seinem ausserhalb der 30-km-Grenzzone gelegenen Hauptwohnsitz in eine Wohnung innerhalb der Grenzzone verlegt hat, dann ist damit eine der wesentlichen Grundvoraussetzungen für seine Grenzgängereigenschaft erfüllt…
…das sich aus der innerhalb der Sperrfrist ("vesting period") in jedem der beiden DBA-Vertragstaaten ausgeübten Arbeitsdauer ergibt. Im vorliegenden Fall einer zweijährigen Sperrfrist, innerhalb der je zur Hälfte in Österreich und in Rumänien gearbeitet worden ist, würden sonach die Einkünfte von 40 zur Hälfte…
…betreffend gemeinnützige Vereinigungen, § 21 Abs. 1 Z 2 lit. a KStG 1988 betreffend Beteiligungsertragsbefreiung für Inlandsbetriebstätten von beschränkt Steuerpflichtigen, § 16 Abs. 2 Z 1 UmgrStG betreffend Buchwertfortführung bei Einbringungen durch EU-Ausländer). 07. Jänner 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Schließt ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger einen Dienstvertrag mit einer tschechischen Tochtergesellschaft einer deutschen Kapitalgesellschaft ab und gründet er in Österreich einen weiteren Wohnsitz, um an Werktagen von dort aus zu seiner tschechischen Arbeitsstätte zu pendeln, dann ist zunächst festzustellen, ob eine Verlegung der…
…berechtigt, Darlehensrückzahlungen für ihr deutsches Eigenheim in gleicher Weise als Sonderausgabe steuermindernd geltend zu machen wie unbeschränkt Steuerpflichtige dies für ihre inländischen Eigenheime in Anspruch nehmen können. Es liegt im Rahmen der Mitwirkungsverpflichtung der Steuerpflichtigen zu belegen, dass die Darlehensrückzahlungen in Deutschland unter Gegebenheiten stattfinden…
…Sachverhaltsfrage, die nicht im EAS-Verfahren mit Bindungswirkung für die Abgabenbehörden der ersten Instanz geklärt werden kann. Anzumerken ist allerdings, dass bei aufrechter Ehe die Vermutung dafür spricht, dass auch ein zum Großteil im Ausland lebender Ehepartner Zugang zu der inländischen Wohnung der Ehegattin hat…
…Da nach Artikel 7 Abs. 7 DBA-Rumänien Artikel 11 der Vorrang gegenüber Artikel 7 eingeräumt wird, könnte Rumänien nicht entgegengetreten werden, wenn im Fall des Finanzierungsleasing von der Zinskomponente der Leasingraten eine Quellensteuer in Höhe von 10% erhoben wird. Wirkt sich die Zinskomponente auch…
…Abschluss der hierfür erforderlichen Vorbereitungen (einschl. Vorbereitung einer 24-Stunden-Betreuung im 3-Schicht-Betrieb durch das Pflegepersonal eines nahe gelegenen Rehabilitationszentrums) gänzlich zu ihrer Tochter nach Österreich zu ziehen und wird dieser Entschluss nach Beendigung aller Vorbereitungen am 1. Juli 2001 auch tatsächlich ausgeführt …
…Doppelbesteuerung vermeiden will. Da nun aus Verständigungsverhandlungen mit einem anderen Reformstaat (Tschechische Republik) eine derartige Unbehebbarkeit des Qualifikationskonfliktes bereits bekannt ist, besteht die Bereitschaft, über Antrag auch im Verhältnis zu Rumänien die rumänische Quellensteuer in Österreich auf der Grundlage von § 48 BAO zur Anrechnung zuzulassen…