Hält eine österreichische Kapitalgesellschaft (die ihrerseits über eine luxemburgische Holdinggesellschaft von einer britischen Konzernmuttergesellschaft gehalten wird) eine 100-prozentige Beteiligung an einer britischen Kapitalgesellschaft mit passivem Unternehmensschwerpunkt und werden dieser britischen Kapitalgesellschaft in Großbritannien fremdübliche Zinseneinkünfte zugerechnet, die dem 26-prozentigen britischen Körperschaftsteuersatz unterworfen werden…
Hat eine inländische KG, deren einzige Kommanditistin eine deutsche GmbH (Beteiligungs-GmbH) und deren Komplementärin eine andere deutsche GmbH (ohne Kapitaleinlage) ist, in den Jahren 1997 und 1998 Verluste erlitten, dann ist mit Deutschland vereinbart, dass die Verwertung des Verlustes 1997 noch von deutscher Seite…
Hat eine österreichische Holding AG, in die sich eine deutsche Kapitalgesellschaft im Jahr 2001 eingekauft hat, seit 1997 durchgehend Verluste erlitten und wird diese Holding AG am 31. Dezember 2002 in einem ersten Schritt mit ihrer 100-prozentigen (operativ tätigen) österreichischen Tochter-GmbH verschmolzen und…
Hält eine österreichische Aktiengesellschaft (die A-AG) 100% der Anteile an einer deutschen GmbH (der X-GmbH) und wird diese GmbH errichtend in die "M-GmbH & Co KG" umgewandelt, wobei die - ebenfalls zu 100% von der A-AG gehaltene deutsche M-GmbH als bloßer Arbeitsgesellschafter…
Wird die inländische Tochter-GmbH (T-GmbH) einer deutschen Mutter-GmbH (M-GmbH) in eine KG umgewandelt (die weiterhin zu 100% der deutschen Mutter-GmbH gehört), dann wandeln sich damit die inländischen Betriebstätten der unbeschränkt steuerpflichtigen T-GmbH in solche der bloß beschränkt steuerpflichtigen M…
Wird eine inländische Vertriebs-GmbH auf ihren Alleingesellschafter, die deutsche Produktions-GmbH mit inländischer Betriebstätte verschmelzend umgewandelt, dann können die Vorjahresverluste der Vertriebs-GmbH nach Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes auf die Gewinne der Produktionsbetriebstätte vorgetragen werden, soferne hierdurch keine Verlustdoppelverwertung im Verhältnis zu Deutschland eintritt. Dies…
Werden zwei österreichische Kapitalgesellschaften durch verschmelzende Umwandlung vereinigt, dann gehen die Verluste jener Gesellschaft, die durch die Umwandlung zur Betriebstätte der anderen Gesellschaft geworden ist, nicht verloren, sondern können von der anderen Gesellschaft im Verlustvortragsweg verwertet werden. Vor dem Hintergrund der europarechtlichen Gleichbehandlungsphilosophie ist in…
Veräußert eine in der Schweiz ansässige und in Österreich nur beschränkt steuerpflichtige natürliche Person ihre Anteile an einer betrieblich tätigen österreichischen Personengesellschaft, so unterliegt ein dabei entstehender Veräußerungsgewinn gemäß Art. 13 Abs. 2 DBA Schweiz dem österreichischen Besteuerungsanspruch, denn das Abkommen behandelt die Beteiligung eines…
Gemäß dem Schlussprotokoll zu Artikel 24 DBA-Deutschland-2000 können Verluste, die ab 1998 in der österreichischen Betriebstätte einer deutschen Kapitalgesellschaft angefallen sind, in Österreich vorgetragen werden, wenn dies nicht zu einer Verlustdoppelverwertung führt. Sind solche Verluste in einer österreichischen GmbH (A-GmbH) entstanden, an…
Die Neuordnung der Verlustvortragsmöglichkeit für Steuerausländer (beschränkt Steuerpflichtige) durch das AbgÄG 1989 beruht auf dem Prinzip, dass primär der Heimatstaat eines Abgabepflichtigen dazu berufen ist, Auslandsverluste zu verwerten. Nur wenn dies wegen mangelnder positiver Einkünfte dem Heimatstaat nicht möglich ist, tritt subsidiär in Österreich die…